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Autor Thema: Reihenfolge/Aktionsschritte, Schriftverkehr Beitragsnichtzahler-Beitragsservice  (Gelesen 2378 mal)

J
  • Beiträge: 8
Hallo,

Ich bin neu hier und  habe leider nirgendwo eine Kurzübersicht der richtigen Reihenfolge gefunden,
in der man den Beitragsservice (BS) rechtlich form- und termingerecht boykottiert.
Eine Reihenfolge, die ALLE Schreiben der Korrespondenz (Beitragsnichtzahler-Beitragsservice) beinhaltet.
> Welche Termine sind einzuhalten, wie wird formgerecht widersprochen?
Ich bin nicht 100% themenfirm und danke für Verbesserungsvorschläge.


Szenario:
1. BS schickt mehrere Schreiben mit Betreff "Angaben zum neuen Rundfunkbetrag".
Der Beitragsnichtzahler wird hierin zur Anmeldung aufgefordert.

Wohnungsmieter reagiert nicht.

2. Es folgt die automatische Anmeldung durch BS /Betreffzeile: "Bestätigung der Anmeldung".

3. Nächstes Schreiben der BS: "Zahlung der Rundfunkbeiträge" am 04.04.2014
Hier wird der offene Gesamtbetrag genannt, die Fälligkeit des Gesamtbetrages (z.B. 15.04.2014) und um Zahlung gebeten "Bitte zahlen Sie den Betrag von 269,70 EUR"

4. Jetzt reagiert der (unfreiwillig angemeldete) Wohnungsmieter erstmalig mit einem Rückschreiben (per Einschreiben).
Innerhalb von 4 Wochen > sprich bis zum 03.05.2014
Er widerspricht der Beitragserhebung und verweigert die Zahlung mit Begründung (nicht erfüllter Bildungsauftrag, keine Rechtsstaatlichkeit, etc.)

5. BS schickt ein Schreiben (mit Datum vom 03.06.2014, Betreff: "Rundfunkbeitrag" das die Rechtmäßigkeit des Verfahrens betont.
Inhalte: "Sie wenden sich gegen die Beitragspflicht und geben an keinen Vertrag unterschrieben zu haben. Gerne erläutern wir Ihnen die Bestimmungen zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (...).
Mit unseren Erläuterungen sehen wir Ihr Anliegen als geklärt an. Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand, das Beitragskonto weist einschließlich 06.2014 einen offenen Betrag von 323 EUR auf. Bankverbindung (...).
Anmerkung: ein Rechtsbehelf, etc. gibt der BS hier nicht an!




6. 3 Tage später folgt lediglich nur noch ein Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge", mit aktualisiertem Zahlbetrag (Datum 06.06.2014)


Was nun?

Anwalt Geuer schreibt, dass man bei Nichtzahlung einen Beitragsbescheid bekäme, dem wahrscheinlich bereits eine Rechtshilfebelehrung beigefügt ist.
Ist hiermit das Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" gemeint?

„Gegen diesen Bescheid kann man dann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen“, sagt Geuer.
In der Regel haben Betroffene dafür einen Monat Zeit.

(An dieser Stelle wäre ein Link zu "inspirerenden Formschreiben" für das Verwaltungsgericht gut, vielleicht möchte das jemand einfügen.)

Reihenfolge der wichtigen Aktionsschritte:
1. BS: schickt Bescheid (wie sieht dieses Schreiben konkret aus, Betreffzeile?)
2. Beitragsnichtzahler: sendet Zahlungsverweigerung  (per Einschreiben!)
3. BS: schickt weiteren Bescheid
4. Antrag auf Aussetzung/Widerspruch gegen den Beitragsbescheid (Wo? beim Verwaltungsgericht?)
5. BS: schickt lehnt ab /schickt Widerspruch
6. Beitragsnichtzahler klagt gegen diesen Widerspruchsbescheid.


Ich eröffne noch einen weiteren Thread: Beitragsnichtzahler ist in diesem Fall Freiberufler und hat in den relevanten Geschäftsjahren 2011 und 2012 ein nachweisliches Minus erwirtschaftet (Geschäftsaufbau). Für 2013 sieht es ebenso aus, der Einkommensteuerbescheid liegt allerdings für dieses Jahr noch nicht vor.
Selbst wenn der Beitragsnichtzahler wollte, könnte er nicht zahlen. (Existenzminimum.)


Danke für eure Kommentare,
Janka


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Z
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Falsche Reaktion mit möglicherweise fatalen Folgen!
Es reicht nicht, die ersten drei Beträge dieses Forums zu lesen, um eine erfolgreiche Strategie zu entwickeln oder Fehler zu vermeiden.
Wer sich hier mehrere Stunden einliest, wird für sich eine Lösungsmöglichkeit nach seinem Geschmack und Geldbeutel finden.
Die meisten nutzen Schema F zum Zeitgewinnen (klagen muß man ja nicht zwingend):
Nichtstun
Warten auf Beitragsbescheid
Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung
Warten auf Widerspruchsbescheid oder weiteren Beitragsbescheid und entsprechende Reaktion darauf.

Würdest Du als Reaktion auf eine Werbung vom örtlichen Supermarkt in Deinem Briefkasten ein Einschreiben schicken, mit dem Inhalt, ich finde die von Ihnen angebotenen Schweinshaxe zu teuer und kaufe die lieber beim Fleischer um die Ecke?
Nö?
Und warum hast Du sowas ähnliches kürzlich gemacht?

Deshalb ganz wichtig hier im Forum informieren, daß die ganzen Erinnerungen, Einschüchterungen, Mahnungen von nicht rechtsfähigen Einheiten nichts weiter als Werbung sind!
Erst Schreiben von der Rundfunkanstalt selbst sind reaktionswürdige Dokumente.


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