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Autor Thema: Fachfrage zur "Vermeidung" der Anmeldung  (Gelesen 1664 mal)

S
  • Beiträge: 3
Fachfrage zur "Vermeidung" der Anmeldung
Autor: 07. Juli 2014, 15:00
Hallo zusammen,

Person A ist Student und wohnt bisher in einer kleinen Studi-Bude und hat den Fehler gemacht sich beim Einzug auch ordentlich bei der Stadt anzumelden. Seit etwa 6 Monaten belästigt der Beitragsservice A mit Briefen die A jedoch nie annimmt. Nun hat A zwei Fachfragen :

1. Bisherige Briefe immer als unzustellbar zurückgeschickt:
Als A zum ersten Mal einen Brief des Beitragsservice übersendet bekam hat A diesem dem Briefträger wieder gegeben mit dem Vermerk, dass diese Person nicht mehr hier wohnt. Die Postfrau meinte sie würde diesen dann als "unzustellbar" markieren und zurücksenden. So hat A es seither mit jedem Brief des Beitragsservice gemacht und somit auch nie einen Brief erhalten.

2. Anmeldung unterlassen:
A zieht demnächst um und wird sich hierzu bei der Stadt offiziell abmelden und keine neue Anschrift angeben. Nun fragt A sich ob es nicht sinnvoll ist sich an seiner neuen Adresse überhaupt nicht mehr anzumelden. Seinen Hauptwohnsitz hat A ohnehin bei seinen Eltern und die zahlen brav GEZ...

Person A ist sich natürlich im Klaren darüber dass man sich in Deutschland anmelden "muss" und dass "Verstöße gegen das Meldegesetz" geahndet werden. Genauso wie man auch "Beitrag" zahlen "muss" und "Anmeldeverstöße" geahndet werden. Um ehrlich zu sein hat A die Nase von derartigen "Gesetzen" voll - die nur kosten, kosten, kosten und A als Bürger nichts bringen.

Dahinter steckt folgende Logik:
Nimmt A  also keine Anmeldung bei der Gemeinde mehr vor, kriegt der Beitragsservice auch keine Meldung und A hat seine Ruhe. Wie seht Ihr das?

Viele Grüße und Danke für Infos.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2014, 22:34 von Uwe«

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Wenn Person A in die Wohnung der Eltern zieht, dann ist sie nicht beitragsplichtig, weil ja die Eltern bereits zahlen.
Nun kann allerdings passieren, dass durch Meldeamt die Daten neu übermittelt werden (passiert sowieso) und Person A im Elternhaus die Post aus Köln bekommt für die "alte Zeit", in der Person A selbst in einer Wohnung gemeldet war.

Wenn Person A in eine neue Wohnung zieht und sich nicht anmeldet, dann ist es ein Verstoß wie bereits von Person A erwähnt.
Es ist leider Realität, dass für das Innenhaben einer Unterkunft/Wohnung etc. fleißig abkassiert wird für das was man nicht nutzt, daher muß Person A wohl selber entscheiden wie sie vorzugehen hat.

Viel Glück


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S
  • Beiträge: 3
Nun studiert Person A Jura und befasst sich quasi als "Hobby" intensiv mit dem Thema der Rundfunk"gebühr"  ::)

Dabei muss nun festgestellt werden, dass diese aufgrund ihrer Allgemeingültigkeit natürlich keinen Gebührencharakter mehr hat, sondern als Steuer definiert werden muss. In diesem Fall sollte jedoch der Beitragsservice aufgelöst (1290 arbeitslose Bedienstete will aber niemand) und die neue "Rundfunksteuer" wie "Einkommenssteuer" und "Kirchensteuer" einfach durch die Finanzbehörden eingezogen werden.

Da Person A also zu der Überzeugung gekommen ist, dass der Einzug der "Gebühr" die keine ist nicht mit den deutschen Gesetzen in Einklang steht, entzieht sich A der Zahlung mit entsprechenden Mitteln. Ferner ist Person A bereits seit einiger Zeit der Eindruck entstanden, dass der "Rechtsstaat" Bundesrepublik nur an der Umsetzung des eigenen Rechts interessiert ist und nicht an "Gerechtigkeit" - sonst wäre er ja ein "Gerechtigkeitsstaat".


Nun hat sich Person A bei den Eltern niemals abgemeldet (wieso auch) - sondern nur einen Zweitwohnsitz in der Studi-Bude beim Einwohnermeldeamt angegeben.

Sollte es also im Umzugsstress passieren die Anmeldung an der neuen Adresse einfach zu verschusseln - Soll ja vorkommen sowas - hat sich's mit dem Beitrag.

Die Post kommt trotzdem...weil man dort nicht auf das Melderegister sondern auf die Augen der Briefträger setzt...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2014, 08:08 von Siebeck«

S
  • Beiträge: 3
...doppelpost...sorry.


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