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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen April 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 09. April 2014, 11:27

Titel: ZDF-Staatsvertrag: Ein Rundfunkurteil mit Nachhilfecharakter
Beitrag von: Uwe am 09. April 2014, 11:27
ZDF-Staatsvertrag:
Ein Rundfunkurteil mit Nachhilfecharakter


(http://www.df.eu/fileadmin/media/images/company/ref_logo_telemedicus.jpg)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag kann man mit vier Worten beschreiben: Nichts Neues aus Karlsruhe! Gleichzeitig ist dieses „nichts Neues“ das Bedeutende des Urteils, das Entscheidende für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in den ersten Ausführungen zur Urteilsbegründung seine gesamte Rechtsprechung zum Rundfunk seit dem ersten Rundfunkurteil im Jahr 1961. Das Gericht führt aus:

mehr auf:
http://www.telemedicus.info/article/2753-ZDF-Staatsvertrag-Ein-Rundfunkurteil-mit-Nachhilfecharakter.html
Titel: Re: ZDF-Staatsvertrag: Ein Rundfunkurteil mit Nachhilfecharakter
Beitrag von: itsfivetotwelve am 09. April 2014, 12:19
Und was soll uns das sagen. Die hängen auch alle am Staatstropf, welche Interpretation wird von den dortigen Lobbyisten erwartet. In den USA Erfahrungen (wie bei einigen nachlesbar) gesammelt zu haben spricht nicht gerade für Freiheit in meinen Augen.

Entscheident wird sein, wieviel Druck aus der Bevölkerung gegen den Rundfunkbeitrag entsteht. Vorbeugend erfolgt deshalb derzeit auch das totschweigen in den Printmedien. Entsteht genug öffentlicher Druck, dann werden auch positive Entscheidungen des BVerfG gegen den Rundfunkbeitrag erfolgen. Und das fürchten die Regenten aus Politik und ÖR-Sendern wie der Teufel das Weihwasser.