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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juni 2013 => Thema gestartet von: Uwe am 21. Juni 2013, 17:20

Titel: Verbraucherzentrale startet Hotline zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Uwe am 21. Juni 2013, 17:20
Verbraucherzentrale startet Hotline zu Rundfunkbeitrag

Die rheinland-pfälzische Verbraucherzentrale bietet ab kommender Woche eine spezielle Beratungsnummer für Fragen zum neuen Rundfunkbeitrag an. Bei vielen Verbrauchern bestehe Erklärungsbedarf, sagte Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale, am Freitag bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts für 2012. Unterstützung benötigten vor allem Haushalte, bei denen eine mögliche Befreiung von den Gebühren im Raum stehe. Die bestehende Hotline des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio stoße bei vielen Verbrauchern auf Misstrauen.

mehr auf:
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/nachrichten/start-1-juli-verbraucherzentrale-startet-hotline-zu-rundfunkbeitrag-12239306.html
Titel: Re: Verbraucherzentrale startet Hotline zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 21. Juni 2013, 17:53
Die bestehende Hotline des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio stoße bei vielen Verbrauchern auf Misstrauen.

Werden sie bei einem Antrag auf Befreiung wegen Härtefall, der nicht dem Beispiel im Gesetz entspricht, helfen?

Das wäre eine Prüfung, ob die Verbraucherzentrale mehr vertrauen als die GEZ verdiene.
Titel: Re: Verbraucherzentrale startet Hotline zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: observer am 21. Juni 2013, 18:18
Die bestehende Hotline des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio stoße bei vielen Verbrauchern auf Misstrauen.

Interessant und wie macht sich dies bemerkbar?

[/quote]
Unterstützung benötigten vor allem Haushalte, bei denen eine mögliche Befreiung von den Gebühren im Raum stehe.

Merkwürdig, man propagiert doch seit 01.01.2013 den Satz: Einfach. Für Alle. Wenn dem so ist, wo gibt es dann noch Probleme?
Titel: Re: Verbraucherzentrale startet Hotline zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: schildzilla am 21. Juni 2013, 19:29
Erwartet von denen nix.

Siehe auch hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5870.0/topicseen.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5870.0/topicseen.html)


Und soweit ich weiss gehören die Verbraucherzentralen alle zusammen und werden von den selben Leuten beeinflusst.
Titel: Re: Verbraucherzentrale startet Hotline zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Uwe am 21. Juli 2013, 18:36
Danke an Daniel61

Kooperation zwischen dem SWR und der Verbraucherzentrale

Ist dass nicht wieder ein Versuch zur Imagepflege einerseits und der Beeinflussung der Bürger andererseits?  So quasi dem Sinne nach:  seht nur, auch die "Verbraucherzentrale" kooperiert mit uns, also bleibt Euch Melkkühen gar kein anderer Weg als zu zahlen.  Tja, DUMM gelaufen für Euch.....

Was ich mich persönlich sehr interessieren würde:

1.  Was bekommt der Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz e.V. eigentlich für diese "Kooperation" vom SWR? (Eine "Vergütung" oder eine "Aufwandsentschädigung" für diese Kooperation würde ja wohl auch von den Rundfunkbeitragszahlern gezahlt werden....)

und

2.  Wie kann ein Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz e.V. eine Kooperation mit dem SWR eingehen, der auf einem grundgesetzwidrigen Gesetz beruht??

Also, da kann man sich doch echt nur noch an den Kopf fassen....

mehr auf:
http://de.nachrichten.yahoo.com/s%C3%BCdwestrundfunk-und-verbraucherzentrale-rheinland-pfalz-e-v-vereinbaren-000000581.html


Daniel 61
Titel: Re: Verbraucherzentrale startet Hotline zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Rundfunkbeitragsablehner am 21. Juli 2013, 18:56
Zitat
1.  Was bekommt der Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz e.V. eigentlich für diese "Kooperation" vom SWR? (Eine "Vergütung" oder eine "Aufwandsentschädigung" für diese Kooperation würde ja wohl auch von den Rundfunkbeitragszahlern gezahlt werden....)

Vielleicht sich mit einem offenen Brief an die Verbraucherschutzzentrale wenden, dass sie Stellung beziehen sollen, ggf. kommen dann auch Textbausteine vom Beitragsservice wie bei Schreiben an die Landesrundfunkanstalten...dann wissen wir, wer einkaufen war...Ironie off
Titel: Re: Verbraucherzentrale startet Hotline zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: seppl am 31. August 2014, 22:03
Auch sollte man die Kritikpunkte, die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV 2010 vor Beschluss des RBStV verfasst wurden, den Verbraucherzentralen noch einmal ins Gedächtnis rufen:

vzbv Stellungnahme zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 06.10.2010:
Zusammengefasst stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. die folgende
Erwartungen und Forderungen an ein beitragszahlerfreundliches
haushaltsbezogenes Finanzierungsmodell:

- Das neue Modell muss, orientiert am heutigen Gebührenaufkommen, aufkommensneutral
sein.
- Die Neufassung der Rundfunkfinanzierung muss familienfreundlich und vor allem sozial
gerecht
ausfallen.
- Nicht private Rundfunkteilnehmer müssen wenigstens im bisherigen Umfang zur
Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk beitragen.
- Beim Übergang auf das neue Finanzierungsmodell darf es keine Beitragserhöhung
geben. Insoweit wird die entsprechende Vorgabe in § 8 des Staatsvertragsentwurfs
begrüßt.
- Das Wohngeld als soziale Transferleistung sollte zusätzlich in den Katalog der
Befreiungstatbestände aufgenommen werden.
- Künftig sollten auch wieder diejenigen Geringverdiener und Rentner auf Antrag von der
Beitragspflicht befreit werden können, deren Einkommen das sozialhilferechtliche
Existenzminimum nicht überschreitet (erweiterte Härtefallregelung).
- Angesichts des beim Übergang erforderlichen weitreichenden Datenabgleichs, aber auch
mit Blick auf die regelmäßige Datenerhebung muss gewährleistet werden, dass nur die
tatsächlich erforderlichen Daten erfasst werden.
- Die Betroffenen müssen von einer Datenerhebung zum Zwecke der Beitragserhebung,
der Beitragsbefreiung, Beitragsermäßigung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht
nach diesem Staatsvertrag besteht in Kenntnis gesetzt werden. Eine Rückübermittlung an
die Daten übermittende Stelle darf es nicht geben.
- Generell muss ein Datenschutz auf hohem Niveau gewährleistet sein, um die
Persönlichkeitsrechte der Beitragszahler und der dritter Personen zu wahren. Maßgeblich
hierfür ist auch eine strikte Orientierung am Prinzip der Datensparsamkeit.
- Begriffsdefinitionen und gesetzliche Vorgaben im Staatsvertrag müssen noch klarer bzw.
umfassender formuliert sein, damit das Gesetz ohne Auslegungsschwierigkeiten
angewendet werden kann.

http://www.vzbv.de/mediapics/rundfunkbeitrag_staatsvertrag_stellungnahme_06_10_2010.pdf