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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen August 2013 => Thema gestartet von: Uwe am 24. August 2013, 10:12
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Steuerrechtler Prof. Dr. Thomas Koblenzer: Verfassungswidrig! Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag
Seit dem 1. Januar 2013 haben die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ein neues Finanzierungsmodell: Den Rundfunkbeitrag, der nach dem Prinzip „Eine Wohnung – ein Beitrag“ funktionieren soll. Seither zieht ein deutsches Unternehmen nach dem anderen gegen den Beitrag vor Gericht.
Auch der bekannte Steuerrechtler Prof. Dr. Thomas Koblenzer klagt im Namen einer seiner Mandanten gegen die neue Regelung. Bereits im Frühjahr hatte er ein verfassungsrechtliches Gutachten zu diesem Thema erstellt. Die Gründe für seinen Widerstand gegen den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag legte der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Honorarprofessor unserer Redaktion exklusiv in einem Interview dar.
mehr auf:
http://www.finanzfernsehen.de/money_business/wirtschaft_politik/2013_34/interview-koblenzer.html
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" Mit der jetzigen Regelung sind wir deshalb in der Allgemeinfinanzierung und das wiederum ist der typische Fall einer Steuer."
Das hat er gut auf den Punkt gebracht.
Etwa 70 % der Programminhalte öffentlich-rechtlicher Sender unterscheiden sich nicht wesentlich von denen der Privaten, die Erfüllung von Bildungs- und Informationsauftrag kann man nur noch schwerlich erkennen.
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Hat jemand zu dem Hinweis mit den 70 Prozent noch eine andere Quelle parat?