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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Kitas_statt_Fernsehen am 28. März 2019, 17:04

Titel: VERHANDLUNG AG Leipzig, Mi. 03.04.2019, 13:30h
Beitrag von: Kitas_statt_Fernsehen am 28. März 2019, 17:04
Verhandlung:

am Mittwoch, dem 3. April 2019 im Amtsgericht Leipzig, 13:30 h im Sitzungssaal 147.
Klage gegen Gerichtsvollzieher, der ohne korrekte Unterlagen für die GEZ vollstrecken will.

Das Gericht freut sich immer, wenn seine Arbeit nicht unbeachtet bleibt :)

Titel: Re: VERHANDLUNG AG Leipzig, Mi. 03.04.2019, 13:30h
Beitrag von: cook am 29. März 2019, 18:41
A könnte das Gericht noch darauf hinweisen, dass

1) das BVerfG in seiner Entscheidung (BVerfG, Urt. v. 18.7.2018 -1 BvR 1675/16 u.a.) § 2 Abs. 1 RfBStV als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt hat (zumindest soweit er sich auf Zweitwohnungen bezieht). Da der Bescheid nichts über die Frage der Erst-/Zweitwohnung aussagen dürfte, besteht bereits ein Vollstreckungshindernis (es kommt nicht darauf an, ob man in einer Erstwohnung wohnt, sondern ob der Bescheid dazu eine Aussage trifft!).

2) das BVerwG in seiner Entscheidung (BVerwG 6 C 5.18 vom 27. März 2019) über die Vorlage zum EuGH den Annahmezwang von Bargeld für öffentliche Einrichtungen erklärt hat -- insoweit besteht ein weiteres Vollstreckungshindernis, weil der Bescheid formell nichtig ist, da er eine solche Barzahlungsmöglichkeit nicht eröffnet.

A könnte dies notfalls ausdrucken und zu Protokoll erklären. ;D