gez-boykott.de::Forum

Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Nichtgucker am 21. Januar 2021, 13:29

Titel: Thüringer Landesregierung droht MDR mit Kündigung des Staatsvertrags
Beitrag von: Nichtgucker am 21. Januar 2021, 13:29
(https://gez-boykott.de/Forum/Ablage/20210121-landesregierung-droht-mdr/mdr.jpg)

(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/3d/Focus_logo_gross_2017.jpeg/250px-Focus_logo_gross_2017.jpeg)

focus.de, 21.01.2021

Neuer Ärger für die ARD:
Thüringer Landesregierung droht MDR mit Kündigung des Staatsvertrags


Zitat
Dem MDR könnte neuer Ärger aus der Politik bevorstehen. Laut einem Medienbericht droht die Thüringer Landesregierung unter bestimmten Voraussetzungen damit, den Staatsvertrag mit dem ARD-Sender zu kündigen.


Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geraten im Osten zunehmend unter Druck. Es ist noch nicht allzu lange her, da sorgte das Nein von Sachsen-Anhalt und dessen Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags für einen Eklat - der schließlich darin gipfelte, dass ARD und ZDF kurz vor Weihnachten vor das Bundesverfassungsgericht zogen. Dort scheiterten die Sender mit ihrem Eilantrag vorerst aber.

Kaum ist der Ärger wegen Sachsen-Anhalt verklungen, droht den Öffentlich-Rechtlichen bereits neues Ungemach. Diesmal kommen die Giftpfeile aus Thüringen und richten sich gegen den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Die Landesregierung um Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) droht nach einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" damit, den Staatsvertrag mit dem MDR zu kündigen. ...
Auch veröffentlicht auf Twitter und Facebook.
Weiterlesen:
https://www.focus.de/kultur/medien/neuer-aerger-fuer-die-ard-thueringen-droht-mdr-mit-kuendigung-des-staatsvertrags_id_12893143.html (https://www.focus.de/kultur/medien/neuer-aerger-fuer-die-ard-thueringen-droht-mdr-mit-kuendigung-des-staatsvertrags_id_12893143.html)
Titel: Re: Thüringer Landesregierung droht MDR mit Kündigung des Staatsvertrags
Beitrag von: ope23 am 21. Januar 2021, 14:41
Das mit der Unterrepräsentanz des Ostens ist nur ein Vorwand, dafür muss man nicht gleich mit der Kündigung eines Staatsvertrags drohen. Da läuft also noch einiges anderes im Hintergrund.

Bemerkenswert, dass eine LRA mit dem Zauberspruch "Rundfunkfreiheit!" versucht, den einmal geschlossenen Staatsvertrag unkündbar zu machen.

Zur Info: Thüringen wird rot-rot-grün regiert. Die AfD hat einen Sitz mehr als die CDU.
Titel: Re: Thüringer Landesregierung droht MDR mit Kündigung des Staatsvertrags
Beitrag von: pinguin am 21. Januar 2021, 15:49
Das mit der Unterrepräsentanz des Ostens ist nur ein Vorwand, dafür muss man nicht gleich mit der Kündigung eines Staatsvertrags drohen. Da läuft also noch einiges anderes im Hintergrund.

Weiteres Zitat aus dem eingangs verlinkten Presseartikel:
Zitat
Ramelow: MDR soll mehr Geld in Thüringen investieren

Der Grund: Laut dem Bericht herrscht bei der Regierung in Erfurt die Auffassung, dass der MDR derzeit zu wenig Geld in Thüringen ausgebe. Ramelow will einer internen Protokollnotiz zufolge eine "ländergerechte Verteilung" von Ressourcen.
Quelle: Focus, 21.01.2021
Thüringer Landesregierung droht MDR mit Kündigung des Staatsvertrags
https://www.focus.de/kultur/medien/neuer-aerger-fuer-die-ard-thueringen-droht-mdr-mit-kuendigung-des-staatsvertrags_id_12893143.html
Titel: Re: Thüringer Landesregierung droht MDR mit Kündigung des Staatsvertrags
Beitrag von: KR23 am 21. Januar 2021, 18:44
dwdl.de, 21.01.2021

Kommt es zur Klage?
MDR hält Staatsvertrags teilweise für verfassungswidrig

Der MDR hält einen Teil des neuen Staatsvertrags für verfassungswidrig. Der Entwurf sei "mit der "Gewährleistung der Rundfunkfreiheit des MDR nicht vereinbar", heißt es. Ein Gutachten soll die These stützen.
Zitat
[…]

Im Sender reibt man sich offenbar vor allem an einer gerechte Verteilung der sogenannten "MDR-Regionaleffekte". Der Staatsvertragsentwurf enthält dem Bericht zufolge die Regelung, der Intendant habe "im Rahmen des Möglichen darauf hinzuwirken, dass den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen". Kritisiert wird auch, dass die Landesregierungen dazu berechtigt seien, Vertreter der Rechtsaufsicht zu den Sitzungen des Verwaltungsrats zu entsenden.

[…]
weiterlesen:
https://www.dwdl.de/nachrichten/81176/mdr_haelt_teile_des_staatsvertrag_fuer_verfassungswidrig/ (https://www.dwdl.de/nachrichten/81176/mdr_haelt_teile_des_staatsvertrag_fuer_verfassungswidrig/).

:-\ Was ist schlimm, wenn der MDR einen Teil des neuen Staatsvertrags für verfassungswidrig hält?

Das sollte doch alles in unserem Interesse sein - wenn Zwei sich streiten, freut es den Dritten oder wenn die Dritten mit den Ersten sich raufen, freut uns. ;D

Das dauert doch dann ewig, ehe was neues Ausgehandelt wird und Wahlen sind auch noch im Land. Wir alle wollten doch, dass hier mal Bewegung reinkommt.
Titel: Re: Thüringer Landesregierung droht MDR mit Kündigung des Staatsvertrags
Beitrag von: drboe am 21. Januar 2021, 19:22
Dass die Kündigung des Staatsvertrags über den MDR ein „Verstoß gegen die Gewährleistung der Rundfunkfreiheit“ wäre, ist Quatsch. Richtig ist, dass damit ein Land aus dem Staatsvertrag austritt und der MDR als Zweiländer-Anstalt weiter bestehen würde. Das austretende Land kann dann einen eigenen Sender gründen.
Ähnliche Vorgänge beim NDR können als Vorlage dienen. Schleswig-Holstein kündigte 1978 den Staatsvertrag. Die CDU-Landesregierung hatte dabei eindeutige politische Gründe. Nachdem das BVerwG aber feststellte, dass der NDR durch die Kündigung des Staatsvertrags nicht aufgelöst war, sondern es sich um einen Austritt des Landes Schleswig-Holstein handelte, einigten sich die drei Länder auf einen neuen Staatsvertrag.
Die Landesregierung von Thüringen muss eine Kündigung wohl nicht begründen. Wenn sie es tut, dürfte das nichts ändern, nachdem zwei CDU geführte Landesregierungen bei einem ähnlichen Vorgang rein politische Motive hatten.
Im Grunde kann man auf den MDR, neben den beiden Winzanstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk, sowie dem ZDF gut verzichten. Das Programm ist öde, gefühlt 100 Musiksendungen pro Monat, dazu DDR-Nostalgisches, und man würde es kaum vermissen.

M. Boettcher
Titel: Re: Thüringer Landesregierung droht MDR mit Kündigung des Staatsvertrags
Beitrag von: Roggi am 21. Januar 2021, 20:35
Je mehr die Politik sich von dem ungerechten Zwangsbeitrag abwendet, umso lauter schreien die ör-Rundfunkanstalten. Dann bleibt den Politikern nichts anderes übrig, als die Rechtsmängel der Staatsverträge zur Rechtfertigung ihrer Verweigerung offen zu legen. So werden immer mehr Bürger darüber informiert, was bei der Finanzierung und Gestaltung des örR falsch gemacht wurde. Es waren einige Aufrufe in den sozialen Netzwerken zu finden, seine Politiker anzuschreiben und sich über die Ungerechtigkeiten zu beschweren. Das wird wohl mit geholfen haben, den Politikern die Augen zu öffnen und ihnen Rückhalt zu geben, etwas dagegen zu unternehmen. Denn ein Politiker oder eine Partei kann nicht einfach sagen, so geht es nicht. Da hängen bekanntlich zu viele Seilschaften dran, die gerne Geld vom örR kassieren für ihre hochbezahlten Pöstchen.
Die Politiker müssen auch neue Wege gehen, wenn sie das System der ehrenwerten Gesellschaft deutscher Rundfunker durchbrechen wollen. Obwohl viele um die Missstände beim örR wissen, dürfen sie es nicht öffentlich zugeben, oder sie haben nicht den Mumm dazu. Da ein Einzelner in den Parlamenten nur mit ja oder nein über ein ganzes Paket an Bestimmungen der Staatsverträge abstimmen kann, ohne Einzelheiten daraus ändern zu können, bleibt als Möglichkeit nur, alles komplett zu verweigern. Hier und anderswo wurden schon genug Vorschläge gemacht, was zu ändern wäre, seit Jahren. Es wurden jedoch immer schlimmere Bestimmungen in die Staatsverträge eingefügt, um die Mängel so aussehen zu lassen, als wären sie gerecht.
Die Rundfunker verschließen die Augen vor den Problemen. Gegen das Internet kommen sie nicht an. Der Versuch, mit weiteren schlimmen Gesetzen das Internet zu erobern, scheitert grandios an fehlender gesetzgeberischer Kompetenz.
Der schwerfällige Dampfer örR wurde gegen einen Interneteisberg gesteuert, so nach dem Motto, "wir sind unsinkbar"...

gluck, gluck
Titel: Re: Thüringer Landesregierung droht MDR mit Kündigung des Staatsvertrags
Beitrag von: Bürger am 22. Januar 2021, 00:53
...na wunderbar ;)

Dann können ja Thüringen und Sachsen-Anhalt gern den MDR-Staatsvertrag kündigen - und der "Mitteldeutsche Rundfunk" wäre aufgelöst... ;)

Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25126.0
Auflösung
der Rundfunkanstalten am Beispiel des
MDR Staatsvertrags
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2509-StV-MDR#p44
Zitat
§ 44 Kündigung
(1) Dieser Staatsvertrag kann von jedem der beteiligten Länder erstmals zum 31. Dezember 2001 gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre. Wird der Staatsvertrag nicht gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um jeweils fünf Jahre. Kündigt ein Land, kann jedes andere innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Kündigung erklären, daß es sich dieser anschließt. Im Falle der Kündigung durch zwei Länder tritt der Staatsvertrag außer Kraft und ist der MDR als Rundfunkanstalt aufgelöst.
[...]

...und schon gäbe es ein Vielfaches an diesbezüglichen Problemen nicht mehr.

Welch ein Befreiungsschlag wäre das  >:D
- für die Bürger
- für die Gerichte
- für die Vollstreckungsstellen
- ...

Wäre im Übrigen auch spannend, wie eine aufgelöste Rundfunkanstalt dann noch mittels Verfassungsbeschwerde ihre angeblich verletzte Rundfunkfreiheit "einklagen" sollte... :o :laugh:

Die Kündigungsregeln des neuen MDR-Staatsvertrags müssten erst recherchiert werden.
Titel: Re: Thüringer Landesregierung droht MDR mit Kündigung des Staatsvertrags
Beitrag von: Nichtgucker am 22. Januar 2021, 01:38
Im Ergebnis würde eine Kündigung des Staatsvertrages bedeuten, dass Thüringen eine eigene Landesrundfunkanstalt bekäme. Unter Arbeitsmarktgesichtspunkten ist das nachvollziehbar, da der ÖRR ein wichtiger Arbeitgeber ist.

Ob Sachsen und Sachsen-Anhalt dann weiter den MDR als gemeinsame Landesrundfunkanstalt behielten, bliebe abzuwarten. Es könnte auch dort in jeden Land eine eigene Landesrundfunkanstalt gegründet werden, so dass weitere Arbeitsplätze geschaffen würden.

Selbst Bremen hat eine eigene Landesrundfunkanstalt. Mir stellt sich dabei gerade die Frage, ob ein Land auch zwei Landesrundfunkanstalten haben kann.  Also z.B. für Bremen und für Bremerhaven jeweils eine. Das würde noch mehr Arbeitsplätze schaffen ...
Titel: Re: Thüringer Landesregierung droht MDR mit Kündigung des Staatsvertrags
Beitrag von: Profät Di Abolo am 22. Januar 2021, 05:57
Zitat
Protokollerklärung des Freistaats Thüringen

1. Der Freistaat Thüringen sieht vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.03.2014 zum ZDF-Staatsvertrag die Notwendigkeit einer Anpassung des MDR-Staatsvertrages.

2. Der Freistaat Thüringen stellt fest, dass die Festlegungen in §2 noch keine Gewähr dafür bieten, dass künftig eine ländergerechte Verteilung der Ressourcen erfolgen wird. Folglich werden die Berichte gemäß §2 Abs. 2 des MDR-Staatsvertrages  und die daraus seitens der Geschäftsführung veranlassten Maßnahmen in diesem Sinne durch die Thüringer Landesregierung zu bewerten sein. In möglicher Folge behält sich deshalb die Thüringer Landesregierung eine Kündigung des Staatsvertrages vor.

Quelle Seite 34:
Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Drucksache 7/5118 Sächsischer Landtag; Gesetzentwurf der Staatsregierung; 19.01.2021
. Link:
edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5118&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=&dok_id=270001 (http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5118&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=&dok_id=270001)

Anmerkung:

Der derzeitige MDR-StV ist seit
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014
- 1 BvF 1/11 -, Rn. 1-135,
http://www.bverfg.de/e/fs20140325_1bvf000111.html
wegen der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien offensichtlich verfassungswidrig.
Das wissen sowohl die Staatskanzleien als auch die "MDR-Leitungsebene" seit Ewigkeiten.
 
Dann gilt es noch auf folgendes hinzuweisen:
Derzeit lautet § 29 Abs. 5 MDR-StV
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2509-StV-MDR#p29
Zitat
(5) Der Intendant hat im Rahmen des Möglichen darauf hinzuwirken, daß den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen.

Dieser Satz wurde jetzt in den neuen § 2 Abs. 2 Satz 4 MDR-StV (neu) "verschoben":
Zitat
Die Intendantin oder der Intendant hat im Rahmen des Möglichen darauf hinzuwirken, dass den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen.
Titel: Re: Thüringer Landesregierung droht MDR mit Kündigung des Staatsvertrags
Beitrag von: pinguin am 22. Januar 2021, 06:59
Selbst Bremen hat eine eigene Landesrundfunkanstalt. Mir stellt sich dabei gerade die Frage, ob ein Land auch zwei Landesrundfunkanstalten haben kann.
Solange das aus eigenen Landesmitteln, die nicht vom Verbraucher zwangsabgepresst werden, finanzierbar ist, stünde dem sicher nix entgegen. Ist hier aber nicht zu vertiefen.