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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: klaus25 am 18. September 2013, 21:48

Titel: Widerpruch eingereicht, was nun?
Beitrag von: klaus25 am 18. September 2013, 21:48
Hallo lieber Verweigerer;

ich habe mein Widerpruch per Emailanhang eingereicht mit dem Text, den ich hier von dem Forum habe:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom 06.09.2013, Beitragsnummer XXXXXXXXX  Widerspruch ein.

Begründung:
Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt.
Zum einen handelt es sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer
(Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine
konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).
Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung
tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Zum anderen wird jeder Haushalt nunmehr gleich besteuert, unabhängig davon, ob und wie
viele Geräte er zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereithält.
Dieses verstößt gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wonach Haushalte
gänzlich ohne Rundfunkempfangsmöglichkeit gleich besteuert werden sollen wie andere mit
vielen Geräten.

Es wird zudem beantragt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruches anzuordnen.



Mit freundlichen Grüßen

nun bin ich mal gespann, was geschieht, hat jemand den Text schonmal verwendet, und können wir hier mal die Antworten vergleichen?

viele Grüße: Klaus
Titel: Re: Widerpruch eingereicht, was nun?
Beitrag von: 503 am 18. September 2013, 23:56
Zitat
Zum einen handelt es sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer
(Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine
konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).

Antwort von Beitragsservice: "Diese Merkmale treffen auf den Rundfunkbeitrag nicht zu, da dieser gerade nicht der Finanzierung des Allgemeinwesens, sondern ausschließlich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient. Die Bundesländer waren daher zum Erlass des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages berechtigt." <-- finde die Antwort blöd! Öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat besondere Aufgabe zum Wohle der Allgemeinheit. Wenn wir Öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren, finanzieren wir auch indirekt Allgemeinwesen.

Zitat
Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung
tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Gebühr (tatsächliche Inanspruchnahme), Beiträge (Möglichkeit der Inanspruchnahme) und Steuer (ohne Gegenleistung)

Es heißt Rundfunkbeitrag und nicht Rundfunkgebühr oder Steuer  ;D

Antwort von Beitragsservice:"Gegenleitung für den Rundfunkbeitrag ist, die Angebote der Gesamtveranstaltung Rundfunk in Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit eines Vorteils, den der damit Belastete nutzen könnte, reicht dabei für die Erhebung eines Beitrags aus(BVerfGE 49, 343 [353]) "(Das ist der zentrale Punkt des gesamten Beitragsrechts).

Wenn du rechtlich beweisen kannst dass, die Inanspruchnahmemöglichkeit und Möglichkeit eines Vorteils nicht vorhanden ist, wärst du 100%ig raus aus der Sache.  8)

Zitat
Zum anderen wird jeder Haushalt nunmehr gleich besteuert, unabhängig davon, ob und wie
viele Geräte er zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereithält.
Dieses verstößt gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wonach Haushalte
gänzlich ohne Rundfunkempfangsmöglichkeit gleich besteuert werden sollen wie andere mit
vielen Geräten.

Antwort von Betrugservice: "Nachdem laut statistischer Erhebungen in nahezu 100% der beitragspflichtigen Wohnungen und Betriebsstätten die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht, liegt ein Verstoß gegen den Gleicheitsgrundsatz nach Art. 3GG nicht vor."
Im Jahr 2011 lebten 16,3 Millionen Personen(40,4%) in einem Einpersonenhaushalt.
Das heißt 40,4% aller Haushalte zahlen mehr als alle anderen.
In Rechtfertigung für Typisierung steht: "Wenn die Härte nur eine kleine Anzahl von Personen trifft"
Und 40,4% ist fast die Hälfte aller Haushalte. Das heißt Anzahl der Betroffenen ist nicht klein.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5634.msg51008.html#msg51008
Titel: Re: Widerpruch eingereicht, was nun?
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 19. September 2013, 11:54

Wenn du rechtlich beweisen kannst dass, die Inanspruchnahmemöglichkeit und Möglichkeit eines Vorteils nicht vorhanden ist, wärst du 100%ig raus aus der Sache.  8)
So ist es!
Aber nicht nur in deiner Wohnung; sondern für deine Person überall;

Das zu beweisen ist unmöglich; wie willst du beweisen, dass du nicht in einer Woche dir ein Smartphone holst?
Es geht nur für jemand, der Taubbilid ist; dann kann er beweisen, dass er das Angebot unter keinen Umständen nutzen kann, auch wenn er will....
Titel: Re: Widerpruch eingereicht, was nun?
Beitrag von: klaus25 am 19. September 2013, 12:30
Warum drehen wir den Spieß nicht einfach rum? Sollen die doch erstmal beweisen, daß ich den Vorteil in Anspruch genommen habe.  Die wollen doch was, nicht ich. Fermer. daß es sich tatsächlich um einen Vorteil handelt, da bin ich nämlich anderer Meinung.

Warum sollte ich beim Bäcker ein Brötchen bezahlen,  das ich theorisch gegessen haben könnte, es praktisch aber nicht getan habe., weil ich zB eine Weizenallergie habe? Welcher Bäcker verschickt Briefe derart:

"Lieber Kunde, meine Brötchen liegen fein lecker bei mir, theoretisch hätten Sie sich schon 10 holen können,  also bitte ich höflichst um die Bezahlung der 10 Brötchen. Anbei die Rechnung."

Welcher Richter würde dem Bäcker recht geben, wenn der Kunde nicht zahlt?

vg klaus
Titel: Re: Widerpruch eingereicht, was nun?
Beitrag von: ghillie am 25. September 2013, 18:28
Die Beweispflicht.

Genau so sehe ich es auch!

1. das Wort "öffentlich"
    - erkläre das Wort öffentlich (gucke google) ->
   http://www.duden.de/rechtschreibung/oeffentlich

2. das Wort "rechtlich"
    - http://www.duden.de/rechtschreibung/rechtlich

für jeden hörbar und sichtbar; nicht geheim
für die Allgemeinheit zugänglich, benutzbar
die Gesellschaft allgemein, die Allgemeinheit betreffend, von ihr ausgehend, auf sie bezogen
die Verwaltung eines Gemeinwesens betreffend; kommunal

das Recht betreffend; gesetzlich
(veraltend) rechtschaffen, redlich
Synonyme  zu rechtlich
de jure, dem Gesetz/Recht nach, der formellen Rechtslage zufolge, durch das Gesetz, formaljuristisch, formalrechtlich, gesetzlich, juristisch, legal, nach dem Gesetz, nach den Paragrafen, nach Recht und Gesetz, nicht gesetzwidrig, rechtmäßig, von Rechts wegen

erkläre das Wort Rundfunk:
http://www.duden.de/rechtschreibung/Rundfunk

drahtlose Verbreitung von Informationen und Darbietungen durch elektromagnetische Wellen;
Kurzform: Funk durch den Rundfunksender verkörperte Einrichtung des Rundfunks; Kurzform: Funk.

.....
Titel: Re: Widerpruch eingereicht, was nun?
Beitrag von: klaus25 am 14. November 2013, 11:52
Jetzt wird es ernst!

Habe Post erhalten siehe Anhang,

***



mfg Klaus

PS: Heute kam eine Zahlungsaufforderung (2.Dokument), wo ich zwei Wochen habe, zu reagieren. Bitte ***.

[Edit: *** -> Hier findet keine persönliche Beratung statt. - Viktor 14.11.2013, 15:50]
Titel: Re: Widerpruch eingereicht, was nun?
Beitrag von: seppl am 14. November 2013, 12:07
Klaus25, bitte lade doch die beiden Dokumente anonymisiert hoch. Antworten auf Deine Anliegen könnten evtl. als unerlaubte Rechtberatung ausgelegt werden, da sie sich bis jetzt auf Briefe an eine konkrete Person beziehen.
Titel: Re: Widerpruch eingereicht, was nun?
Beitrag von: seppl am 14. November 2013, 13:01
Wenn Du Die Beitragsnummer auch noch schwärzt, wirds richtig anonym, auch für Scherzkekse und den Beitragsservice.

Kurz zu den Briefen: Die Person, die so ein Schreiben erhält, kann es einfach als Eingangsbestätigung für ihren Widerspruch abheften. Alles andere ist rechtlich vorerst ohne Bedeutung. Was erfolgen müsste (aber in den meisten gleichartigen Fällen nicht kommt) ist ein WIDERSPRUCHSBESCHEID MIT RECHTSBELEHRUNG, gegen den dann Klage erhoben werden kann.
Titel: Re: Widerpruch eingereicht, was nun?
Beitrag von: SiFliegen am 14. November 2013, 17:39
Mir geht dieses Gelaber gewaltig auf den Sack! Immer diese Aussage der Betrüger, dass der Beitrag rechtens ist weil er vom Staat beschlossen wurde und das Gesetzt gültig ist. Vor gar nicht all zu langer Zeit war es ja auch rechtens Dieben die Hand abzuhacken oder Hexen zu verbrennen. Alles was der Staat beschließt ist erstmal legal, was aber noch lange nicht bedeutet das es richtig bzw. gut ist.
Titel: Re: Widerpruch eingereicht, was nun?
Beitrag von: klaus25 am 14. November 2013, 19:07
Ei ei ei! Kriegt man hier gleich eins auf die Kappe, wenn man das Wort Hilfe schreibt  :police:   

@seppl: also meinst du (natürlich ohne mir jetzt persönlich helfen zu wollen.... >:D) wenn ich einfach nichts mache, lassen die mich in Ruhe?

Glaubst du, das sind leere Drohungen?

vg Klaus

PS:  an die Admins, ich frage nicht nach Hilfe, sondern lediglich nach einer Meinung. vg
Titel: Re: Widerpruch eingereicht, was nun?
Beitrag von: Viktor7 am 14. November 2013, 21:35
Ei ei ei! Kriegt man hier gleich eins auf die Kappe, wenn man das Wort Hilfe schreibt  :police:   

@seppl: also meinst du (natürlich ohne mir jetzt persönlich helfen zu wollen.... >:D) wenn ich einfach nichts mache, lassen die mich in Ruhe?

Glaubst du, das sind leere Drohungen?

vg Klaus

PS:  an die Admins, ich frage nicht nach Hilfe, sondern lediglich nach einer Meinung. vg

Nein - du wirst nicht in Ruhe gelassen. Und nun? Wie geht es hypothetisch weiter?

Wie wäre es, deine Fragen hypothetisch zu stellen? Ansonsten steigt doch jemand auf deinen persönlichen Fall ein und gibt dir unaufgefordert Ratschläge die als Rechtsberatung ausgelegt werden können. Dies ist soeben von seppl geschehen. Seinen Beitrag musste ich entfernen.

Hinter dem Suchfeld steht folgendes:
 
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Titel: Re: Widerpruch eingereicht, was nun?
Beitrag von: seppl am 14. November 2013, 21:52
@klaus25: wie war also nochmal die Frage?  ;) - danke Victor7 hab mich wohl etwas zu deutlich auf den Fragesteller bezogen. Ich hab noch versucht in Möglichkeits- und "man"-Form zu antworten...
Titel: Re: Widerpruch eingereicht, was nun?
Beitrag von: Rochus am 15. November 2013, 07:33
Mir geht dieses Gelaber gewaltig auf den Sack! Immer diese Aussage der Betrüger, dass der Beitrag rechtens ist weil er vom Staat beschlossen wurde und das Gesetzt gültig ist. Vor gar nicht all zu langer Zeit war es ja auch rechtens Dieben die Hand abzuhacken oder Hexen zu verbrennen. Alles was der Staat beschließt ist erstmal legal, was aber noch lange nicht bedeutet das es richtig bzw. gut ist.

So weit brauchst Du gar nicht zurück zu gehen. Irgendwo im Netz gibt es eine Liste der vom Bundesverfassungsgericht kassierte politischen Entscheidungen. Die ist nicht gerade kurz. Ich meine, die wäre hier auch schon mal verlinkt worden.

In dem Zusammenhang fällt mir immer wieder die Kürzung der Entfernungspauschale ein. BT und BR haben zugestimmt, das BVerfGer hat die Entscheidung kassiert.
Titel: Re: Widerpruch eingereicht, was nun?
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 10. Dezember 2013, 11:40
Mir geht dieses Gelaber gewaltig auf den Sack! Immer diese Aussage der Betrüger, dass der Beitrag rechtens ist weil er vom Staat beschlossen wurde und das Gesetzt gültig ist. Vor gar nicht all zu langer Zeit war es ja auch rechtens Dieben die Hand abzuhacken oder Hexen zu verbrennen. Alles was der Staat beschließt ist erstmal legal, was aber noch lange nicht bedeutet das es richtig bzw. gut ist.

So weit brauchst Du gar nicht zurück zu gehen. Irgendwo im Netz gibt es eine Liste der vom Bundesverfassungsgericht kassierte politischen Entscheidungen. Die ist nicht gerade kurz. Ich meine, die wäre hier auch schon mal verlinkt worden.

In dem Zusammenhang fällt mir immer wieder die Kürzung der Entfernungspauschale ein. BT und BR haben zugestimmt, das BVerfGer hat die Entscheidung kassiert.
und Erschaftsteuer und Asylhilfegesetz und Wahlrecht (Überhandmandate) usw.
Aber bei wirklich wichtigen Entscheidungen wie EUR-Rettungsschirm hat sich Karlsruhe immer von den Politikern beeinflussen lassen (erpressen lassen) und immer pro Regierung stimmt, obwohl objektiv jeder mündige Bürger sofort sieht, dass sie hier unsere Seelen und die unserer Kinder und Kindeskinder auf aller Ewigkeit verkauft haben!

Zusätzliches Problem ist, dass es BVG -historisch gesehen- unheimlich schwer fällt gegen "Familenmitglieder" der tätigen Richter (d.h. Bruder eines Richters, der als Gutachter des ÖRR gedient hat) "rechtzusprechen". Ihr kennt doch die Werbung "wir sind Familie", oder?
Abgesehen davon ist die ÖRR die heilige Kuh, die nie geschlachtet werden darf wie man in unzähligen Urteilen zu diesem Thema findet. Ich schlage vor, dass man sich die Begründung des Urteils für die PC Gebühren (Ende 2010 oder 2011) durchliest und die Argumentationsrichtlinie des BVG verfolgt. All diese Argumente, die man momentan bringt sind nämlich auch dort hervorgebracht. BVG fand die PC Gebühren doch rechtsmäßig, weil die PC Gebüren zwar das Recht des Klägers auf infomationelle Selbstbestimmung oder Gleichheitsgebot verletzen, jedoch die PC Gebühren dafür notwendig seien um ÖRR zu finanzieren, außerdem seien sie nicht zu hoch!? Also verletzen die Rechte der Kläge nur ein "wenig"! Und PC-Gebühren dienen dazu um die Flucht aus der Gebühren-Zahlung zu verhindern!

Wenn man dieser Argumentation verfolgt ist es jedem Räuber erlaubt sein Opfer nur um 10 EUR auszurauben und das Geld zu einem "heiligen" Zweck spendet!