Hallo.
Folgendes Gedankenexperiment:
A durchlief den ganzen Prozess (Zwangsanmeldung, Beitragsbescheid, Zahlungserinnerung) ohne je mit dem BS in Kontakt getreten zu sein.
A bekommt den Mahnbescheid.
Macht es für A Sinn diesem Bescheid zu widersprechen?
Denn es folgt wahrscheinlich:
1. ab diesem Widerspruch hängt A in der Maschinerie drinn und der BS hat nun die Bestätigung das A dort wohnt + Name und Unterschrift.
2. es folgt die Abweisung des Widerspruchs + Gerichtsverhandlung zu Gunsten des BS
3. letztlich dann doch eben die Zahlungspflicht für A
4. weitere Verweigerung
5. ggf. Gerichtsvollzieher
Wenn A nicht widerspricht, kann er sich die Punkte 1.-4. doch ersparen inkl die 105,- Gerichtskosten.
Warum sollte A denn dann widersprechen?