gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Corona am 13. März 2021, 10:01

Titel: Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Corona am 13. März 2021, 10:01
Unter anderen kann aktuell bei
OpenPetition - Abstimmung21
https://www.openpetition.de/abstimmung21#stage-2
Zitat
Erste bundesweite Volksabstimmung
selbstorganisiert | gemeinnützig | demokratisch
auch über den Rundfunkbeitrag abgestimmt werden.

Auf jeden Fall kann die Petition noch ein paar Stimmen gebrauchen:
Abschaffung des Rundfunkbeitrags
https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-des-rundfunkbeitrags-2 (https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-des-rundfunkbeitrags-2)

Aktuell 3. Platz des Votings
Stand 15.03.2021 unter
https://www.openpetition.de/abstimmung21#stage-2
"Votingergebnisse anzeigen"



Edit "Bürger" - siehe auch weiter unten ergänzende Informationen aus zusammengeführtem Thread:
Liebe Forumsmitglieder!

Es tut sich gerade eine interessante Handlungsmöglichkeit auf:

Kennt ihr die
ABSTIMMUNG21
https://abstimmung21.de/

Die haben vor, im Superwahljahr 2021 eine Volksabstimmung zu organisieren. Vier Themen sollen dabei zur Abstimmung kommen. Zwei Themen sind schon festgelegt und zwei Themen werden durch eine Vor-Abstimmung auf change.org und auf openpetition.de erarbeitet. Diese Sache läuft gerade.

Schönerweise trägt es sich zu, dass ein Thema zum "Rundfunkbeitrag" auf openpetition.de in der Themenliste schon ziemlich weit oben ist:
Abschaffung des Rundfunkbeitrags
https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-des-rundfunkbeitrags-2

Es hat im Moment dort etwa 5.000 Stimmen und der Spitzenreiter 7.000. Da fehlen eigentlich nicht viele Stimmen, um das Ding auf Platz 1 zu bekommen und dort zu halten. Eigentlich müsste das Thema schon Millionen Stimmen haben, aber irgendwie bekommen recht wenige Leute die ganze Sache mit der Abstimmung21 überhaupt mit. Das sollten wir aber auf keinen Fall einfach so vorüberziehen lassen!

Deswegen mein Vorschlag:
Jeder der auf openpetition.de bereits angemeldet* ist, sollte jetzt klicken und für dieses Thema stimmen (https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-des-rundfunkbeitrags-2).

Wenn nämlich bis zum 31.03.2021 das Thema Rundfunkbeitrag dort auf Platz 1 ist, wird es eines der vier Themen der Volksabstimmung von Abstimmung21 werden. Es geht dabei gar nicht darum, dass die Petition selbst erfolgreich ist und irgend ein Quorum erreicht und irgendwo eingereicht wird, sondern es geht lediglich darum, dass es in der Themenliste für die Abstimmung21 auf Platz 1 ist. Das ist schon alles.

Ich finde, das ist eine Mega-Chance, die sollte jeder nutzen, der kann. Noch 16 Tage haben wir Zeit, bis zum 31.03.2021. Nochmal wichtig zu verstehen: Das ist keine "normale" Petition, das ist ein Themen-Voting und das Thema das gewinnt wird Thema einer Volksabstimmung die tatsächlich organisiert werden wird.



* = Der kleine Haken:
"Nur Unterschriften von openPetition-Aktiven (haben bereits vor dem 08.02.2021 eine Petition unterschrieben oder gestartet) zählen als Stimme im Voting."
Aber ich vermute, dass viele "Anti-GEZ-ler" dort eh schon seit Jahren angemeldet sind, da ja dort schon diverse Petitionen zum Thema ÖR liefen. Nutzt jetzt diese Chance!



P.S.: Sorry falls möglicher Doppel-Post ... Ich hatte die Forumssuche zwar bemüht, aber lediglich einen nicht mehr so richtigen vorhandenen Thread gefunden, der etwas ähnliches zu sagen schien.


Edit "Bürger":
Mit hiesigem Thread zusammengeführt, der per Forum-Suche mit dem einschlägigen Such-Begriff "Abstimmung21" sofort gefunden worden wäre ;)
Es gelten die Anmerkungen und Hinweise in den Vorkommentaren. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

Titel: Re: Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kurt am 13. März 2021, 13:14
an WEN soll denn diese Petition gerichtet sein/werden?

Es findet sich:
Initiativen von Matthias Dransmann
Petition richtet sich an -> Parlament

Sollte mit "Parlament" der Bundestag gemeint sein: falscher Ansprechpartner
Titel: Re: Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
Beitrag von: seppl am 13. März 2021, 14:00
Das Problem hatte ich auch schon mal. Die Idee ist dann - falls eine derartige Absage kommt - die Petition mit Berufung auf diese Absage - an die einzelnen Landesparlamente zu schicken. Der Petitionsausschuß übermittelt die Petition von sich aus schon an die Landesregierung des Wohnorts des Petenten.
Titel: Re: Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Darkwing am 15. März 2021, 19:14
Liebe Forumsmitglieder!

Es tut sich gerade eine interessante Handlungsmöglichkeit auf:

Kennt ihr die
ABSTIMMUNG21
https://abstimmung21.de/

Die haben vor, im Superwahljahr 2021 eine Volksabstimmung zu organisieren. Vier Themen sollen dabei zur Abstimmung kommen. Zwei Themen sind schon festgelegt und zwei Themen werden durch eine Vor-Abstimmung auf change.org und auf openpetition.de erarbeitet. Diese Sache läuft gerade.

Schönerweise trägt es sich zu, dass ein Thema zum "Rundfunkbeitrag" auf openpetition.de in der Themenliste schon ziemlich weit oben ist:
Abschaffung des Rundfunkbeitrags
https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-des-rundfunkbeitrags-2

Es hat im Moment dort etwa 5.000 Stimmen und der Spitzenreiter 7.000. Da fehlen eigentlich nicht viele Stimmen, um das Ding auf Platz 1 zu bekommen und dort zu halten. Eigentlich müsste das Thema schon Millionen Stimmen haben, aber irgendwie bekommen recht wenige Leute die ganze Sache mit der Abstimmung21 überhaupt mit. Das sollten wir aber auf keinen Fall einfach so vorüberziehen lassen!

Deswegen mein Vorschlag:
Jeder der auf openpetition.de bereits angemeldet* ist, sollte jetzt klicken und für dieses Thema stimmen (https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-des-rundfunkbeitrags-2).

Wenn nämlich bis zum 31.03.2021 das Thema Rundfunkbeitrag dort auf Platz 1 ist, wird es eines der vier Themen der Volksabstimmung von Abstimmung21 werden. Es geht dabei gar nicht darum, dass die Petition selbst erfolgreich ist und irgend ein Quorum erreicht und irgendwo eingereicht wird, sondern es geht lediglich darum, dass es in der Themenliste für die Abstimmung21 auf Platz 1 ist. Das ist schon alles.

Ich finde, das ist eine Mega-Chance, die sollte jeder nutzen, der kann. Noch 16 Tage haben wir Zeit, bis zum 31.03.2021. Nochmal wichtig zu verstehen: Das ist keine "normale" Petition, das ist ein Themen-Voting und das Thema das gewinnt wird Thema einer Volksabstimmung die tatsächlich organisiert werden wird.



* = Der kleine Haken:
"Nur Unterschriften von openPetition-Aktiven (haben bereits vor dem 08.02.2021 eine Petition unterschrieben oder gestartet) zählen als Stimme im Voting."
Aber ich vermute, dass viele "Anti-GEZ-ler" dort eh schon seit Jahren angemeldet sind, da ja dort schon diverse Petitionen zum Thema ÖR liefen. Nutzt jetzt diese Chance!



P.S.: Sorry falls möglicher Doppel-Post ... Ich hatte die Forumssuche zwar bemüht, aber lediglich einen nicht mehr so richtigen vorhandenen Thread gefunden, der etwas ähnliches zu sagen schien.


Edit "Bürger":
Mit hiesigem Thread zusammengeführt, der per Forum-Suche mit dem einschlägigen Such-Begriff "Abstimmung21" sofort gefunden worden wäre ;)
Es gelten die Anmerkungen und Hinweise in den Vorkommentaren. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 01. April 2021, 19:07
Nun, das Voting hat eine andere Petition gekürt - mit knapp 17.000 Stimmen zum Stichtag 31.02.2021
https://www.openpetition.de/abstimmung21#stage-2

Zur Petiton bzgl. Rundfunkbeitrag steht:
Zitat
Hinweis: Das Thema "Abschaffung der Beitragsfinanzierung des Öffentlichen Rundfunks" ist nach erneuter Prüfung der Zulässigkeit für unzulässig erklärt worden, weil hier nicht der Bundestag zuständig ist, sondern die Landesparlamente der Bundesländer. Korrekte Zuständigkeiten sind notwendig, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Abstimmung zu gewährleisten.

Bizarrerweise hatte diese Petition bereits am 30.03.2021 mit über 18.000 Stimmen alle anderen zur Wahl stehenden Petitionen "ausgestochen" und lag am 31.03.2021 mit über 28.000 Stimmen mit großem Abstand vor der nun ausgewählten Petition - siehe
Abschaffung der Beitragsfinanzierung des Öffentlichen Rundfunks - Statistiken
https://www.openpetition.de/petition/statistik/abschaffung-der-beitragsfinanzierung-des-oeffentlichen-rundfunks

Nun kann man über die Sichtweisen, ab wann ein Parlament in welcher Form zuständig ist mglw. trefflich politisch-formal-juristisch streiten - und über die Umstände der späten "Disqualifizierung" trefflich spekulieren...

...der Petent hat derweil verlauten lassen (Hervorhebungen nicht m Original):
Neuigkeiten zu Abschaffung der Beitragsfinanzierung des Öffentlichen Rundfunks
https://www.openpetition.de/petition/blog/abschaffung-der-beitragsfinanzierung-des-oeffentlichen-rundfunks
Zitat
Petition in Zeichnung - Bitte handeln - OpenPetition hat Petition unsichtbar gemacht

01.04.2021 14:35 Uhr

Hallo liebe Petitionsunterstützende,

ich wurde darauf aufmerksam gemacht daß OpenPetition gestern die Petition öffentlich unsichtbar gemacht hat, da OP meint, der angegebene Empfänger, nämlich das Parlament sei hierbei nicht zuständig, da die Petition sich auf einen Vertrag zwischen den 16 Ländern beziehe.

Hier liegt OpenPetition aber nicht richtig, denn da es sich beim Rundfunkbeitrag nur dem Namen nach (bzw dem Anschein nach) um einen "Beitrag" handelt, der faktisch aber wie eine Steuer funktioniert, kann und muss hier eben der Bundestag eingreifen. Ich habe hierzu heute die Petition mit entsprechender Rechtsgrundlage ergänzt und hoffe nun, daß Open Petition die Petition wieder schnellstens öffentlich sichtbar machen wird. Ich sehe jedenfalls keinen guten Grund wieso ein Volksbegehren (wir sind mittlerweile ein Team aus ca 30.000 Unterstützern) auf Bundesebene auf einem solchen Wege unterbunden werden sollte.

Wer also möchte, den Bitte ich sich direkt bei OpenPetition für diese Abstimmung einzusetzen und mit einer Email an info@openpetition.eu klar zu signalisieren, daß Demokratie anders funktioniert. Vielen lieben Dank!
Zitat
Changes to the petition

01.04.2021 11:52 Uhr

Da Open Petition am 30.03.2021 angemerkt hat, der Bundestag sei Ihrer Meinung nach in dieser Sache nicht entscheidungsbefugt (scheinbare Begründung: da es hier um einen Vertrag zwischen den 16 Ländern geht), möchte ich hiermit dazu anmerken, daß dies nur dem Anschein nach der Fall ist.

Zur Erläuterung: siehe beigefügten Zusatz in der Begründung.

Zitat
Neue Begründung:

Die Zwangsfinanzierung des sogenannten öffentlich rechtlichen Rundfunks ist keinesfalls mehr zeitgemäß (auch durch offizielles Gutachten im Finanzministerium bekannt, siehe z.B aus 2014: Schäuble-Berater wollen Rundfunkbeitrag abschaffen - WELT) und dient nachweislich mittlerweile vor allem der (sozial ungerechten) Finanzierung fürstlich anmutender Pensionen höherer Angestellter (siehe v.a. den offiziellen Jahresbericht Jahresbericht 2019 (rundfunkbeitrag.de) und renommierten Journalismus dazu wie z.B. Rundfunkbeitrag: Gibt es Luxuspensionen bei ARD und ZDF? | Augsburger Allgemeine (augsburger-allgemeine.de))

Zusatz (auf Anmerkung OP Ende März):

Zitat
Ein Volksentscheid wie dieser kann somit einen Antrag "auf Bundesebene" stellen. Der angebliche Rundfunk-"Beitrag" ist in Wahrheit eine "Mediensteuer", denn es gibt keine "opt-out" Option für Nichtzuschauer. Nur der Bund kann Steuergesetze gestalten oder die Bundesländer dafür autorisieren. - Folglich kann der Bundestag ein Aufhebungsgesetz machen (Art. 31 GG), das den Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag mit Stichtag aufhebt, aber den Ländern freistellt, bis zum Stichtag ein "echtes" "Beitrags"-Gesetz zu schaffen, das Nichtzuschauer ausklammert. Sofort aber wären alle befreit, die sich als Nichtzuschauer erklären (weil "Beitrag" widerlegt). Ein Inkasso ist aus genannten Gründen unzulässig. Einstufung als Steuer gilt bei: EU-Kommission, Statistisches Bundesamt und durch den für diese Definitionsfrage allein maßgeblichen Wissenschaftlchen Beirat beim Bundesfinanzministerium - 32 Professoren. Siehe hierzu: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.html

Kurzum: Der Bundestag ist diesbezüglich entscheidungsbefugt, da genanntes Landesrecht "ultra vires" (kompetenzwidrig) ist und es wäre im Grunde nur als Bundes-Steuergesetz zulässig. Der Bundestag ist berechtigt und verantwortlich dafür, für diese "Mediensteuer" (zwar "Beitrag" genannt, ist er aber eine Steuer) eine Neuordnung anzuordnen.

Signatures at the time of the change: 29.117 (28.911 in Germany)
Zitat
Die Petition befindet sich im Konflikt mit den Nutzungsbedingungen von openPetition

31.03.2021 19:32 Uhr

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Petitionen, bei denen der Empfänger der Petition nicht ermächtigt ist in der Sache des Petitionsanliegens zu entscheiden, werden nicht öffentlich gelistet und die Unterstützer werden darauf hingewiesen.

Der Bundestag ist in dieser Angelegenheit nicht entscheidungsbefugt. Die Beitragsfinzanzierung wird im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) geregelt. Das ist ein Vertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesländern. Zuständiger Empfänger der Petition sind entsprechend die einzelnen Landesregierungen der Bundesländer.

Kann/ soll/ muss man da jetzt eine OpenPetition an OpenPetition richten...? :o ??? :laugh:

Vielleicht wird es doch noch "interessant"... ;)
Titel: Re: Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Darkwing am 01. April 2021, 19:27
Ja, der Skandal™ ereignete sich noch am selben Tag, als das Thema "Abschaffung des Rundfunkbeitrags" am 31.03.2021 um 12:00 Uhr mit Platz 1 gewonnen hatte und als Sieger verlautbart wurde. Um 19:32 Uhr befand sich die Petition dann plötzlich "im Konflikt mit den Nutzungsbedingungen" und wurde auf unsichtbar geschaltet – mit einer fadenscheinigen Begründung – und das, obwohl die Petition drei Wochen zuvor von openPetition selbst geprüft, überarbeitet und wieder geprüft und dann für die Abstimmung21 freigegeben wurde. Heute wurde dann aber ein neuer "Sieger" kommuniziert, der ehemalige Zeitplatzierte des Themen-Votings.

Demokratie in Reinstform.

Jeder ist nun gerne eingeladen, eine sehr sachlich formulierte E-Mail an das openPetition-Team zu senden, was er oder sie von derartigen Vorgängen hält. Die Post geht an info@openpetition.eu.

Titel: Re: Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
Beitrag von: PersonX am 01. April 2021, 19:51
Das ist das Problem an der "repräsentativer" Demokratie.

Open Petition will Petitionen ja unmittelbar an die richtigen Zuständigen geben. Die Zuständigkeit für Rundfunk wurde auf die Länder übertragen. -> Somit müsste in der Petition stehen, dass der Bund diese Übertragung ändern soll, also als Petitionsziel.

Kann Open Petition das ebenso abwimmeln? -> aus meiner bescheiden Sicht: nicht
Wer müsste darüber entscheiden? -> aus meiner bescheiden Sicht: der Bund/Länder zusammen

Die Frage ist ja, woraus sich die Zuständigkeit der Länder ergibt, und wie diese Länder diese erhalten haben. -> Somit kann diese Grundlage geändert werden.

Mit Steuer/Beitrag kommt man bei Open Petition vielleicht so ja nicht weiter.
Titel: Re: Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
Beitrag von: lex am 02. April 2021, 10:04
Abschaffung der Beitragsfinanzierung des Öffentlichen Rundfunks
Stellungnahme von openPetition zum Ausschluss der Petition von ABSTIMMUNG21, 01.04.2021 23:57 Uhr
https://www.openpetition.de/petition/blog/abschaffung-der-beitragsfinanzierung-des-oeffentlichen-rundfunks
Zitat von: OpenPetition Stellungnahme, 01.04.2021 23:57 Uhr
Warum wird das Thema nicht für ABSTIMMUNG21 zugelassen?

Der Rundfunkbeitrag ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ( de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ) geregelt. Das ist ein Staatsvertrag zwischen allen 16 Bundesländern. Die richtigen Empfänger der Petition wären somit die Landesparlamente der Bundesländer.
Eine der Regeln von ABSTIMMUNG21 ist, dass der Vorschlag an die deutsche Bundesregierung oder den Bundestag und seine Mitglieder und Gremien adressiert sein muss. Gegen diese Regel verstößt der Vorschlag. Deshalb wurde er mit Kenntnis der Sachlage heute für unzulässig erklärt.
Wir wollen mit ABSTIMMUNG21 uns für die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen einsetzen.
Wenn wir für dieses Instrument das Vertrauen einer großen Mehrheit gewinnen möchten, dann müssen wir sehr strenge Regeln dafür ansetzten, was zulässige Forderungen sein können. Wenn wir uns jetzt nicht an unsere selbst gesetzten Regeln halten, gefährden wir die Einführung bundesweiter Volksentscheide auf lange Sicht. Das kann nicht in unser aller Interesse liegen.

Warum reicht eine "gefühlte Zuständigkeit" des Bundestages nicht aus, wenn es um die Zulässigkeit zum Abstimmungsverfahren von ABSTIMMUNG21 geht?

Auch wenn der Rundfunkbeitrag sich wie eine "Mediensteuer" anfühlt, ist es rechtlich gesehen keine Steuer. Deutschland ist ein föderaler Staat. Wenn es auf Bundesebene keine Regelung gibt, sind nach § 30 des Grundgesetzes die Bundesländer zuständig.

Warum ändern wir nicht einfach die Forderung, so dass der Bundestag darüber abstimmen könnte?

Es gäbe die Möglichkeit der Forderung nach einem staatlichen, steuerfinanzierten Rundfunk. Dann wäre der Bundestag der richtige Adressat. Eine nachträgliche Änderung der Petitionsforderung in diesem Umfang würde jedoch ebenfalls den Nutzungsbedingungen von openPetition widersprechen, aus gutem Grund. Wir können nicht davon ausgehen, dass alle Unterstützer diese Forderung so unterstützt hätten.

Warum haben wir die Petition nicht früher geprüft?

Unser kleines Redaktionsteam hat nach bestem Wissen und Gewissen in sehr kurzer Zeit mehrere hunderte Vorschläge überprüft, ob sie unseren Regeln für ABSTIMMUNG21 entsprechen. Wir gingen davon aus, dass ein Thema, das alle Menschen betrifft, auch auf Bundesebene entschieden werden kann. Damit lagen wir leider falsch. Dieser Fehler ist uns erst nach Hinweisen von Dritten und auch erst nach Ende der Abstimmung aufgefallen. Wir bedauern, dass wir damit falsche Erwartungen und falsche Hoffnungen geweckt haben. Dafür möchten wir uns entschuldigen.

Wie geht es weiter mit dieser Petition?

Sobald der korrekte Empfänger der Petition, der in der Sache entscheiden darf, vom Initiator eingetragen wurde, kann sie als normale öffentliche Petition weiterlaufen und weiter unterzeichnet werden.

Wo kann man sich noch für die Abschaffung des Rundfunkbeitrags engagieren?

Das Bündnis rundfunk-frei engagiert sich gegen den Rundfunkbeitrag. Mehr zum Engagement bei rundfunk-frei finden Sie hier: www.rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid.html
Es muss in nur einem Bundesland in einem landesweiten Volksentscheid eine Mehrheit für eine Reform des Rundfunkbeitrages gestimmt werden, dann muss der Vertrag für alle Bundesländer aufgehoben werden.
Die Volksgesetzgebung auf Landesebene ermöglicht eben solche Abstimmungen, die wir auf Bundesebene erst noch verwirklichen wollen.

Edit "Bürger": Zitat des persönlichen Newsletters ersetzt durch Zitat der gleichlautenden, jedoch öffentlich einsehbaren Stellungnahme von OpenPetition. Hervorhebungen nicht im Original.
Titel: Re: Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
Beitrag von: befreie_dich am 02. April 2021, 11:27
Grundsätzlich finde ich es ja gut, dass es OpenPetition gibt und sie dabei helfen, direkte Demokratie umzusetzen.

Doch, selbst wenn openPetition mit der Einschätzung richtig läge, greift die Organisation damit doch in den demokratischen Prozess auf nicht-demokratische Weise ein? Denn die Ablehnung vom Adressaten im Bund könnte für Rechtssicherheit einer Folgepetition sorgen, die dann an die Länder / den richtigeren Adressaten gewendet ist. Wir leben nunmal auch in einer Bürokratie. Da sind größere bürokratische Fehlschläge wichtig. Es ist eine andere Qualität, wenn dabei von einer 'Internetorganisation' die Petition abgewürgt wird und das nach meiner Meinung, alles andere als demokratisch. Ich könnte mir lediglich vorstellen, dass es von openPetition legitim wäre, hier unterstützend auf solche Probleme aufmerksam zu machen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Das ist nur meine Meinung.

Dabei hat auch einen faden Beigeschmack:
Zitat von: OpenPetition Stellungnahme, 01.04.2021 23:57 Uhr
Dieser Fehler ist uns erst nach Hinweisen von Dritten und auch erst nach Ende der Abstimmung aufgefallen.
Hervorhebung hinzugefügt

Sowas nährt natürlich wieder Verschwörungstheoretiker.
Titel: Re: Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
Beitrag von: pinguin am 02. April 2021, 13:07
Sowas nährt natürlich wieder Verschwörungstheoretiker.
Zumal der Bundesgesetzgeber ob des europäischen Rahmens eh volle Zuständigkeit besitzt: -> Datenschutz, Verbraucherschutz, Grundrecht.

Fraglich ist es eher, warum dieser unmittelbare Zusammenhang zum Rundfunkbeitrag wg. Art 10 EMRK und Art 11 GrCh nicht zum Ausdruck gebracht wird? Denn wann wäre eben der Bundesgesetzgeber zuständig, wenn die Verknüpfung zw. Rundfunkbeitrag und Art. 10 EMRK hergestellt wird, denn die EMRK ist Bundesrecht.
Titel: Re: Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Kurt am 02. April 2021, 13:31
So langsam schmerzt dieser kramphafte Versuch, andauernd - ob es passt oder nicht - diese "europäische Zuständigkeit" überstülpen zu wollen.

Die Dinger nennen sich LANDESrundfunkanstalt; gegründet jeweils von einem oder mehreren BundesLÄNDERN.

Also liegt die Zuständigkeit für Petitionen (und hierum geht es) NICHT beim Bund und nicht bei "Europa" sondern beim jeweiligen BundesLAND.
(Zumal der Art 10 EMRK immer wieder falsch interpretiert/ausgelegt wird)

Auszüge aus obiger Stellungnahme von openPetition zum Ausschluss der Petition von ABSTIMMUNG21:
Zitat von: OpenPetition Stellungnahme, 01.04.2021 23:57 Uhr
Warum reicht eine "gefühlte Zuständigkeit" des Bundestages nicht aus, wenn es um die Zulässigkeit zum Abstimmungsverfahren von ABSTIMMUNG21 geht?
Auch wenn der Rundfunkbeitrag sich wie eine "Mediensteuer" anfühlt, ist es rechtlich gesehen keine Steuer. Deutschland ist ein föderaler Staat. Wenn es auf Bundesebene keine Regelung gibt, sind nach § 30 des Grundgesetzes die Bundesländer zuständig.
Zitat von: OpenPetition Stellungnahme, 01.04.2021 23:57 Uhr
Warum ändern wir nicht einfach die Forderung, so dass der Bundestag darüber abstimmen könnte?
Es gäbe die Möglichkeit der Forderung nach einem staatlichen, steuerfinanzierten Rundfunk. Dann wäre der Bundestag der richtige Adressat. Eine nachträgliche Änderung der Petitionsforderung in diesem Umfang würde jedoch ebenfalls den Nutzungsbedingungen von openPetition widersprechen, aus gutem Grund. Wir können nicht davon ausgehen, dass alle Unterstützer diese Forderung so unterstützt hätten.
Titel: Re: Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
Beitrag von: pinguin am 02. April 2021, 17:15
Also liegt die Zuständigkeit für Petitionen (und hierum geht es) NICHT beim Bund und nicht bei "Europa" sondern beim jeweiligen BundesLAND.
Wie lautet doch gleich der Titel des Themas?

bundesweite Volksabstimmung

und das gelingt nicht via Landesebene.

(Zumal der Art 10 EMRK immer wieder falsch interpretiert/ausgelegt wird)
Nö, der kann wegen seines eindeutigen Wortlautes in der verbindlichen englischen Sprachfassung mit "without interference by public authority" gar nicht falsch gedeutet werden. Darüberhinaus siehe

EuGH C-260/89 - Rundfunk - Keine Maßnahme rechtens, die Art 10 EMRK mißachtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35024.0

EuGH C-182/08 - Nationale Maßnahme muß dem Gemeinschaftsrecht entsprechen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34566.0

EuGH C-421/18 - Beitragserhebung nur mit freiwilliger Leistungsvereinbarung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33234.0

EuGH C-64/20 - Alle Träger öffentl. Gewalt verpflichtet, EU-Recht zu realisieren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35037.0

BVerfG - 2 BvN 1/95 - bereits einfaches Bundesrecht bricht Landesrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31000.msg193010.html#msg193010



Edit "Bürger": Es reicht jetzt! Danke!
Und nein, der "Titel des Themas" lautet eben nicht (nur) "bundesweite Volksabstimmung" und hat auch nicht zum Gegenstand, eine solche "bundesweite Volksabstimmung" auf "Landesebene" "gelingen" zu lassen, sondern der Thread-Betreff lautet
Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
und hat - immer in Verbindung mit dem Einstiegsbeitrag! - die an der dort verlinkten Initiative "Abstimmung21" ursprünglich teilnehmende Petition "Abschaffung der Beitragsfinanzierung des Öffentlichen Rundfunks" zum Gegenstand - und nichts anderes.
Moderation des Threads/ Löschung abschweifender Beiträge zu dies und das und Hinz und Kunz bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Man kann nicht alles und jedes in allen und jedem Thread dazurühren.
Ansonsten bräuchte es nur noch einen einzigen Thread im Forum, in dem alles breitgetreten wird.
Das kann erkennbar nicht das Ziel sein.
Titel: Re: Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 02. April 2021, 21:39
Die Stellungnahme von OpenPetition liest sich doch - nüchtern betrachtet - durchaus sachlich-vernünftig:
Abschaffung der Beitragsfinanzierung des Öffentlichen Rundfunks
Stellungnahme von openPetition zum Ausschluss der Petition von ABSTIMMUNG21, 01.04.2021 23:57 Uhr
https://www.openpetition.de/petition/blog/abschaffung-der-beitragsfinanzierung-des-oeffentlichen-rundfunks
[...]

Man sollte hier wirklich mal die Kirche im Dorf lassen.

OpenPetition ist eine gemeinnützige GmbH und hat seine Spielregeln, die auch dem Petenten bekannt und bewusst sein sollten. Ebenso ist das Ziel von "Abstimmung21" zu respektieren.

Wer nun die "Dritten" waren, die eine mögliche Unzulässigkeit "zugeflüstert" haben, darüber kann man trefflich spekulieren, wofür aber das Forum nicht da ist - und was wohl auch müßig ist, denn es ändert wenig bis gar nichts an der eigentlichen Sachlage. Und dass das Petitionsziel nicht völlig umgekrempelt werden kann, um es an den (für die ursprüngliche Anliegen-Formulierung falschen) Adressaten "anzupassen" und nicht umgekehrt, auch das ist zu akzeptieren. Immerhin steht es dem Petenten oder auch jedem anderen zu, die vom Petenten bereits angedachte Änderung entsprechend zu konkretisieren und dann eben eine entsprechende, zulässig an den Bundestag adressierte Petition zu formulieren und zu starten.

Die Erklärung für die späte Denominierung der Petition für die Aktion "Abstimmung21" klingt erst mal plausibel - und die Vorschläge zum weiteren Umgang mit dem Anliegen des Petenten klingen durchaus gütlich und nicht konfrontativ.

Immerhin hat OpenPetition sogar die Initiative www.rundfunk-frei.de an damit durchaus präsenter Stelle erwähnt und sogar direkt verlinkt. Auch das könnte und sollte gewürdigt werden - und auch als Chance verstanden werden, nicht in Frustration oder gar Konfrontation, sondern in Kooperation weiterzumachen.
Titel: Re: Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
Beitrag von: pjotre am 03. April 2021, 19:52
Doch, der Rundfunkbeitrag hat Recht auf die Volksabstimmung,
Das ist rechtlich belegt in : Klicken auf "Debatte"
    6 Beiträge PRO vom 1. und 2. April,

Wer das in der Wertung nach oben schieben will,

einfach hin zu
https://www.openpetition.de/petition/argumente/abschaffung-der-beitragsfinanzierung-des-oeffentlichen-rundfunks
einfach für alle 6 Beträge ein LIKE anklicken.
"Keine Ahnung, wer die getextet hat",  murmelt Mack the Knife @pjrotre und entschleicht um die Ecke.

Das sind rund 6 Juratext-Argumente, klar zu erkennen, Seit 1. April bereits von 0 Likes hochgerutscht auf 2,5. Jedes weitere Like schiebt weiter und gibt den Argumetnen mehr Gewicht.

Vermutlich wird das unser Schiff aber nicht retten.   
Vielleicht weniger schlimm als gedacht. Volksabstimmung bundesweit und 60 Prozent der Bürger finden "ARD, ZDF etc." immer noch Klasse, man stelle sich den Diffammierungswirbel vor aus allen Rohren, wenn denen 30 % Nichtzuschauer nicht mehr Geld zwangs-schenken sollen. 60 % anbetende Verehrer unter den Wählern für diese Sender, das ist mehr als 50 % der Wähler.
ARD, ZDF etc. werden denen überwiegend klarmachen können, dass es um den drohenden Untergang des Abendlands geht.

Diese Restzuschauer - überwiegend beruflich inaktiv in der wohlverdienten Rente - finden es prächtig, sich mittelbar durch Geld von den noch in Arbeit Befindlichen ihre wunder-wunder-edlen Sender zwangs-subventionieren zu lassen. Das "anti-intellektuelle Prekariat, das wir Nichtzuschauer ja nun mal sind", das finden die meisten ganz richtig, dass wir zur Kasse gezwungen werden?