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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen März 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 25. März 2014, 06:18

Titel: Bayerisches Gericht könnte Rundfunkbeitrag kippen
Beitrag von: Uwe am 25. März 2014, 06:18
Bayerisches Gericht könnte Rundfunkbeitrag kippen

(http://img.welt.de/img/config_master_header/orig119665048/2750009143/dw-logo.jpg)

Von Stephan Maaß
Schon vor ihrer Einführung hat die neue Abgabe für ARD und ZDF Juristen und Unternehmen auf die Barrikaden getrieben. Nun lässt sie die erste Verhandlung vor einem Landesverfassungsgericht hoffen.

Für einen Anwalt könnte es nicht besser laufen: Ein großer Prozess um ein hitzig debattiertes Thema wie den Rundfunkbeitrag garantiert bundesweite Beachtung. "Das hat schon seinen Reiz", sagt Ermano Geuer. Was das Verfahren für den 29 Jahre alten Juristen aus Passau besonders macht: Er hat selbst geklagt.

mehr auf:
http://www.welt.de/wirtschaft/article126149120/Bayerisches-Gericht-koennte-Rundfunkbeitrag-kippen.html
Titel: Re: Bayerisches Gericht könnte Rundfunkbeitrag kippen
Beitrag von: abgezockter1984 am 25. März 2014, 09:57
Ich bezahle seit 01.01.2013 keinen Rundfunkbeitrag mehr, weil ich gemäß §§ 58 und 59 VwVfG Berlin dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht zugestimmt habe und das auch niemals tun werde. Im § 2 Abs. 4 BlnVwVfG (http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata\ges\BlnVwVfG\cont\BlnVwVfG.P2.htm (http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata\ges\BlnVwVfG\cont\BlnVwVfG.P2.htm)) heißt es nur "Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin." Und der SFB existiert schon lange nicht mehr. Vom RBB ist dort nicht die Rede :-D
Titel: Re: Bayerisches Gericht könnte Rundfunkbeitrag kippen
Beitrag von: Viktor7 am 25. März 2014, 10:07
Ich bezahle seit 01.01.2013 keinen Rundfunkbeitrag mehr, weil ich gemäß §§ 58 und 59 VwVfG Berlin dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht zugestimmt habe und das auch niemals tun werde. Im § 2 Abs. 4 BlnVwVfG (http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata\ges\BlnVwVfG\cont\BlnVwVfG.P2.htm (http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata\ges\BlnVwVfG\cont\BlnVwVfG.P2.htm)) heißt es nur "Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin." Und der SFB existiert schon lange nicht mehr. Vom RBB ist dort nicht die Rede :-D

OVG Nordrhein-Westfalen • Urteil vom 29. April 2008 • Az. 19 A 368/04
http://openjur.de/u/130386.html

Ausnahme von einer Ausnahme:

Zitat


Gründe

Die direkte oder entsprechende Anwendbarkeit der §§ 48 und 49 VwVfG NRW schließt § 2 Abs. 1 VwVfG NRW, wonach dieses Gesetz nicht für die Tätigkeit des X. Rundfunks L. gilt, im Zusammenhang mit der Anforderung von Rundfunkgebühren nicht aus. § 2 Abs. 1 VwVfG NRW bedarf nach seinem Sinn und Zweck, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, jedenfalls für den Bereich der Heranziehung zu Rundfunkgebühren einer einschränkenden Auslegung; denn in diesem übt der Beklagte originäre Verwaltungstätigkeit aus; diese gehört nicht zu dem Kernbereich der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, in dem die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk in größtmöglicher Ferne und Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet ist.
...
Titel: Re: Bayerisches Gericht könnte Rundfunkbeitrag kippen
Beitrag von: abgezockter1984 am 25. März 2014, 11:06
Viktor7, was heißt das im Umkehrschluss für Berlin? Beachte auch, dass es den SFB gar nicht gibt und vom RBB nicht die Rede ist.