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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Januar 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 21. Januar 2014, 09:53
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Verfassungsrechtler von Münch: Senkung des Rundfunkbeitrags ist „Placebo“ – Abgabe bleibt Zwangsabgabe
Die angekündigte Senkung des Rundfunkbeitrags um voraussichtlich 73 Cent hat Verfassungs- und Völkerrechtler Ingo von Münch als „Placebo“ bezeichnet. „In Wahrheit geht es nicht primär um eine Entlastung der privaten Haushalte, sondern um Ablenkung von der Hauptsache“, schrieb der frühere Hamburger Wissenschafts- und Kultursenator in einem Beitrag für das Nachrichtenmagazin FOCUS.
mehr auf:
http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-04-2014-verfassungsrechtler-von-muench-senkung-des-rundfunkbeitrags-ist-placebo-abgabe-bleibt-zwangsabgabe_id_3552769.html
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Harsch urteilte er auch über „das vom Bundesverfassungsgericht erfundene Argument der ‚Grundversorgung’“ und fragte, ob auch „der abendliche Krimi zur zwangsweise finanzierten Grundversorgung“ gehöre. Sollte das Verfassungsgericht den Rundfunkbeitrag kippen, „käme dies einem Wunder gleich, denn die Rechtsprechung aus Karlsruhe war den Anstalten gegenüber bisher extrem freundlich, man könnte sogar sagen: sklavisch“, so von Münch.
Nur wenn viele Klagen, werden die höheren Gerichte vielleicht die Sache ernst nehmen.