Nach unten Skip to main content

Autor Thema: 1 Zwangsanmeldung erhalten, Zwei-Personen-Haushalt, wie reagieren?  (Gelesen 2932 mal)

d
  • Beiträge: 4
Liebe Anti-GEZ-Kämpfer!!

Ich benötige euren Rat: Person A lebt seit 08/2010 mit Person B in einer gemeinsamen Wohnung. Person B zahlt schon immer brav GEZ. Person A hatte von 08/2012 bis 12/2013 eine 2. Wohnung. Seit 12/2013 hat A diese Wohnung nicht mehr und daher ordentlich abgemeldet. Jetzt bekommt A im Februar 2014 einen freundlichen Brief "Bestätigung der Anmeldung" für die gemeinsame Wohnung mit B rückwirkend ab 01.12.2013.

Frage: Sollte A auf den Gebührenbescheid warten, widersprechen und dann die TN Nr. von B mitteilen. Sollte A sofort der Anstalt die TN Nr. von B mitteilen. Wie sollte A vorgehen, damit die Anstalt nicht auf die Idee kommt, rückwirkend seit 08/2010 zu kassieren? Ich hoffe auf findige Tipps für meinen Freund Person A ;-) Dankeschön!

does02

PS: Leute, wehrt euch!!! GEZ ABSCHAFFEN!!!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.238
Frage: Sollte A auf den Gebührenbescheid warten, widersprechen und dann die TN Nr. von B mitteilen. Sollte A sofort der Anstalt die TN Nr. von B mitteilen. Wie sollte A vorgehen, damit die Anstalt nicht auf die Idee kommt, rückwirkend seit 08/2010 zu kassieren? Ich hoffe auf findige Tipps für meinen Freund Person A ;-) Dankeschön!

does02

PS: Leute, wehrt euch!!! GEZ ABSCHAFFEN!!!
Sollte A auf den Gebührenbescheid warten, widersprechen und dann die TN Nr. von B mitteilen.
Das ist die absolut richtige Vorgehensweise, rechtlich korrekt, moralisch korrekt, ohne Nachteil für A und B.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Vor dem 1.01.2013,wäre der Beitragsservice Nachweispflichtig,nicht Person A,was sehr schwierig wäre.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

d
  • Beiträge: 4
Vor dem 1.01.2013,wäre der Beitragsservice Nachweispflichtig,nicht Person A,was sehr schwierig wäre.

Was ist mit dem Zeitraum 01/2013 bis 11/2013? Da hatte A ja zwei Wohnungen inne.  Gruß


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.238
Wenn diese Wohnung nicht vom BS abgefragt wird, kein Problem. Unabhängig davon braucht man zu vergangenen Wohnsituationen keine Angaben machen, BS kann also nicht nachweisen dass dort gewohnt wurde.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

d
  • Beiträge: 4
Neue Post vom Beitragsservice
#5: 09. April 2014, 18:53
Hallo Zusammen!

Habe heute einen neuen (einfachen) Brief mit Datum vom 04.04.2014 aus Köln erhalten:

Zahlung der Rundfunkbeiträge. Fällig sind die Reste seit 01.01.2014 i.H.v. 53,94 EUR sowie neue Beiträge bis 05/2014 i.H.v. 53,94 EUR, mithin insgesamt 107,88 EUR fällig am 15.04.2014.   :o

Naja.... abwarten, und Tee trinken!  8)  Werde weiter berichten!

Bis dann Gruß


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

d
  • Beiträge: 4
Hallo Zusammen!

Habe gestern mal wieder Post bekommen, einfacher Brief aus Köln:

Beitrags-/Gebührenbescheid

Jetzt heißt es handelt und ich werde Widerspruch einlegen.

Werde wieder berichten!

Bis dann & Gruß


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben