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Aktuelles => Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18 => Thema gestartet von: LECTOR am 26. August 2019, 13:39

Titel: Matthias Cornils: Kommentar zum "Rundfunkbeitrags"-Urteil BVerfG vom 18.07.2018
Beitrag von: LECTOR am 26. August 2019, 13:39
Eine lesenswerte Analyse zum Urteil des BVerfG vom 18.07.2018 stammt von Professor Matthias Cornils:

Matthias Cornils: Entscheidungsbesprechung Rundfunkbeitrag, in: Zeitschrift für das juristische Studium [ZJS], Band 11, 2018, Heft 6, Seite 627-639.

Zum Katalogeintrag im Gemeinsamen Bibliotheksverbund:
https://kxp.k10plus.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=158471042X

Zum Aufsatz als PDF (13 Seiten, ~325kB):
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2018_6_1270.pdf
Sicherungs-Abbild
https://web.archive.org/web/20190826173836/http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2018_6_1270.pdf


Dieser Aufsatz ist eine Ergänzung für die bisherige Sammlung beim Thema:
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0


Nur kurz zum Autor:
Matthias Cornils ist Professor für Medienrecht, Kulturrecht und öffentliches Recht an der Universität Mainz:
https://cornils.jura.uni-mainz.de/

Über ihn informiert auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Matthias_Cornils

Insofern kommt dieser Kommentar aus dem Zentrum der bundesdeutschen Rundfunkpolitik, dem Ort der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt und zugleich Sitz der Rundfunkkommission der Länder...
Titel: Re: Matthias Cornils: Kommentar zum "Rundfunkbeitrags"-Urteil BVerfG vom 18.07.2018
Beitrag von: maikl_nait am 26. August 2019, 18:01
Was der Prof. unterschlägt: es geht bei dem "Tat"bestand "Innehaben einer Wohnung" nicht um einen herkömmlichen Tatbestand ("Tat" -> Tun, Handeln -> Willenserklärung), sondern um eine Bebeitragung eines (Grund-)Bedürfnisses.

Da bin ich lieber -- ich zitiere: "unbelehrbarer" -- Demokrat als hirngewaschener Zahlsklave der "K & K"TM Rundfunkmonarchie.

Wenn nur noch Diffamierung anderer Meinungen (statt offener Diskussion) "hilft", hat es nicht nur der ÖRR bald hinter sich.
Titel: Re: Matthias Cornils: Kommentar zum "Rundfunkbeitrags"-Urteil BVerfG vom 18.07.2018
Beitrag von: Bürger am 29. August 2019, 15:25
Das Fazit ist - wenn auch durchaus in Teilen ambivalent und bzgl. einiger Schlüsse zu Gunsten des ö.r. Rundfunks und dessen Bestands-, Entwicklungs und Finanzierungsgarantie - so doch auch ein paar Nadelstiche in Richtung BVerfG und dessen Urteils-Akrobatik:

5. Fazit

Das Rundfunkbeitragsurteil vom 18. Juli ist ersichtlich von dem Anliegen getragen, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit diesen selbst zu sichern, dies auch vor dem Hintergrund wachsender Akzeptanzprobleme. Ihnen setzen die Richter neuerlich mit unmissverständlicher Signalwirkung ein Bekenntnis zur Bestands- und Funktionserhaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entgegen. Dieses Ziel der Erhaltung und Absicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als eines unentbehrlichen Faktors nichtkommerzieller publizistischer Rationalität für die Informationsversorgung der Bevölkerung, aber auch für das kulturelle Leben (Filmproduktion, Kulturorchester usw.), ist auch heute noch hoch respektabel und verdient Zustimmung. Das Anliegen, eine diesem Ziel gerecht werdende aufkommensstabile Finanzierung zu sichern, ist zudem verfassungsrechtlich nur konsequent: Wenn Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG die bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantiert, können einer solchen Finanzierung keine unüberwindlichen abgabenverfassungsrechtliche Hindernisse im Weg liegen.

Die Überzeugungskraft der Entscheidungsgründe, mit denen die abgabenverfassungsrechtliche Ergebnisfindung gewissermaßen der rundfunkverfassungsrechtlichen Zielvorgabe angepasst wird, bleibt indes hinter der Validität dieses Anliegens zurück. Das Urteil zieht zwar einen (wenn auch wohl nur vorläufigen und mit Blick auf das Zweitwohnungsproblem auch nicht vollständigen) Schlussstrich unter die Phase der juristischen Auseinandersetzungen. Die politische und auch die rechtswissenschaftliche Debatte dürfte es aber weder beenden noch gar befrieden können – und es hat wohl auch die Potenziale einer Befriedung durch möglichst überzeugende Argumentation nicht ausgeschöpft (wenngleich die notorischen und unbelehrbaren Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch mit einer noch so schlagenden Entscheidung und Begründung gewiss nicht zufriedenzustellen gewesen wären). Vielleicht wäre hier doch mehr möglich gewesen, zunächst insbesondere durch an den entscheidenden Stellen skrupulösere Begründungsanstrengungen. Darüber hinaus hätte man sich aber auch die Einforderung weiterer Korrekturen des RBStV vorstellen können, nicht nur für die Zweitwohnungsbelastung, sondern auch im Hinblick auf einige andere, mit immerhin triftigen Gründen angegriffene Aspekte der Regelung – um der Integrität der verfassungsrechtlichen Maßstäbe, aber auch um der Chance willen, so am Ende zu einer folgerichtigeren und gerechteren Lastenausteilung zu gelangen.
Titel: Re: Matthias Cornils: Kommentar zum "Rundfunkbeitrags"-Urteil BVerfG vom 18.07.2018
Beitrag von: ope23 am 29. August 2019, 20:01
5. Fazit
(...)
 (wenngleich die notorischen und unbelehrbaren Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch mit einer noch so schlagenden Entscheidung und Begründung gewiss nicht zufriedenzustellen gewesen wären).
Diese Parenthese allerdings fällt schon rein in der Sprachintonation ziemlich aus dem Rahmen den Textes.

Und inhaltlch erinnert mich das ziemlich an das, was man in Systemen, in welchem ein sehr hoher Anpassungsdruck besteht, zu schreiben beliebt: Ein bisschen darf man kritisieren, aber man hat zu versichern, dass man in jedem Fall und unverbrüchlich hinter der Sache steht.

Solche Systeme? Firmen mit toxisch wirkendem Führungspersonal, bestehende Staaten, untergegangene Staaten,... man munkelt: auch deutsche Fernsehsender? auch Mitglieder der bundesdeutschen Justiz?

Nur, was treibt einen Professor, der doch ein gewisses inhaltliches Niveau zu halten hat und sogar auch etwas Narrenfreiheit genösse, dazu, diesen eingeklammerten Text zu verfassen? Er braucht doch kein Bekenntnis abzulegen. Seine Kritik zielt sowieso nur gegen den Ersten Senat, nicht gegen den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das hätten wir hier schon richtig einsortiert. Wozu also dieses eingeklammerte Bekenntnis?

Und überhaupt... wen meint er mit diesen "Unbelehrbaren"? Einige Mitglieder der FDP? Einige Mitglieder der AfD? Einige Mitglieder... dieses Forums?

Hier zum Mitmeißeln: Dieses Forum befasst sich nicht mit dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern mit dem Rundfunkbeitrag. Wer den Rundfunk nutzen möchte, mag den Beitrag gerne entrichten. Wer den Rundfunk nicht nutzen möchte, soll den Beitrag nicht entrichten müssen. Ja, es ist so einfach.

Titel: Re: Matthias Cornils: Kommentar zum "Rundfunkbeitrags"-Urteil BVerfG vom 18.07.2018
Beitrag von: DumbTV am 29. August 2019, 21:27
@ope23

Diese Fragen sollten direkt an Professor Cornils in sachlich freundlicher Art gestellt werden. Die Kontaktdaten sind unter https://cornils.jura.uni-mainz.de/ zu finden. Sofern eine Antwort kommt, kann diese hier diskutiert werden.

Darüber (nur) zu spekulieren ist müßig.