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Autor Thema: Beitragsservice schweigt.  (Gelesen 3848 mal)

907

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Beitragsservice schweigt.
Autor: 30. Juni 2014, 23:46
Hallo zusammen, ich bin wieder da  8)

Person A hat vor ca. 8 Monaten einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung vom Beitragssservice erhalten und dieses auch innerhalb eines Monats mit einem Widerspruchsschreiben gekontert.
Seit dem hat Person A nichts mehr von Beitragssservice bekommen.

Hat schon jemand ähnliches gehabt?

Gibt es irgendwas neues im Forum, was ich wissen sollte?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2014, 23:54 von Uwe«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

R
  • Beiträge: 1.126
Re: Beitragsservice schweigt.
#1: 01. Juli 2014, 13:49
Du bist wieder da?

Aber mit nur einem Beitrag bisher?

Wie geht denn das?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

U
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Re: Beitragsservice schweigt.
#2: 01. Juli 2014, 14:22

Meinen ersten Widerspruch (auf den Beitragsbescheid) hatte ich im Juni 2013 auf den Weg gebracht, es dauerte dann bis zum März 2014, den anfechtbaren Widerspruchsbescheid zu erhalten - also eine übliche, vom Gesetzgeber allerdings nicht vorgesehene Frist (max. 3 Monate!), die sich der Beitragsservice da herausnimmt.


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

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Re: Beitragsservice schweigt.
#3: 01. Juli 2014, 18:02
Du bist wieder da?
Aber mit nur einem Beitrag bisher?
Wie geht denn das?
...indem man irgendwann "verschwindet"...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8031.msg61507.html#msg61507
...und dann "wiederkommt"? ;)
Wäre zumindest eine Möglichkeit.


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Re: Beitragsservice schweigt.
#4: 01. Juli 2014, 21:38
Du bist wieder da?

Aber mit nur einem Beitrag bisher?

Wie geht denn das?

Das geht einfach
 temporäre e-Mail-Adresse(10minutemail com) + Passwort vergessen.
Wenn ich das Passwort für "503" wieder habe, dann schreibe ich da weiter.


Meinen ersten Widerspruch (auf den Beitragsbescheid) hatte ich im Juni 2013 auf den Weg gebracht, es dauerte dann bis zum März 2014, den anfechtbaren Widerspruchsbescheid zu erhalten - also eine übliche, vom Gesetzgeber allerdings nicht vorgesehene Frist (max. 3 Monate!), die sich der Beitragsservice da herausnimmt.

Hast du irgendwas getan um den anfechtbaren Widerspruchsbescheid zu erhalten?

Ich bin nicht gerade scharf auf eine Klage.
Ich gucke kein TV, höre kein Radio und bekomme keine weiteren Beitragsbescheide mehr. Alles ist gut.


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Re: Beitragsservice schweigt.
#5: 01. Juli 2014, 21:53
Willkommen zurück!

Gibt es irgendwas neues im Forum, was ich wissen sollte?

In letzter Zeit haben viele Mitglieder hier gute Widersprüche/Widerspruchsentwürfe/Klagebegründungen
zur Verfügung gestellt. Nur mal stellvertretend für die viele gute Arbeit hier, u. a.:
Viktors Eine Klage mit Erfolgsaussicht,
Roggis Widerspruch 2014,
gelddruckmaschines Argumente zum Weiterdenken
und viele, viele mehr...
Danke für Eure Arbeit!

Was uns zu Dir bringt.
Wenn Dein Widerspruch schon seit 8 Monaten den Beitragss. in die Flucht schlägt,
muss er doch auch interessant sein.
Über eine anonymisierte Version vom Widerspruch von Person 9 (eigentlich Person 5) würden wir uns freuen.

Markus



PS: Ja, finde mal Dein altes Passwort wieder, 503. So viele neue Zahlen bringen mich ganz durcheinander  :o


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907

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Re: Beitragsservice schweigt.
#6: 07. Juli 2014, 23:12
Über eine anonymisierte Version vom Widerspruch von Person 9 (eigentlich Person 5) würden wir uns freuen.

Markus


Mein Widerspruch lässt sich nicht auf andere Personen übertragen. War nie bei GEZ gemeldet. Ich hatte nur 5 Themen 1) Der Rundfunkbeitrag verletzt die negative Informationsfreiheit, 2) Eine Typisierungsfreie, „verbrauchsabhängige“ Abrechnung, 3) Gleichheitsgebot, 4) Art.4(1) GG und 5) durchgeführte Typisierung.


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