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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 09. August 2020, 18:56

Titel: Normenkollision Landesrecht Berlin <-> Landesrecht Berlin <-> EU-Recht
Beitrag von: pinguin am 09. August 2020, 18:56
Die Normenkollision innerhalb des Landesrechts des Landes Berlin begründet sich in

Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung
Vom 21. April 2016

http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVfG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true

mit der Aussage

Zitat
§ 2
Ausnahmen vom Anwendungsbereich

[...]
4) Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Rundfunks Berlin-Brandenburg.

und

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Vom 15./17. Dezember 2010*

http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=RdFunkBeitrStVtr+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true

mit der Aussage

Zitat
§ 10a
Vollständig automatisierter Erlass von Bescheiden


Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann rundfunkbeitragsrechtliche Bescheide vollständig automatisiert erlassen, sofern weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.

Die dadurch bewirkte Kollision zum EU-Recht begründet sich in

EuGH C-796/18 - Grundsatz der Rechtssicherheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34084.msg207148.html#msg207148

mit der Aussage

Zitat
Rn. 70
[...] Grundsatz der Rechtssicherheit ist, der nach der Rechtsprechung ein grundlegendes Prinzip des Unionsrechts darstellt und insbesondere verlangt, dass eine Regelung klar und deutlich ist, damit der Einzelne seine Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und somit seine Vorkehrungen treffen kann [...]

Was ist daran rechtssicher im Sinne der europäischen Rahmenbestimmungen, wenn einzelne Landesnormen sich widersprechen?

Um welches "automatisierte Verfahren" handelt es sich, wenn es kein Verwaltungsverfahren nach dem Recht des Landes Berlin für den Rundfunk Berlin-Brandenburg sein kann?
Titel: Re: Normenkollision Landesrecht Berlin <-> Landesrecht Berlin <-> EU-Recht
Beitrag von: Roggi am 09. August 2020, 21:15
Es ist auch nicht eindeutig, welche Tätigkeit*** des Rundfunks gemeint ist:
1. Die Tätigkeit, den rundfunkfernen Bürger mit Programmen zu belästigen oder
2. die Tätigkeit, den Bürger mit Zahlungszwang zu belästigen.

Rechtssicherheit wird vermieden, weil der Bürger seine Rechte nicht kennt und die Richter von den wirklich schlagkräftigen Argumenten ablenken, wenn es zur Klage kommt. Die Gesetze sind vermutlich deshalb nicht eindeutig formuliert, weil es nunmal nicht rechtens sein kann, diese staatlich geförderten Rundfunkanstalten mit Zwang zu finanzieren.


***Edit "Bürger":
Da das Bundes- sowie auch die Landes-Verwaltungsverfahrens(!)gesetze als Anwendungsbereich die "öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit" (vulgo "Belästigung miit dem Zahlungszwang") und nicht die "Rundfunktätigkeit" (vulgo "Belästigung miit dem Programm") zum Gegenstand haben, kann sich eine Ausnahme aus diesem jeweiligen Anwendungsbereich auch nur auf den jeweiligen Anwendungsbereich und also auf die "öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit" der Rundfunkanstalten beziehen. Siehe und diskutiere dazu jedoch bitte nicht hier, sondern unter
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20633.0
unter Berücksichtigung der dortigen guten Zusammenfassung u.a. unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.msg197664.html#msg197664
Hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema des hiesigen Threads, welches da lautet
Normenkollision Landesrecht Berlin <-> Landesrecht Berlin <-> EU-Recht
d.h. zur eingangs beschriebenen "Normenkollision" bzw. auch dem "Widerspruch zur Rechtsordnung".
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.