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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: Margareta am 01. Juni 2013, 09:16

Titel: GEZ Handlungsweise
Beitrag von: Margareta am 01. Juni 2013, 09:16
Guten Morgen,
bin in Sachen GEZ die letzten Jahre ein Einzelkämpfer gewesen, hier meine ERfahrung:
Ich weigere mich an die GEZ einen Abbuchungsauftrag zu geben und das seit Jahren. Ich überweise es vierteljährlich und dachte damit ist es gut................Nein nicht so bei GEZ. Ich bekomme dann vierteljährlich ein Aufforderung das ich meine Geführen zu bezahlen habe (auch wenn sie schon längst bezahlt sind) und gleichzeitig bekomme ich 5EUR GEbühren auf mein Konto gebucht.
Naja in 7  Jahren läuft da ja was auf und nun war die GEZ so dreist und hat mir den Gerichtsvollzieher geschickt mit der Aufforderung ich solle doch meine Beiträge aus dem Jahre 2012 bezahlen. Habe ich mich geweigert, mir alle Zahlungsbelege kopiert und an den Gerichtsvollzieher, sowie an GEZ geschickt..........
Zwischenzeitlich sind es bestimmt 6 oder 7 SChreiben, weil meine Schreiben ignoriert werden und immer wieder die Aufforderung kommt ich solle meine Beiträge bezahlen...........Unabhängig davon das ihnen die Mahngebühren nicht zustehen, haben die auch mal was von Verjährung gehört oder ist das bei denen noch nicht angekommen...............
Ich schüttel nur noch den Kopf und gebe ab und an mal Antwort auf die Aufforderungen die ich bekomme................... >:D :)
Schön das man sich hier austauschen kann.
lg. Margareta
Titel: Re: GEZ Handlungsweise
Beitrag von: Taucherle am 01. Juni 2013, 12:31
Zitat
haben die auch mal was von Verjährung gehört oder ist das bei denen noch nicht angekommen...
scheinbar nicht,denn alles was über 3 Jahre hinausgeht,ist verjährt.
Es scheint wohl Gang und Gäbe zu sein,dass die diese MAsche vermehrt durchziehen wollen,in der Hoffnung,der Bürger kennt seine Rechte nicht.
Falls du in Kürze Besuch eines GV bekommen solltest,würde ich diesen mal explizit danach befragen,er müßte dir da Antwort geben können.
Gleichzeitig würde ich -schriftlich natürlich per Einschreiben/Rückschein- die GEZ darauf hinweisen ,dass teilweise die Verjährung eingetreten ist und man dies bei weiteren Forderungen zu beachten hat.