gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: ropro am 06. Februar 2014, 21:41
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Person XY liest schon seit ca. 1 1/2 Jahren fleissig hier im Forum mit und hatte sich eigentlich für den Weg "Vogel Strauß", "Kopf in den Sand", "Post bekommen? Ich? Nö!" entschieden.
Vom Beitragsservice hat Person XY folgende Schreiben NIEEEEE 8) bekommen:
(bis 31.12.2012 hatte Person XY nur Radio gemeldet und alles brav per Rechnung bezahlt :) )
- 12/2012 "Rundfunkbeiträge für den Zeitraum 01.2013 bis 03.2013
- 04/2013 "Zahlungserinnerung" für 01-03/2013
- 06/2013 "Gebühren-/Beitragsbescheid" für 01-03/2013
- 07/2013 "Gebühren-/Beitragsbescheid" für 04-06/2013
- 10/2013 "Gebühren-/Beitragsbescheid" für 07-09/2013
- 12/2013 "Mahnung" über Beitragsbescheide 06,07,10/2013
- 01/2014 "Gebühren-/Beitragsbescheid" für 10-12/2013
- 01/2014 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung"
Person XY hatte mit seiner bisherigen Taktik gehofft, dass bis zu diesem Punkt irgendeine hochrichterliche Entscheidung für/gegen den neuen Beitrag getroffen wird und sich bei dem Rundfunkbeitrag irgendetwas grundsätzliches ändert. Da dem nicht so ist, ist sich XY jetzt nicht mehr sicher, ob der bisherige Weg der Richtige war. XY überlegt einfach zu zahlen, da er keinesfalls Vollstreckungsmaßnahmen über sich ergehen lassen möchte. Auch hat XY Angst vor weiteren Folgen (Schufa Eintrag). XY ist zwar gegen den neuen Beitrag, weil XY nur ein Auto-Radio besitzt und nur private Sender hört, hat aber auch keine Lust und ist evtl. auch zu Blöd sich gegen den neuen Beitrag zu wehren.
Was soll XY jetzt tun? :-\
a) einfach weiter keine Post bekommen und abwarten was passiert :police:
b) einfach den geforderten Betrag inkl. Gebühren (252,87 €) zahlen :angel:
c) ? ? ? >:D
Bitte helft XY!!
Liebe Grüße,
ein Freund von XY
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c.
Bezahlen
Ruhe haben
weiter die nächsten 1 1/2 Jahre fleißig mitlesen und wiederholt darauf hoffen das andere die Kohlen aus dem Feuer holen.
Sorry, aber eine andere Antwort fällt mir dazu wirklich nicht ein.
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XY ist einfach zu verwirrt und hat bisher einfach nichts gemacht, weil er Angst hatte was falsch zu machen. Jetzt hat XY Angst, weil er aus Angst was falsch zu machen, einfach nichts gemacht hat. XY will an der Situation jetzt etwas ändern, aber XY hat immernoch Angst das Falsche zu machen... Help!
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Schau hier mal:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.0.html
XY ist einfach zu verwirrt und hat bisher einfach nichts gemacht, weil er Angst hatte was falsch zu machen. Jetzt hat XY Angst, weil er aus Angst was falsch zu machen, einfach nichts gemacht hat. XY will an der Situation jetzt etwas ändern, aber XY hat immernoch Angst das Falsche zu machen... Help!
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XY ist einfach zu verwirrt und hat bisher einfach nichts gemacht, weil er Angst hatte was falsch zu machen. Jetzt hat XY Angst, weil er aus Angst was falsch zu machen, einfach nichts gemacht hat. XY will an der Situation jetzt etwas ändern, aber XY hat immernoch Angst das Falsche zu machen... Help!
Ich würde sagen XY hat falsch gemacht was nur falsch zu machen ging und kann jetzt nur noch Schadensbegrenzung betreiben.
Im Klartext --> die aufgelaufene vollstreckbare Schuld zahlen. Für den Rest den nächsten Beitragsbescheid abwarten und richtig reagieren (Fristen einhalten). Sich hier im Forum durchlesen und informieren und die zugestellten Schreiben aufmerksam lesen und entsprechend der gültigen Rechtssprechung darauf reagieren!
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Zitat ropro:
Person XY liest schon seit ca. 1 1/2 Jahren fleissig hier im Forum mit …
Hallo
…..wenn die 1 1/2 Jahre nicht ausgereicht haben, Dir
ein umfassendes Bild vom Konstrukt ÖRR zu machen
und eine Position zu beziehen, dann kann hier im Hau -Ruck
Verfahren keine Lösung erwartet werden.
Man muss FÜR oder GEGEN einen Zustand einstehen,
was dazwischen liegt, ist Dünnpfiff und geht meist
in die Hose.
Denk an Hunderttausende die wirklich nicht die Kohle zur
Verfügung haben, den Moloch ÖRR zu füttern und die
man trotzdem zeitlebens zwingt, das feudale Leben am Hofe des
ÖRR zu finanzieren.
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Beitragsbescheide die nicht (Widerspruch, einstweilige Anordnung, Klage..) angefochten werden sind nach 4 Wochen vollstreckbar (vollstreckbarer Verwaltungsakt.... ) Mein Nachbar sagte zu seinem Neffen.... er hofft in so einem Fall das "Formfehler " vorliegen und
nutzt die Gerichtsgebührenfreie Möglichkeit der "Vollstreckungserinnerung" um das von einem Richter überprüfen zu lassen ( liegt vollstreckbarer Titel/Verwaltungsakt vor ? )... siehe auch....
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7987.msg59083.html#msg59083
Der Nachbar sagte zum Neffen..... liegt jedoch ein vollstreckbarer Titel vor... Mhhh Zwangsvollstreckung / Pfändung Arbeitseinkommen/ Kontopfändung / ...
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>:( XY hat zähneknirschend und mit einer riesen StinkWut GEZahlt >:(
Ich würde sagen XY hat falsch gemacht was nur falsch zu machen ging und kann jetzt nur noch Schadensbegrenzung betreiben.
Im Klartext --> die aufgelaufene vollstreckbare Schuld zahlen. Für den Rest den nächsten Beitragsbescheid abwarten und richtig reagieren (Fristen einhalten). Sich hier im Forum durchlesen und informieren und die zugestellten Schreiben aufmerksam lesen und entsprechend der gültigen Rechtssprechung darauf reagieren!
XY meint auch, dass das situationsbedingt wohl die beste Lösung ist.
THX!
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Einmal zahlen, danach nicht mehr.
Und das Spiel beginnt von vorne ;)
Bleibt ruhig und kämpft bis zum letzten.
Gruß