gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: wtfacow am 03. Juni 2013, 10:33
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Hallo Leute,
sind ja ganz neue Regeln hier an Board... :o
Naja, passe ich mich eben an ;)
Also:
Mal angenommen jemand möchte gegen den Beitragsservice klagen, fällt das ganze dann unter "Steuer-Recht"?
Wenn nein, wie nennt es sich dann?
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sind ja ganz neue Regeln hier an Board... :o
Grund der Änderungen im Forum: Das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz
Mitteilungen aus unserem Forum
Aufgrund einiger Vorkommnisse, die wir zu diesem Zeitpunkt nicht detailliert öffentlich machen können und wollen, haben wir im Forum einige Änderungen vornehmen müssen. Diese haben wir bekanntgegeben und soweit möglich auch erklärt.
Leider gibt es Mitglieder und Gäste, die trotzt mehrmaliger Hinweise auf diese Erklärungen, diese einfach ignorieren und lieber Unruhe stiften. Warum das so ist? Ich weiß das nicht und mir fehlt jegliches Verständnis dafür.
Daher fasse ich an dieser Stelle die wichtigsten Meldungen zusammen und starte einen letzten Versuch, diese kleine Zelle zu erreichen.
Bereich "Rat und Tat bei Problemen" »vorübergehend« geschlossen http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5746.0.html
Neuer Bereich: "Probleme mit dem Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5747.0.html
In eigener Sache: Neue Regeln auf der gesamten Plattform
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5788.0.html
Wir werden größer – Neuer Moderator Uwe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5811.0.html
Regeln
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html
Hier bitte (bei den Egeln) unbedingt Punkt 2 verinnerlichen.
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Hallo Leute,
sind ja ganz neue Regeln hier an Board... :o
Naja, passe ich mich eben an ;)
Also:
Mal angenommen jemand möchte gegen den Beitragsservice klagen, fällt das ganze dann unter "Steuer-Recht"?
Wenn nein, wie nennt es sich dann?
Ich weiß das es eine Steuer ist aber die Politiker noch nicht. ;)
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Ich habe hier viel davon gelesen, dass es unter Verwaltungsrecht läuft!?
Kann mich aber auch irren... :-[
LG
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Weiß keiner etwas genaueres dazu?
Fällt das ganze unter Steuer-Recht, sind die meisten Privaten Rechtschutzversicherungen wohl nicht gewillt einzuspringen.
Bzw. nicht mit den vollen Leistungen.
Ausserdem zahlt die Versicherung wohl nicht die Kosten höherer Instanzen...
Konnte bei google leider nichts finden.
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Meines Wissens nach ist es
*Öffentliches Recht* bzw. *Verwaltungsrecht* - zuständig sind ja auch die *Verwaltungsgerichte*.
Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, sollte prüfen
- inwiefern überhaupt Verwaltungsrechtsschutz mit beinhaltet ist (bei "einfachen" Rechtsschutzversicherungen oft nicht der Fall)
- per "Deckungsanfrage" klären, ob für den Fall der Verwaltungsklage gegen den Rundfunkbeitrag/ Beitragsbescheid Deckung besteht.
Meines Wissens nach zahlen die Versicherungen durchaus auch höhere Instanzen.
Oft sind eher die sogenannten "Erfolgssaussichten" entscheidend.
Das wäre aber genauer mit der Versicherung oder dem Versicherungsmakler Deines Vertrauens zu klären.
Wer noch keine Rechtsschutzversicherung besitzt, könnte ggf. prüfen, ob er noch eine abschließen kann.
Jedoch sind üblicherweise "Wartezeiten" von 3 Monaten einzuhalten, d.h. man kann dann ggf. erst den nächsten oder übernächsten Beitragsbescheid *nach* Abschluss der Versicherung mit dieser Rechtsschutzversicherung anfechten (das "anzufechtende Ereignis" = z.B. Quartals-Fälligkeit muss *nach* der 3-Monats-Frist *nach* Abschluss der Versicherung liegen).
Auch das wäre genauer mit der Versicherung oder dem Versicherungsmakler Deines Vertrauens zu klären.
"Klage-Initiativen", wie z.B. die "Stiftung Medienopfer" u.ä., die mitunter "Sonderkonditionen" mit Rechtsschutzversicherern anpreisen, sollte man mit einer gesunden Skepsis begegnen. Situationen wie die aktuelle treiben mitunter auch so manche "Blüten"... Das muss aber letztenendes jeder für sich selbst entscheiden und verantworten.
PS:
Das war eine *Bürgerinformation* - vom Bürger - für Bürger :)
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Danke Bürger.
Weiß noch nicht ob mich das weiterbringt, aber es ist ein Anfang.
Werde wohl noch die ein oder anderen Briefe mit der Versicherung schreiben müssen..
Eins noch, mal angenommen ich bekomme Gebührenbescheide auf die ich immer Widerspruch einreiche.
Klagt dann irgendwann der Beitragsservice , oder setzt dieser einfach direkt Volstreckungsmaßnahmen durch?
Also muss ich klagen, oder kann ich auch einfach abwarten bis ich verklagt werde, und dann reagieren ?
Ich glaube die Frage sollte ich mir normal selbst beantworten können, stehe aber echt gerade auf dem Schlauch...
Bei http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen ,steht nur das ich zuerst klage bzw. klagen muss ?
Bin erstmal pennen , bis morgen.
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zum allgemeinen Klage-Prozedere evtl. noch mal die Suchfunktion des Forums nutzen und u.a. mal hier schauen:
1. Antwort auf Widerspruch erhalten - Rechtswirkung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5311.msg41651.html#msg41651
bzw. auch hier
"Natürlich klag ich"
http://natuerlich-klag-ich.de/
Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - "Tips zum Klageweg"
http://www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de/index.php/tips-zum-klageweg
Neue GEZ-Gebühren ab 01.01.2013 - So wehren Sie sich!
http://www.123recht.net/Neue-GEZ-Gebuehren-ab-01012013-__a134154.html
und selbstverständlich hier:
SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html
Wir hoffen, dass dem Forum demnächst gesammelte/ komprimierte und fundierte Aussagen zur Vorgehensweise zugänglich gemacht werden.
Unterstützend möchte ich gern noch auf die mittlerweile 6(!!!) Gutachten/ wissenschaftlichen Arbeiten verweisen, die dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" Verfassungswidrigkeit und andere Rechtsverstöße bescheinigen.
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
Klage-Argumente werden hier gesammelt:
Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5491.0.html
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Jedoch sind üblicherweise "Wartezeiten" von 3 Monaten einzuhalten, d.h. man kann dann ggf. erst den nächsten oder übernächsten Beitragsbescheid *nach* Abschluss der Versicherung mit dieser Rechtsschutzversicherung anfechten (das "anzufechtende Ereignis" = z.B. Quartals-Fälligkeit muss *nach* der 3-Monats-Frist *nach* Abschluss der Versicherung liegen).
Auch das wäre genauer mit der Versicherung oder dem Versicherungsmakler Deines Vertrauens zu klären.
PS:
Das war eine *Bürgerinformation* - vom Bürger - für Bürger :)
Hallo an alle, Person A hat jetzt den 4. Brief erhalten (sie ist sich noch nicht schlüssig, ob ignorieren oder ungeöffnet zurück an Absender...). Person A besitzt eine Rechtsschutzversicherung R, allerdings ohne Verwaltungsrecht. Gegen einen Aufpreis wäre das nachversicherbar - auch hier gilt dann aber eine 3-monatige Sperrfrist.
Nun meine Frage: Was genau ist das anzufechtende Ereignis, von dem Bürger spricht? Gilt das Datum der Fälligkeit der Zahlung (zum ersten Mal dann ja am 31.3.13, oder spätestens jetzt nach der baldigen Zwangsanmeldung).... oder das Datum des Beitragsbescheides?
Sofern Letzteres der Fall ist, also dass das Datum des Beitragsbescheids maßgeblich ist, würde Person A darauf spekulieren, dass es evtl. noch 3 Monate dauern kann, bis das Ding ins Haus flattert.... und Versicherung R zügig um Verwaltungsrecht aufstocken. Sonst lohnt es ja nicht mehr.
Einen "Versicherer des Vertrauens" hat Person A leider nicht, sind alles Callcenteragents...
Danke, falls hier jemand gesicherte Infos hat.
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Hallo Leute,
sind ja ganz neue Regeln hier an Board... :o
Naja, passe ich mich eben an ;)
Also:
Mal angenommen jemand möchte gegen den Beitragsservice klagen, fällt das ganze dann unter "Steuer-Recht"?
Wenn nein, wie nennt es sich dann?
Hallo,
mein Rechtschutz zahlt. Sie schreibten wie folgt:
Sehr geehrte Herr Eiszapfen,
vielen Danke, dass Sie uns über Ihren Rechtsschutzfall informiert haben.
Gerne sind wir in dieser Sache für Sie da. Wir übernehmen Rechschutz für die Klage in der Abgaben- bzw. Steuerangelegenheit.
Hoffe geholfen zu haben.
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Hallo Leute,
sind ja ganz neue Regeln hier an Board... :o
Naja, passe ich mich eben an ;)
Also:
Mal angenommen jemand möchte gegen den Beitragsservice klagen, fällt das ganze dann unter "Steuer-Recht"?
Wenn nein, wie nennt es sich dann?
Hallo,
mein Rechtschutz zahlt. Sie schreibten wie folgt:
Sehr geehrte Herr Eiszapfen,
vielen Danke, dass Sie uns über Ihren Rechtsschutzfall informiert haben.
Gerne sind wir in dieser Sache für Sie da. Wir übernehmen Rechschutz für die Klage in der Abgaben- bzw. Steuerangelegenheit.
Hoffe geholfen zu haben.
Nachdem viel Zeit vergangen ist ,bin ich inzwischen auch schlauer.Meine Versicherung zahlt nur das Klageverfahren vor Gericht. Das Widerspruchsverfahren musste ich komplett selbst übernehmen. Ist wohl im Verwaltungsrecht so üblich. Steht auch in meinen Vertragsbedingungen. Ich selbst befinde mich zur Zeit im übrigen im Klageverfahren vertreten durch einen Anwalt. :)
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Entschuldigt, wenn ich nochmals pushe, ich versuche, meine Frage einfacher zu formulieren:
Macht es Sinn bei meiner bestehenden Rechtsschutzversicherung jetzt noch das Verwaltungsrecht (inkl. 3 Monate Sperrfrist) draufzusatteln?
Dazu müsste ich wissen, was das für die RSV maßgebliche Ereignis ist: das Datum der Fälligkeit oder der Beitragsbescheid? Habe heute Brief 5 (Infopost) erhalten, und wenn der Beitragsbescheid maßgeblich wäre, könnte es ja durchaus noch mal 3 Monate dauern.... womit dann die Klage versichert wäre... wenn allerdings das Fälligkeitsdatum entscheidet, dann wäre das Ereignis jetzt bereits nicht mehr versichert... Merci!
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Entschuldigt, wenn ich nochmals pushe, ich versuche, meine Frage einfacher zu formulieren:
Macht es Sinn bei meiner bestehenden Rechtsschutzversicherung jetzt noch das Verwaltungsrecht (inkl. 3 Monate Sperrfrist) draufzusatteln?
Dazu müsste ich wissen, was das für die RSV maßgebliche Ereignis ist:
das Datum der Fälligkeit oder der Beitragsbescheid?
Habe heute Brief 5 (Infopost) erhalten, und wenn der Beitragsbescheid maßgeblich wäre, könnte es ja durchaus noch mal 3 Monate dauern.... womit dann die Klage versichert wäre... wenn allerdings das Fälligkeitsdatum entscheidet, dann wäre das Ereignis jetzt bereits nicht mehr versichert... Merci!
...rhetorische Gegenfrage:
Falls das "Fälligkeitsdatum" entscheiden würde, woher sollte Person XYZ dieses kennen, wenn Person XYZ keine diesbezügliche Post erhalten bzw. keine Veranlassung hat, ggf. erhaltene "Infopost" zu öffnen...? ;)
Mein Verständnis der Situation:
Erst der *Verwaltungsakt* des offiziellen, rechtsmittelfähigen BeitragsBESCHEIDs incl. Rechtsbehelfsbelehrung hebt das Verfahren überhaupt ins Verwaltungsrecht - vorher spielt sich alles noch auf zivilrechtlicher Ebene ab.
Unter einem etwas anderen Sinnzusammenhang, aber dennoch so ähnlich auch nachzulesen unter akademie.de:
FAQ zur Zahlung unter Vorbehalt beim Rundfunkbeitrag ab 2013
Häufige Fragen zum Musterbrief "Zahlung unter Vorbehalt" an den Beitragsservice (GEZ)
http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag#headline-faq-gez-6
[...]
6. Kann ich nach Zahlungsaufforderung wegen Rundfunkbeitrag neben Zahlung unter Vorbehalt auch zusätzlich oder alternativ Widerspruch einlegen bzw. klagen?
Mit der Entscheidung BVerwG VII C 3.71 vom 12.01.1973 schützt das Bundesverwaltungsgericht den Bürger vor missverständlichem Verwaltungshandeln durch einen Amtsträger.
[...]
Bei Zahlungsaufforderungen ohne Bescheidcharakter entsteht kein Verwaltungsakt und das Gericht stellt fest, dass hier Zivilrecht anzuwenden ist und der Bürger seine "Zahlung unter Vorbehalt" stellen darf:
"Nach Form und Inhalt stellte sich die Rechnung bei objektiver Würdigung als eine zivilrechtliche Zahlungsaufforderung dar und konnte daher von dem Empfänger als solche verstanden werden."
Insofern würde ich einschätzen, dass erst der eigentliche Verwaltungsakt, den es anzufechten gilt, als "maßgebliches Ereignis" entscheidend sein dürfte.
Generell ist der neue sogenannte "Rundfunkbeitrag" ja ohnehin eine "Schickschuld", die per gesetzlicher Regelung den neutitulierten "Beitragsschuldnern" auferlegt wird - auch ohne Zahlungsaufforderung o.ä.
Insofern wäre beim Ansetzen des "Fälligkeitstermins" auch *ohne* jegliches Schriftstück das "maßgebliche Ereignis" ja bereits erfüllt.
Das, so denke ich, kann man aber nicht ansetzen.
Und selbst *wenn*:
Dann kann Person immer noch den *nächsten* oder *übernächsten* Bescheid anfechten, falls beim ersten die Wartezeit noch nicht abgelaufen sein sollte... ;)
Sicherheitshalber sollte sich Person XYZ vorab noch erkundigen bzgl. der
Kündbarkeit der "Erweiterung um Verwaltungsrecht", so dass diese
im dümmsten Falle auch zeitnah wieder aufgekündigt werden könnte...
Weitere Infos allgemein zum Thema
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html
PS: Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur eine Meinung - vom Bürger - für Bürger ;)
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Vielen herzlichen Dank für die sehr ausführlichen Infos, Bürger :-)
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Jemand ein Rechtschutz TIP mit Verwaltungschutz im Angebot zum nachlesen?