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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen September 2013 => Thema gestartet von: Uwe am 05. September 2013, 15:56

Titel: Entscheidung des Verwaltungsgerichts GEZ-Nachfolger muss nicht alles wissen
Beitrag von: Uwe am 05. September 2013, 15:56
Entscheidung des Verwaltungsgerichts 

 (Aktenzeichen: 2 B 785)

GEZ-Nachfolger muss nicht alles wissen

Wo Bürger früher gewohnt haben, geht den GEZ-Nachfolger "Beitragsservice" nichts an. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Eilverfahren entschieden. Der umfassende Meldedatenabgleich, durch den die Rundfunkgebühren-Einzugsstelle von den Behörden Informationen über die Bürger erhalt, sei zumindest in Teilen unzulässig, teilte das Gericht mit.

Zumindest teilweise gaben die Richter dem Bürger recht. Es sei nicht ersichtlich, wozu der Beitragsservice Informationen über frühere Wohnsitze erfahren müsse. Denn die Daten dürften ohnehin nur genutzt werden, um ab dem 1. Januar 2013 fällig gewordene Beiträge einzuziehen, nicht aber um möglicherweise früher entstandene Gebührenrückstände einzutreiben, sagte ein Gerichtssprecher.

mehr auf:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/urteile-entscheidungen/urteil-beitragsservice-muss-nicht-alles-wissen-seite-all/8748722-all.html
Titel: Re: Entscheidung des Verwaltungsgerichts GEZ-Nachfolger muss nicht alles wissen
Beitrag von: schildzilla am 05. September 2013, 17:22
Endlich mal gute Nachrichten, zumindest teilweise.
Somit bekommt nicht reagieren, Briefe zurückschicken und jeder Widerspruch eine rechtliche Legitimation.
Es finden sich sicher gute Möglichkeiten, dieses Urteil anzuwenden!
Titel: Re: Entscheidung des Verwaltungsgerichts GEZ-Nachfolger muss nicht alles wissen
Beitrag von: themob am 07. September 2013, 07:42
Mich verwundert es das beim ersten kleinen gerichtlichen Teilerfolg gegen den Beitragsservice es so wenig Resonanz gibt.

Die offizielle Pressemitteilung des VG Göttingen: AZ: 2 B 785/13
http://www.verwaltungsgericht-goettingen.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19354&article_id=117918&_psmand=125

Wenn man berücksichtigt, dass Meldeämter dafür sorgen müssen, dass Teile der Datensätze des eingefrorenen Datenpakets vom März 2013 (hier Bad Gandersheim) , NICHT weiter gegeben werden dürfen:

Zitat
Doktortitel
Familienstand
letzte Haupt- und Nebenwohnung

Ist zumindest eine Verzögerung da die genannten Datensätze extrahiert und gelöscht werden müssen.

Soweit ich aus der Lieferkonzept Datei sehen kann, stehen noch die einen oder anderen Städte - Gemeinden im September an. Bei den meisten wird es zu kurzfristig sein noch etwas unternehmen zu können. Aber die einen oder anderen könnten unter Berufung auf das Aktenzeichen ebenfalls noch einen Eilantrag stellen.

Das VG Göttingen stellte fest, dass es sich NICHT um den Aufbau eines zentralen Melderegisters handelt, da die Datensätze an die einzelnen Rundfunkanstalten gesendet werden.

Dies ist meines Erachtens nach nicht richtig. Wie auch aus der Hauptdatei im Lieferkonzept zu erkennen ist, werden die Daten zentral an den Beitragsservice nach Köln geschickt und somit zentral verwaltet.

Hier hatte das VG Göttingen und vielleicht auch der Kläger nicht die richtigen Materialien zur Hand. Wie z.B. die Lieferkonzept Dateien mit den entsprechenden Erläuterungen.

Nimmt man diese nun als Nachweis her, bringt die aktuelle Entscheidung des VG Göttingen mit in Einklang, könnte die Sache für den Beitragsservice viel problematischer aussehen.

München hatte seinerzeit dem Eilantrag von E. Geuer nicht stattgegeben.

Göttingen hat zumindest die Weitergabe in Teilen der Datensätze widersprochen.

VG XY könnte mit erweiterten Nachweisen (Aufbau eines zentralen Melderegisters, wie noch vom VG Göttingen verneint) eventuell ganz anders entscheiden, zu Gunsten des Bürgers. Oder aber auch zu Gunsten des Beitragsservice.

Umso mehr einen Eilantrag stellen würden, desto mehr unterschiedliche, oder auch gleichlautende Entscheidungen hätten wir.

Betrifft natürlich nur diejenigen, deren Daten erst noch zur Übermittlung anstehen (Im September 2013 - März 2014 - September 2014).

Hier wird über Gott und die Welt lamentiert, geschrien und gemeckert, dieses Thema des VG Göttingen findet aber keine Beachtung.

Gerade dieses Thema aber birgt Potenzial für diejenigen, die es noch betrifft. Und es zeigt auch, wie wichtig es ist, dass viele Betroffene dagegen vorgehen müssen. Auch wenn es schon ein Urteil oder eine Entscheidung zu Gunsten des Beitragsservice im Vorfeld gab (Geuer - München). Jedes Bundesland, jedes VG kann anders entscheiden. Also nicht entmutigen lassen und seinen Weg gehen. Vielleicht schreibst gerade DU Geschichte und schaffst es........

Hier noch der Link zur Lieferkonzept Datei wo alles drin steht inkl. der Termine wann für welche Städte die Daten übermittelt werden. Auch das der Beitragsservice die Daten zentral verwaltet für die Rundfunkanstalten.

http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zip

Vielleicht findet sich ja noch der eine oder andere, der dagegen erfolgreich vorgeht mit einem Eilantrag.

   

Titel: Re: Entscheidung des Verwaltungsgerichts GEZ-Nachfolger muss nicht alles wissen
Beitrag von: unGEZahlt am 07. September 2013, 10:38
Liste dieser Gerichte:
http://www.deutschejustiz.de/verwaltungsgerichte.html


Das mit dem Formulieren ist natürlich so eine Sache, damit diesen Gerichten nicht angebliche "formale Unzulässigkeiten" aufstoßen können.
Im Moment würde ich so etwas folgend formulieren (nehme aber gerne auch Korrekturen an):



"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich ein Eilverfahren auf Gewährung einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutzes.

§ 14 Abs. 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht vor, dass die Meldebehörde von Ort X am 24/09/2013 der Landesrundfunkanstalt  Y  u. a. Daten wie Name, Geburtsdatum, Doktortitel, Familienstand und Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung übermittelt.

Mit diesem Antrag soll die Übermittelung meiner Daten verhindert werden.

Ich berufe mich auf mein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Nicht nur der Meldedatenabgleich ist verfassungswidrig, da er zu einem bundesweiten Melderegister führt -
sondern der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag insgesamt ist verfassungswidrig.

Für einen verfassungswidrigen Zweck dürften geschützte private Daten nicht weitergegeben werden.

Hiermit berufe ich mich außerdem auf die teilweise Stattgabe eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrensantrag eines Bürgers durch die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen am 4.9.2013.
Hier wurde dieser umfassende Meldedatenabgleich im Zuge der Rundfunkfinanzierungsreform bereits behandelt (2 B 785/13).

Hiermit bitte ich Sie um eine Empfangsbestätigung meines Antrags.

Mit freundlichen Grüßen

Markus ..."
Titel: Re: Entscheidung des Verwaltungsgerichts GEZ-Nachfolger muss nicht alles wissen
Beitrag von: unGEZahlt am 10. September 2013, 21:05
Das Urteil wurde heute leider schon wieder aufgehoben! Nach nur einer Woche!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6803.msg50688/topicseen.html#msg50688

...Das OVG Lüneburg habe damit einer Beschwerde des NDR gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 3. September stattgegeben...