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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen November 2019 => Thema gestartet von: Uwe am 01. November 2019, 14:34

Titel: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
Beitrag von: Uwe am 01. November 2019, 14:34
Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht Leipzig 01.11.2019

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

Zitat
BVerwG 6 C 10.18 - Urteil vom 30. Oktober 2019

Die Absolventin eines Zweitstudiums, die keine Berufsausbildungsförderung und deshalb auch keine anderen Sozialleistungen erhält, ist von der Entrichtung des Rundfunkbeitrags wegen eines besonderen Härtefalls zu befreien, wenn ihr nach Abzug der Wohnkosten ein Einkommen zur Verfügung steht, das in seiner Höhe mit demjenigen Einkommen der Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB XII vergleichbar ist, und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

weiterlesen auf:
https://www.bverwg.de/de/pm/2019/78


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Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall

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ab der Pressemeldung des BVerwG
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Titel: Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
Beitrag von: DumbTV am 01. November 2019, 15:43
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Zeit Online, 01.11.2019

Nebenwohnung
Rundfunkbeitrag entfällt am Zweitwohnsitz auch für Partner


Zitat
[…]
Befreiung bei Härtefällen auch ohne Bafög-Bezug
Zu Befreiungen vom Rundfunkbeitrag urteilte auch das Bundesverwaltungsgericht (BVG). In Härtefällen muss es für Studierende im Zweitstudium auch dann möglich sein, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen, wenn sie kein Bafög beziehen. […] Eine Studentin hatte damit in letzter Instanz Erfolg mit ihrer Klage auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag (Az. BVerwG 6 C 10.18).

weiterlesen:
https://www.zeit.de/kultur/2019-11/nebenwohnung-rundfunkbeitraege-befreiung-ehepartner-beitragsservice


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Titel: Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
Beitrag von: ChrisLPZ am 02. November 2019, 15:17
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Legal Tribune Online, 01.11.2019

BVerwG zur Rundfunkbeitragspflicht
Im Här­te­fall muss nicht gezahlt werden

Empfänger bestimmter Sozialleistungen sind von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Alle anderen müssen grundsätzlich zahlen – außer in besonderen Härtefällen. Das BVerwG hat nun entschieden, wann ein solcher Fall vorliegt.

Von acr/LTO-Redaktion

Zitat
Wer kein Vermögen und ein geringes Einkommen auf Sozialhilfeniveau hat, kann wegen eines besonderen Härtefalls von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Falle einer Absolventin eines Zweitstudiums entschieden, die mangels Förderungsfähigkeit keine Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und deshalb auch keine Sozialleistungen erhielt (Urt. v. 30.10.2019, Az. 6 C 10.18). […]

Befreiung bei Bedürftigkeit
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-6c10-18-befreiung-rundfunkbeitrag-geringes-einkommen/
   
https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-6c10-18-befreiung-rundfunkbeitrag-geringes-einkommen/+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

Edit "Bürger":
Auf lto.de wurde der Artikel offensichtlich wieder entfernt, zumindest unter obigem Link.
Derzeit noch im Google-Cache aufrufbar, siehe oben.

Edit "ChrisLPZ" 05.11.2019:
Der Artikel ist unter der ursprünglichen URL wieder erreichbar:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-6c10-18-befreiung-rundfunkbeitrag-geringes-einkommen/

Danke an User Philosoph für den Hinweis unter
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
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gegen-hartz.de, 02.11.2019

Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch im Zweitstudium möglich

Von fle/mwo

Zitat
Bundesverwaltungsgericht: Härtefall bei Einkommen wie Sozialhilfe
Bürger, die nicht mehr Geld haben als Hartz-IV- oder Sozialhilfeempfänger können sich vom Rundfunkbeitrag bezahlen lassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag, 1. November 2019, bekanntgegebenen Urteil zugunsten einer Studentin im nicht durch Bafög gefördertem Zweitstudium entschieden (Az.: 6 C 10.18). Weitere Voraussetzung ist danach, dass auch kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Kein Hartz IV oder Sozialhilfe
[…]
Besonderer Härtefall
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.gegen-hartz.de/urteile/befreiung-vom-rundfunkbeitrag-auch-im-zweitstudium-moeglich (https://www.gegen-hartz.de/urteile/befreiung-vom-rundfunkbeitrag-auch-im-zweitstudium-moeglich)


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Titel: Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
Beitrag von: Frühlingserwachen am 02. November 2019, 19:58
FAZ
02.11.2019

Befreiung von Zahlpflicht
Studentin muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Es gibt gute Gründe, warum man den Rundfunkbeitrag nicht zahlen muss, sagt das Bundesverwaltungsgericht: Wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Auch für Zweitwohnungsbesitzer gibt es neue, positive Nachrichten.

Zitat
Eine Studentin, die keine Berufsausbildungsförderung und deshalb auch keine anderen Sozialleistungen erhält, muss unter bestimmten Bedingungen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, die Absolventin eines Zweitstudiums sei wegen eines besonderen Härtefalls zu befreien, wenn ihr nach Abzug der Wohnkosten nur ein Einkommen zur Verfügung steht, das mit dem eines Sozialhilfe-Empfängers vergleichbar ist, und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist (BVerwG 6 C 10.18).
[...]

Anm.: Da gibt es bestimmt noch mehr Gründe ;)

Weiterlesen unter:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/befreiung-vom-rundfunkbeitrag-16463689.html


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Titel: Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
Beitrag von: DumbTV am 02. November 2019, 23:03
welt.de, 01.11.2019

Bundesverwaltungsgericht mahnt Härtefallprüfung bei Rundfunkbeitrag an
Klage von Studentin auf Befreiung von Beitragspflicht erfolgreich

Zitat
Auch ohne Bafög-Leistungen für ein Zweitstudium ist eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht in Härtefällen möglich. [...]

Weiterlesen unter:
https://www.welt.de/newsticker/news2/article202814020/Justiz-Bundesverwaltungsgericht-mahnt-Haertefallpruefung-bei-Rundfunkbeitrag-an.html


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Titel: Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
Beitrag von: ChrisLPZ am 05. November 2019, 19:23
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derFreitag - Die Wochenzeitung / Community, 05.11.2019

Die Menschenwürde ist nicht relativierbar

Härtefallregelungen Ein rechtsstaatlich geschütztes Existenzminimum steht noch nicht jedem zu – dies ändert sich, streitbaren (Mit)Bürgern und einem funktionierenden Rechtsstaat sei Dank.

(kmv)

Zitat
Im Zweifelsfall haben Studenten, die - die aus welchen Gründen auch immer - ohne BAföG-Leistungen, mit geringen Einkünften, darunter auch Wohngeld, leben, keine Lobby. Nun haben sie das Recht auf ihrer Seite. Das Bundesverwaltungsgerichts Leipzig hat am 30. Oktober. 2019, sich über sämtliche Vorinstanzen hinwegsetzend, entschieden, eine klagende Studentin muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Ungeachtet des jeweiligen Haushaltseinkommens muss jeder deutsche Haushalt, vierteljährlich einen Rundfunkbeitrag, an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, entrichten. Per Dekret von der Rundfunkgebührenzahlungspflicht befreit sind nur Bezieher von Arbeitslosengeld II und Studenten, die BAföG beziehen. Beide Personenkreise erhalten mit ihrem jeweiligen Leistungsbescheid eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zur Weiterleitung. Fragen Studenten um bloße Bestätigung ihrer Armut, winkt die Sozialbehörde ab, sie sei nicht für diese Personengruppe zuständig und verweist auf die BAföG-Stelle. Diese bedauert ebenso, da sie 'nur dem Grunde nach', aber faktisch nicht zuständig ist.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.freitag.de/autoren/kmvotteler/die-menschenwuerde-ist-nicht-relativierbar (https://www.freitag.de/autoren/kmvotteler/die-menschenwuerde-ist-nicht-relativierbar)


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Titel: Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
Beitrag von: ChrisLPZ am 06. November 2019, 07:43
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anwalt.de, 05.11.2019

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

Von Rechtsanwältin Dr. Sonja Sojka 

Zitat
Die Begleichung des Rundfunkbeitrags stellt sich in eigenen Fällen als zusätzliche finanzielle Belastung dar. Gerade Studentinnen und Studenten, welche bereits auf Grund des zu absolvierenden Studiums in der Regel eine finanziell angespannte Lage aufweisen, müssen grundsätzlich noch zusätzlich zu den laufenden fixen und variablen Kosten wie Miete, Versicherungen und Lehrbücher noch den Rundfunkbeitrag leisten.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/befreiung-von-der-rundfunkbeitragspflicht-wegen-eines-besonderen-haertefalls_160387.html (https://www.anwalt.de/rechtstipps/befreiung-von-der-rundfunkbeitragspflicht-wegen-eines-besonderen-haertefalls_160387.html)


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31863.msg199368.html#msg199368
Titel: Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
Beitrag von: Bürger am 18. Dezember 2019, 00:47
Hinweis aus aktuellem Anlass (mit Dank an "Schluss-mit-lustig" für die Erstmeldung):

Urteil nun im Volltext veröffentlicht unter
BVerwG, Urteil vom 30.10.2019 - 6 C 10.18
https://www.bverwg.de/de/301019U6C10.18.0

Fortsetzung der Diskussion zum Urteil nunmehr unter
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0

Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
Beitrag von: Bürger am 02. März 2022, 01:05
Querverweis aus aktuellem Anlass... ;)
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0