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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: tomtok am 22. Juli 2020, 11:45

Titel: Klage wegen Verstoßes gegen §11 Abs. 2 RStV
Beitrag von: tomtok am 22. Juli 2020, 11:45
Ich habe ja schon viele Begründungen gelesen, warum Leute den "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ablehnen und nicht zahlen wollen. Z.B. weil er eine Steuer sei, weil man kein Fernsehen guckt, kein Radio hat, etc. pp.

Meine Frage ist: Hat schon jemand versucht, die Zahlung zu verweigern mit dem Argument, dass die öffentlich rechtlichen Medien gegen Ihren Auftrag gemäß §11, Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrags verstoßen?

Dieser Paragraph besagt: "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen."
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFunkStVertr-11 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFunkStVertr-11)

Spätestens seit der Corona-Berichterstattung wird diese Pflicht m.E. von den öffentlich-rechtlichen Medien nicht mehr erfüllt, da sie Andersdenkende (und seien es auch Professoren oder andere qualifizierte Personen) nicht zu Wort kommen lassen, sondern sie pauschal als "Verschwörungstheoretiker" verunglimpfen und so den gesellschaftlichen Diskurs verunmöglichen. Das gleiche gilt für Themen wie Chemtrails, 9/11, etc. pp. - Weiß hier jemand, ob schon mal versucht wurde, mit dieser Aufgabe der ÖRM und ihrer Nichterfüllung zu argumentieren? Danke für eure Antworten.
Titel: Re: Klage wegen Verstoßes gegen §11 Abs. 2 RStV
Beitrag von: Besucher am 22. Juli 2020, 15:33
Das war dem Vernehmen nach schon öfter Gegenstand der Betrachtung...

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Meine Frage ist: Hat schon jemand versucht, die Zahlung zu verweigern mit dem Argument, dass die öffentlich rechtlichen Medien gegen Ihren Auftrag gemäß §11, Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrags verstoßen?
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Spätestens seit der Corona-Berichterstattung wird diese Pflicht m.E. von den öffentlich-rechtlichen Medien nicht mehr erfüllt, da sie Andersdenkende (und seien es auch Professoren oder andere qualifizierte Personen) nicht zu Wort kommen lassen, sondern sie pauschal als "Verschwörungstheoretiker" verunglimpfen und so den gesellschaftlichen Diskurs verunmöglichen.
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& schon für manche/n der nächstliegende Ansatzpunkt. Corona ist dabei ja fast noch das harmloseste Beispiel, die Qualitätsberichterstattung® bei Ukraine-»Krise«, i. S. Syrien und Trommeln für »gemäßigte Rebellen« & den Krieg, ferner Russland-Hetze etc. pp. noch ganz andere Hausnummern.

Dann erzählen die Gerichte aber kurz & knapp, die Überprüfung der Erfüllung des Programmauftrags sei nicht ihre Aufgabe, bzw. dass sie dafür nicht kompetent seien. Thema gegessen, bisher jedenfalls.

Leute zu finden, fachlich imstande, diese Überprüfung der Erfüllung des gesetzlichen Programmauftrags (& der verlangt ja eine Menge) durchzuführen, das wäre dabei das allerkleinste Problem. Auf institutioneller Ebene aber das Ganze anzugehen, rechtsfähige Organisationen zu finden, die das tragen bzw. betreiben, das dürfte dann das Problem am obersten Ende der Problemskala sein. Das Thema interessiert nämlich schlicht und ergreifend niemanden. Die einen sagen (natürlich wider besseren Wissens), das machen doch die Radio- und Fernsehräte - während nicht nur die Spatzen es von den Dächern pfeifen, dass das reine Abnickvereine sind, die lieber mit dem Intendanten oder Intendöse noch ein Döschen Kaviar und eine Pulle Krimsekt mehr leeren, als sich mit sowas zu beschäftigen. Anderen, wahrsch. der Masse geht das  völlig am A... vorbei. Selbst wenn in der Tagessau 20 min. lang nur noch Teletubbies gezeigt würden, würden die nichts merken - wobei künftig Teletubbies statt »Nachrichten« vielleicht ja gar nicht schlecht wäre :->>
Titel: Re: Klage wegen Verstoßes gegen §11 Abs. 2 RStV
Beitrag von: art18GG am 22. Juli 2020, 20:11
Da ich schon lange keine Rundfunk höre und kein Fernsehen schaue, kann ich nicht beurteilen, ob die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wirklich so schlimm ist. Dennoch erschüttern mich solche Kommentare doch immer wieder, wobei man den Hintergrund solcher journalistischen Verwerfungen schon aufzeigen müsste. Hinsichtlich der gestellten Frage verweise ich mal auf die Verfassungsbeschwerde von Olaf Kretschmann, der seinen Gewissenkonflikt mit einer gut dargelegten Argumentation zu einer fehlerhaften Berichterstatung begründet:

Olaf Kretschmann: Verfassungsbeschwerde – AZ: 1 BvR 652/19
https://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2019/03/verfassungsbeschwerde-gegen-den.html
La resistencia contra la injusticia sigue continuando en Alemania
http://disenoweb-jorge.blogspot.com/2020/04/la-lucha-contra-la-injusticia-sigue.html