könnte ich der gez einen brief schreiben und darin einfach allen ihren mitarbeitern hausverbot (somit auch grunstück) erteilen
Könntest Du, aber wirksamer wäre es, dieses Verbot an Deine für Dich zuständige Landesrundfunkanstalt (am besten die Abteilung Rundfunkgebühren) zu richten. Das Grundstück dürfen sog. Rundfunkgebührenbeauftragte ohnehin nicht ohne Erlaubnis betreten, weil es Privatsphäre ist. Sie dürfen bestenfalls klingeln und brav fragen (ohne Anspruch auf Antwort). Mit einem Hausverbot kannst Du aber auch schon dieses Klingeln verbieten.
Hausierern und Rundfunkgebührenbeauftragten
Diese explizite Hervorhebung zweiterer ist unlogisch und unnötig, weil Rundfunkgebührenbeauftragte ("Rundfunkschergen") genau solche Hausierer sind wie alle anderen auch. Es ist allerdings evtl. wirksamer, weil letztere sich bestimmt nicht als erstere fühlen.
es handelt sich doch aber um mitarbeiter der jeweiligen rundfunkanstalten, oder?
Nein, Freiberufler, die einen Subunternehmervertrag (oder etwas in dieser Art) mit den Landesrundfunkanstalten abschließen. Keine Anstallung (im arbeitsrechtlichen Sinne), damit erst recht keine Verbeamtung, mithin auch keine Hoheitsrechte.