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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Savonius am 27. Mai 2013, 08:57

Titel: "Mein" Widerspruchsschreiben
Beitrag von: Savonius am 27. Mai 2013, 08:57
Bei mir ist es noch nicht soweit, aber für meine Freundin habe ich einen Brief formuliert.
Sehr viel Mühe habe ich mir nicht gegeben, denn erst wenn es zum Gericht geht,
wird es wichtig, jede Idee auszufeilen.

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Hessischer Rundfunk                                 xxxxxx
Bertramstr. 8                                             xxxxxx
60320 Frankfurt am Main                           xxxxxx
                                                 Beitragsnr. xxxxx



Betreff: 1. Widerspruch/Einspruch gegen Gebührenbescheid vom 3.5.2013
         2. Antrag auf Härtefall
         3. Antrag auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen


                                                                                                  xxxxxx, den 27.5.2013


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen Ihren Gebühren-/Beitragsbescheidvom 03.05.2013, zugestellt
am 14.05.2013 Einspruch/Widerspruch
ein.
Begründung zu 1.
Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage, des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags(RBStV)
in Kombination mit der Änderung des 15. Staatsvertrages, gegen das Grundgesetz verstößt.
Der Rundfunkbeitrag stellt nun faktisch eine Rundfunksteuer dar und
deshalb sind einige Klagen, z. B. beim Bayrischen Verfassungsgericht
von Ermano Geuer Aktenzeichen Vf. 8-VII-12, anhängig.

Unabhängig vom Formaljuristischen, halte ich eine Beitragserhöhung von
5,76Euro auf 17,98Euro für sittenwidrig gemäß §138 BGB, zumal ich keine akzeptable
Option mehr habe, dem Beitrag zu entgehen.


Wie sie ihren alten GEZ-Unterlagen entnehmen können habe ich in den letzten
Jahren nur Radio gehört und aus diesem Grunde, stelle ich hiermit einen
Härtefallantrag und möchte sie bitten, mir Sonderkonditionen, beim Rundfunkbeitrag einzuräumen.
Meiner Vorstellung nach wären 5,99Euro pro Monat fürs Radiohören
annehmbar.
Dass sie berechtigt sind, Sonderkonditionen auszuhandeln, haben sie bereits
bei diversen kirchlichen Organisationen und Gemeinden bewiesen.
Was für Verbände möglich ist, muss auch für Privatleute anwendbar sein.

Hoffe auf eine intelligente Antwort von ihnen, befürchte aber, dass der
Bürokratismus obsiegt und deshalb stelle ich hiermit, gleichzeitig
zu meinem Widerspruch/Einspruch den Antrag auf Aussetzung des
Vollstreckungsverfahren, bis über meine Anträge entschieden wurde
bzw. das zuständige Verwaltungsgericht ein Urteil in meiner
Angelegenheit gefällt hat.


Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens baldmöglichst.


Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxx

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Habe noch nichts von der Demo aus Dresden gehört,  wie wars denn?

Gruß

Savonius
Titel: Re: "Mein" Widerspruchsschreiben
Beitrag von: Uwe am 27. Mai 2013, 09:01
Demo guckst du hier.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5706.0.html
Titel: Re: "Mein" Widerspruchsschreiben
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 27. Mai 2013, 09:55
(1) Es heißt "Widerspruch", nicht "Einspruch". Also "/Einspruch" löschen.

(2) Antrag auf Aussetzung zu stellen, ist gut, aber die Story mit Bürokratie, intelligente Antwort, usw, würde ich löschen (wie soll das wirken?).

(3) Du bringst schöne neue Argumente (Viktor, bitte, notieren): (a) Sittenwidrigkeit \S138BGB, (b) Sonderkonditionen, weil sie sie Einrichtungen geben.

Titel: Re: "Mein" Widerspruchsschreiben
Beitrag von: Pelikan am 27. Mai 2013, 10:07
moin moin,

der Bescheid ist doch bestimmt in Köln gedruckt und versendet worden.
Wo ist der Nachweis der LRA, das die nicht rechtsfähige Firma "GEZ" beauftragt wurde, explizit diesen Bescheid zu erstellen?
Wie kann der Bescheid nun Rechtskraft erlangen?

Kann man so  nicht auch dagegen angehen?

Mit Gruß
Pelikan
Titel: Re: "Mein" Widerspruchsschreiben
Beitrag von: Rochus am 08. Juli 2013, 14:51
Bei mir ist es noch nicht soweit, aber für meine Freundin habe ich einen Brief formuliert.
Sehr viel Mühe habe ich mir nicht gegeben, denn erst wenn es zum Gericht geht,
wird es wichtig, jede Idee auszufeilen.

---

Richtig, denn wer jetzt schon die ganze Munition verschießt, hat bereits verloren. Und selbst in der mündlichen Verhandlung kann man immer noch Sachen zu Sprache bringen, die weder im Widerspruchsschreiben noch in der Klageschrift niedergelegt wurden. Damit müssen die ÖRR-Anstalten, ihre Justitiare, Mitarbeiter und deren Advokaten auch umgehen können.
Titel: Re: "Mein" Widerspruchsschreiben
Beitrag von: osirisis am 26. Juli 2013, 23:20
Ich bedanke mich bei allen, die Widerspruchstexte vorgelegt und Links eingestellt haben :-* :-* :-*
Ich hoffe, meine Version mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann manchem auch helfen.
Antrag auf Anerkennung eines Härtefalls ist natürlich fakultativ.
Ich stelle es extra nicht als pdf rein, da ich z. B. pdf nicht bearbeiten kann.


xxxxxxxxxxxxxxxx


Mitteldeutscher Rundfunk
Kantstraße 71-73
04275 Leipzig

Vorab als JPEG-Datei per E-Mail an: service@.rundfunkbeitrag.de

   xxxxxxxxxxxx, 25.07.2013

Ihr Schreiben vom 05.07.2013
eingegangen am 13.07.2013
Beitragsnr. xxxxxxxxxxx
   
Widerspruch gegen Gebühren-/Beitragsbescheid
Antrag auf Anerkennung eines Härtefalls
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wird gegen Ihren Gebühren-/Beitragsbescheid vom  05.07.2013

Widerspruch
eingelegt.

Begründung:

1.   Ihr Bescheid ist nichtig, da die Behauptung, ich hätte die Rundfunkgebühren nicht gezahlt, falsch ist. Ich zahle nach wie vor die Gebühren für den Radioempfang.

2.   Dem Beitragsbescheid fehlt es an der Rechtsgrundlage. Dem Gesetzgeber steht eine Kompetenz für die Erhebung des Rundfunkbeitrags seit dem 01.01.2013 nicht zu, da es sich laut mehrerer Gutachten von renommierten Experten, die Ihnen sicherlich bekannt sein dürften, um eine Steuer und nicht um einen Beitrag handelt.
   Der Rundfunkbeitragsstaats¬vertrag ist daher verfassungswidrig und der oben genannte Beitragsbescheid ist somit aufzuheben.

3.   Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG, wonach
   wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf. Bei der Wohnungsabgabe werden Haushalte mit mehreren Personen, mehreren TV-Geräten und sehr hohem Einkommen den Singlehaushalten ohne Geräte und niedrigem Einkommen bzw. Rente gleichgestellt.

4.   Der Rundfunkbeitrag verletzt die negative Informationsfreiheit.
   Menschen müssen sich keine Informationen aufdrängen lassen und haben daher das Recht, Rundfunk bzw. Fernsehen nicht zu nutzen. Diese negative Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG wird m. M. nach beschnitten, weil man durch den Rundfunkbeitrag gezwungen wird, den Rundfunk zu finanzieren.

5.   Der Rundfunkbeitrag verletzt die informationelle Selbstbestimmung.
   Jeder Wohnungsinhaber und jeder Betriebsstätteninhaber wird von den Rundfunkanstalten in einem bundesweiten, zentralen Register erfasst. Dies ist Meldebehörden aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Weiter werden persönliche Merkmale wie Hartz IV Empfang u. a. erfasst. Das verletzt die informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.

Antrag auf Anerkennung eines Härtefalls

Behelfsmäßig beantrage ich die Anerkennung eines Härtefalls.
Diese Beitragserhöhung von 5,76 Euro auf 17,98 Euro monatlich, die ich übrigens für sittenwidrig gemäß §138 BGB halte, bedeutet für mich eine unzumutbare Belastung, da ich xxxxxxx in Höhe von xxx € Netto beziehe und mir somit über 3 % meines Lebens¬unterhalts für die von mir als Nur-Radio-Hörerin kaum abgefragte und nicht gewollte Information bzw. Unterhaltung abgezogen werden soll. Dies beschneidet erheblich mein Existenzminimum, was laut BFG-Entscheidung vom Nov. 2011 nicht statthaft ist.
Aus diesen Gründen stelle ich hiermit einen Härtefallantrag und bitte um vollständige oder teilweise (auf monatlich 5,76 Euro) Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Behelfsmäßig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung bis über meine Anträge entschieden wurde bzw. das zuständige Verwaltungsgericht ein Urteil in meiner
Angelegenheit gefällt hat.
Im Hinblick auf die große Zahl ähnlich gelagerter Fälle und eine dementsprechend absehbar große Zahl von Widersprüchen und Klagen halte ich das Ruhen des Verfahrens bis zu einer höchstrichterlichen Klärung für angebracht.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens baldmöglichst.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxxxxx
Titel: Re: "Mein" Widerspruchsschreiben
Beitrag von: mickschecker am 07. August 2013, 23:26
Hallo , ihr lieben Gleichgesinnten !

Anbei findet ihr meinen Widerspruch als PDF.

Vielleicht könnt ihr diesem das eine oder andere Stück Textzur Formulierung eures eigenen persönlichen Widerspruchs entnehmen. Es kann auch gern komplett oder leicht umgeändert übernommen werden.
Ist natürlich Geschmackssache , aber ich meine man muss diesen Textbausterinen-Fuzzis nicht gleich im Widerspruchsschreiben mit Paragraphen kommen . Dazu reicht erst mal nur das reine Widerspruchs-Begehren und als Anhang eventuell (ist kein Muss !) seine Begründung in klaren verständlichen Fakten nach dem normalen gesunden Rechtsempfinden eines Otto Normalo.
Ach so , meine letzte Zahlung war im Quartal 8-10/2012. Dann kam diese wahnwitzige Reform und damit war für mich der Punkt zum Schlußstrich erreicht. Der Wolf im Schafspelz glaubte sich durch einfache Umbenennung eine weiße Weste anziehen zu können. Die pure Volksverdummung , also wehrt euch !
Ich habe inzwischen den zweiten Beitragsbescheid ordnungsgemäß abgeheftet und warte weiterhin geduldig auf meinen rechtsfähigen Widerspruchsbescheid. Wer will denn was von wem ?

sonnige Grüße an das noch zahlende Volk , ich hoffe es werden sehr bald sehr viel weniger Zahlschafe.
Titel: Re: "Mein" Widerspruchsschreiben
Beitrag von: Webmensch am 28. August 2013, 00:23
Hallo zusammen,

hier auch noch ein weiteres Beispiel für ein Widerspruchsschreiben!
Reiche ich morgen ein!

MfG Webmensch
Titel: Re: "Mein" Widerspruchsschreiben
Beitrag von: Rochus am 28. August 2013, 09:35
Hallo zusammen,

hier auch noch ein weiteres Beispiel für ein Widerspruchsschreiben!
Reiche ich morgen ein!

MfG Webmensch

Immer her damit! Aber denk dran, personenbezogene Daten auf jeden Fall unkenntlich zu machen.
Titel: Re: "Mein" Widerspruchsschreiben
Beitrag von: ronberlin am 30. August 2013, 13:07
Eine dumme Frage:
Ist ein Schreiben mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge" bereits der Beitragsbescheid oder kommt da später noch ein separates Schreiben, auf das ich warten sollte?

Vielen Dank im voraus,
Ron
Titel: Re: "Mein" Widerspruchsschreiben
Beitrag von: Uwe am 30. August 2013, 13:24
Hallo,
schau hier mal nach:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.msg49843.html#msg49843

Eine dumme Frage:
Ist ein Schreiben mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge" bereits der Beitragsbescheid oder kommt da später noch ein separates Schreiben, auf das ich warten sollte?

Vielen Dank im voraus,
Ron