gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Thomas L. B. am 09. Oktober 2013, 13:15

Titel: Klage wegen Verletzung diverser Grundrechte
Beitrag von: Thomas L. B. am 09. Oktober 2013, 13:15
Guten Tag,

auch ich finde, dass mit der neuen Regelung die Bundesländer den Boden der eigenen Grundsätze übertreten haben. Die Absicht mag sein, durch einen irgendwie gearteten Beitrag, die Bürger am Unterhalt dieses gewaltigen Rundfunkapparates zu beteiligen.
Nun ist es wohl so, dass die Gerichte es für richtig halten, dass der Staat es als seine Aufgabe ansieht, die Bürger mit Infos und wer weiß was noch alles zu "beglücken". Wobei, ich denke, selbst da gibt es doch eine Grenze. Infos, in Form von Nachrichten, meinetwegen, doch wie weit geht das?  Jetzt sind wir in Deutschland so weit, dass sich eine Institution etabliert hat, die wie ein bösartiges Krebsgeschwulst in diesem Land wuchert, überall Metastasen gebildet hat, verzeiht diese Bildlichkeit, und ernährt werden will. Denn wie eine Krebserkrankung vergiftet dieser gewaltige Apparat das Klima in diesem Land. Bringt Bürger auf, die sich vom Staat angegriffen fühlen, nur einmal mehr in der kontinuierlichen deutschen Geschichte. Der Staat selbst ist es, der angreift. Nicht der Bürger ist der Urheber, der Staat ist der Schurke, der die Bürger unter dem Mantel der Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit die Bürger immer weiter drangsaliert. Aber wie man immer schon sagte, der Teufel ist ein Eichhörnchen! Glaubt es, das ist wahr.

Natürlich sind dies starke Worte, doch wer sich die Zeit nimmt, das "Angebot" der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu betrachten, beileibe nicht zu lange, denn die Lebenszeit ist dafür viel zu schade, der erkennt, dass dies alles nicht mehr mit rechten Dingen zugehen kann. Vorab: es gibt im Programm durchaus einige Glanzpunkte, Nachrichten etwa, bei denen man das Gefühl hat, dass man sich wenigstens bemüht, dem Leben der Bürger etwas Positives beizufügen. Aber das ist die Ausnahme. Nun, über Geschmack kann man streiten.

Nicht streiten muss man über die Auswüchse, die mit den abgepressten "Beiträgen" finanziert werden. Was für Leute beim Rundfunk welche Gehälter bekommen. Wozu eigentlich? Leisten die wirklich soviel Dienst an der Allgemeinheit, dass gewisse Gehälter und diverse Zahlungen zu rechtfertigen sind? Nein, meine ich, hier hat sich etwas verselbstständigt, was mit dem gegenwärtigen Status gut leben will, es auch tut. Dabei mit dem neuen "Gesetz" oder was immer das darstellen soll, versucht, diese komfortable Situation für alle Zeiten fest zu zementieren. Natürlich mit Hilfe der Politik. Die anscheinend überall die Hand reicht, wo es ihr geboten erscheint. In dem Punkt gehen wir wirklich sehr dunklen Zeiten entgegen, das heisst, eigentlich haben wir die ja schon, Megabildschirm zum Trotz.

Gegen diese "gewachsene Struktur" anzugehen, sie gar abzuschaffen, das wird in Deutschland nicht gehen. Wäre das nicht das erste Mal? Ich denke schon, dass es das erste Mal wäre, dass eine dermaßen gut lebende Organisation ihre eigene Existenz untergraben lassen wollte. In dem Punkt sehe ich keine Hoffnung. Tut mir leid. Andererseits gibt es sicher viele, die mit Fernsehen und Radio leben wollen, so wie es ist. Denen sei dies doch unbenommen. Man muss es zugestehen, selbst wenn man die konkrete Form ..... irgenwie halt....  findet. Ich denke da an gewisse Unterhaltungsformen, Sendungen. Das ist doch oft genug lächerlich. Dazu die ganze Zusammenstellung, der ganze Kommerz, ihr versteht? Nein, wer es mag soll dafür auch zahlen dürfen.

Der Punkt ist: wer es nicht mag, soll dazu nicht gezwungen werden. Diese liberale Einstellung (vielleicht findet an der Stelle endlich mal einer seinen Platz..., nebenbei), sie ist in Ordnung. Doch im Bausch und Bogen alle zur Teilnahme zu verdammen ist chauvinistisch und zudem ein Beweis für Unverständnis. Das lasse ich so stehen. Im Betreff erwähnte ich die Sache mit den Grundrechten, darauf gehe ich jetzt im Einzelnen nicht ein, ich denke, man kann es vage aus der Darstellung herauslesen.

Für meinen Teil werde ich klagen müssen. Nun ist Obiges nicht eben eine gute Grundlage zur Klage, wenn auch beklagenswert. Doch konkret ist die Tatsache, dass ich weniger als das Existenzminimum verdiene, davon lebe, weil ich das so will. Darf ich doch, oder? Anscheinend dann doch nicht, denn weil ich keine Sozialleistungen erhalten will, darf ich doch auch, werde ich nicht befreit. Bleibe mithin der Gefangene der Dummheit von vielen. Stimmt doch so?! Nun, ich erhalte nichts Sozialmäßiges, weil ich es nicht will und es auch nicht bekäme, weil Vermögen vorliegt, nicht viel, aber doch genug, um Sozialleistungen abzulehnen, für mich völlig in Ordnung. Doch nun willkommener Grund, um mich genau deshalb zu Kasse zu bitten. Die schämen sich wirklich nicht, ich habe es schwarz auf weiß: mein Antrag auf Befreiung wurde genau mit Hinweis darauf abgelehnt. Wenn das Einkommen nicht reicht, dann bitte aus dem Ersparten bezahlen. Die Logik, die wohl grundsätzlichste Logik des deutschen Staates ist wirklich umwerfend leicht nachzuvollziehen. Darf ich so boshaft fragen, ob genau das auch der Grund ist, warum dieses Land in trauriger Weise an sich weltweit einzigartig ist? Was ist das für eine Logik? Da ist natürlich keine.

Nein, mit sowas sollte man sich nicht belasten, tue ich übrigens auch meist nicht. Bloß nicht, und das ist nichts Neues.... Nur momentan, muss ich es grade doch tun. Klagen. Noch jemand mit ähnlicher Geschichte, zwecks Erfahrungsaustausches vielleicht? Wie auch immer, ich werde weiter berichten.

T. L. B.




Titel: Re: Klage wegen Verletzung diverser Grundrechte
Beitrag von: koppi1947 am 09. Oktober 2013, 14:56
Super T.L.B.,sicher sprichst Du vielen Menschen aus der Seele,die es genau so sehen.
Auf alle Fälle wieder einer mehr,der sich gegen dieses Unrechtssystem zur wehr setzt und es werden hoffentlich noch mehr,die das Häuflein der Aufrechten verstärken,denn jeder Einzelne,der diesen Weg mitgeht,kann einen kleinen Beitrag zum Erfolg leisten.
Wie hat es in Leipzig begonnen mit den Montagsdemos?Wenn wir so weit sind und beginnen,werden weitere Menschen den Mut aufbringen und mitmarschieren.
Wer es sich leisten kann und all diesen Unsinn und die Voksverdummung sehen will,der soll zahlen und alle anderen Menschen,soll man selbst entscheiden lassen,was sie sehen und hören wollen.
Ich gebe jedenfalls die Hoffnung nicht auf,die stirbt zu letzt,dass es von den Menschen bald immer weniger gibt,die sich nach dem berühmten Muster verhalten,nichts sagen,nichts hören,nichts sehen.
In diesem Sinne,"Wir sind das Volk"oder nicht?
Titel: Re: Klage wegen Verletzung diverser Grundrechte
Beitrag von: 503 am 12. Oktober 2013, 23:15
Das Internet und der private Rundfunk bieten sämtliche Möglichkeiten der Information und der Unterhaltung.

Die Veranstaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die demgegenüber ein Überangebot darstellt, verflüchtigt sich vor diesem Hintergrund zu einem Selbstzweck, der in der Verwirklichung des Selbsterhaltungsinteresses liegt.
 Dieses Ziel wird mittels „Rundfunkbeitrag" verwirklicht. Das mit der Abgabenpflicht einhergehende Ziel mag für sich zwar zulässig und mit Art. 5 GG vereinbar sein, ist aber nicht schützenswert, weil es zu einer Mehrbelastung des Bürgers kommt, die unnötig ist. Die Abwälzung der durch die Veranstaltung öffentlich-rechtlichen Rundfunks entstehenden Kosten auf die Bürger steht außer Verhältnis zu dem Nutzen, den die Möglichkeit des Empfangs vermittelt.

Weil die finanzielle Belastung der Bevölkerung, die aus der Entrichtung des Rundfunkbeitrags folgt, gegenüber der schlichten Möglichkeit des Empfangs öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote unverhältnismäßig ist, vermag diese staatliche Leistung die Abgabe auch aus diesem Grunde nicht zu rechtfertigen.

ÖRR = Überangebot = nicht schützenswert

FAZIT: Wer das Angebot nutzen möchte, sollte dafür bezahlen! (Pay-TV,Verschlüsselung)

Wenn ÖRR mit Argument "ÖRR dient der Allgemeinheit" kommt, habe ich einen Gegenargument.
Die Leistung der Rundfunkanstalten hat insgesamt keinen individuellen Bezug zum Einzelnen, wenn diese Leistung der Allgemeinheit dient. Steht die Grundversorgung damit in keinem Leistungsverhältnis zum Einzelnen, ist der Rundfunkbeitrag auch insofern wie die Steuer gegenleistungsfrei.
Nach geltender Rechtslage sei die Erhebung einer Rundfunksteuer nicht zulässig.
"Für deren Erhebung besteht weder für die Länder noch für den Bund eine Kompetenz nach Artikel 105 ff. Grundgesetz"

Gebühr (tatsächliche Inanspruchnahme), Beiträge (Möglichkeit der Inanspruchnahme) und Steuer (ohne Gegenleistung)

Zitat
Zu beachten ist jedoch, dass es sich auch nach der neuen Rechtslage bei dem "Rundfunkbeitrag" - wie bei der alten "Rundfunkgebühr" - nicht um eine Steuer, sondern um eine sog. "Vorzugslast" handeln soll. Die Vorzugslast knüpft an eine Gegenleistung, eine individuell zurechenbare Leistung an. Diese soll hier die Möglichkeit der Nutzung von Rundfunk sein, die bei der Inhaberschaft einer Wohnung vermutet wird.
Zitat
(3) Individuell zurechenbar ist eine öffentliche Leistung, wenn sie im Interesse des Einzelnen erbracht wird. Insbesondere gehört dazu auch die verantwortliche Veranlassung einer öffentlichen Leistung
http://dejure.org/gesetze/LGebG/2.html.