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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juni 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 19. Juni 2014, 20:19

Titel: Deutscher Anwaltverein: "Rundfunkbeitrag: Was passiert, wenn man nicht zahlt?"
Beitrag von: Uwe am 19. Juni 2014, 20:19
Deutscher Anwaltverein:
"Rundfunkbeitrag: Was passiert, wenn man nicht zahlt?"


(http://anwaltauskunft.de/fileadmin/assets/images/DAV_Logo_Footer.png)

Früher GEZ, heute Beitragsservice:
Der Rundfunkbeitrag ist bei den Bürgern chronisch unbeliebt.
Wir verraten, was Nichtzahlern droht – und ob sich eine Klage gegen die Öffentlich-Rechtlichen lohnt.

mehr auf:

http://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/kultur-medien/569/rundfunkbeitrag-was-passiert-wenn-man-nicht-zahlt/
Titel: Re: Deutscher Anwaltverein: "Rundfunkbeitrag: Was passiert, wenn man nicht zahlt?"
Beitrag von: Bürger am 20. Juni 2014, 02:22
Wir sollten meines Erachtens nach solche Artikel nicht unkommentiert einstellen.

Dieser Artikel gibt die Rechtslage nur unvollständig und damit verzerrt wieder.
Allein die Verwurstelung von "Rundfunkgebühr" und "Rundfunkbeitrag" in einem Atemzug lässt für mich persönlich diesen Artikel fachlich unausgegoren erscheinen.

Die Möglichkeit eines Antrags auf "Aussetzung der Vollziehung" wird überhaupt nicht erwähnt.
Stattdessen klingt es so, als ob man so oder so zahlen müsse.

Und die Grundrechtswidrigkeit wird gar vollkommen unter den Tisch gekehrt.

Sorry, aber ich empfehle:
Gar nicht erst lesen!
Titel: Re: Deutscher Anwaltverein: "Rundfunkbeitrag: Was passiert, wenn man nicht zahlt?"
Beitrag von: Neskim am 21. Juni 2014, 12:29
Man könnte fast meinen der Anwaltsverein wird geschmiert.
Titel: Re: Deutscher Anwaltverein: "Rundfunkbeitrag: Was passiert, wenn man nicht zahlt?"
Beitrag von: dimon am 21. Juni 2014, 13:24
Zitat:
In diesem teilt die Behörde die Höhe des Beitrags mit und fordert zur Zahlung auf.

siet wann ist der Beitragsservice eine Behörde?

Was für ein Blödsinn, sieht nach einer Vorlage der GEZ aus.
Titel: Re: Deutscher Anwaltverein: "Rundfunkbeitrag: Was passiert, wenn man nicht zahlt?"
Beitrag von: TV-SKLAVE am 21. Juni 2014, 13:53
UPIK® Datensatz – L  / 20.06.2014
 
L   Eingetragener Firmenname   ARD ZDF Deutschlandradio                           Beitragsservice
W   Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil   GEZ
L   D-U-N-S® Nummer   344474861
L   Geschäftssitz   Freimersdorfer Weg 6
L   Postleitzahl   50829
L   Postalische Stadt   Köln
   Land   Germany
W   Länder-Code   276
   Postfachnummer   
   Postfach Stadt   Köln
L   Telefon Nummer   022150610
   Fax Nummer   
W   Name Hauptverantwortlicher   Hans W. Färber
W   Tätigkeit (SIC)   7322 Inkassodienste

Titel: Re: Deutscher Anwaltverein: "Rundfunkbeitrag: Was passiert, wenn man nicht zahlt?"
Beitrag von: Housebrot am 21. Juni 2014, 19:40
UPIK® Datensatz – L  / 20.06.2014
W   Tätigkeit (SIC)   7322 Inkassodienste
Muss man in Deutschland nicht als Inkassounternehmen eine Erlaubnis besitzen ?

Jetzt frage ich mich natürlich, nachdem ich das Rechtsdienstleistungsregister abgefragt habe, und der Beitragsservice dort
nicht erscheint, ob hier möglicherweise ein nicht rechtsgeschäftsfähiges "Unternehmen" rechtswidrig, weil keine Erlaubnis
vorhanden, Inkassodienstleistungen durchführt.
Titel: Re: Deutscher Anwaltverein: "Rundfunkbeitrag: Was passiert, wenn man nicht zahlt?"
Beitrag von: Blanche am 21. Juni 2014, 20:26
Warum gibt der Verein ihre Meinung über was passiert wenn man nicht bezahlt, nicht ihre Meinung ob der Staatvertrag ist überhaupt korrekt , und was passiert zu der Mensch-Vollmacht wenn ein Staat für ihm einen Vertrag macht?! 
warum verstehen die Anwalten nicht das sie unsere Verteidiger sind, nicht der Staatsverteidiger?! und daher mussen sie uns irgend eine Lüke in dem Vertrag um ihn zu kippen!! was vom Faule Leute dies sind?!