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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: grohfuda am 15. März 2019, 14:13

Titel: Beweisanträge - Erfahrungen in der mündlichen Verhandlung
Beitrag von: grohfuda am 15. März 2019, 14:13
Lehrreiche Erfahrungen von Person P in der Verhandlung.

Zunächst hat die beklagte LRA keinen Vertreter geschickt, sie war sich ihrer Sache also sehr sicher.

Person P hat sich im Vorfeld der mündlichen Verhandlung die Mühe gemacht, 15 Beweisanträge vorbereitet und mitgebracht und vorgetragen. Anregungen bot dieser Thread, aber es mussten die entsprechenden Anpassungen an das Bundesland durchgeführt werden. Zusätzlich wurde noch juristische Fachliteratur aufgeboten.

Wenig überraschend wurden sämtliche Beweisanträge seitens der Richterin abgelehnt, weil sie diese nicht für relevant hielt. Sie es sich einfach gemacht und gemeint der Rundfunkbeitrag wäre höchstrichterlich entschieden, daher sei der RBStV Gesetz und alle Anträge von Person P (die das in Frage stellen) seien zwar interessant aber nicht relevant. Für sie wären nur Beweisanträge relevant, die z.B. Inhaberschaft der Wohnung anzweifeln. Mit der gleichen Begründung (Unerheblichkeit) wurde auch der Antrag von Person P abgelehnt, den Beck'schen Rundfunkkommentar (welchen das Verwaltungsgericht vorrätig hat), als Parteivortrag zu den Akten zu nehmen.

Immerhin gab es einige interessante Randbemerkungen, wie z.B. dass die Gerichte ihre Entscheidungsvorgaben hätten.

Leider war Person P zu perplex, um die Richterin auf den Amtsermittlungsgrundsatz hinzuweisen und auch hier näher nachzuhaken. Nun wartet Person P gespannt darauf, wie die Richterin die Ablehnung der Beweisanträge begründet.

Eventuell ist es nützlich, den prinzipiellen Verlauf der Verhandlung kurz darzustellen:

- Verhandlungseröffnung:
- Darlegung der Aktenlage --> hier gibt es unter anderem verschlüsselte Hinweise, wie nach aktueller Aktenlage entschieden werden wird
- Möglichkeit für weiteren Sachvortrag einschließlich Beweisanträge (für beide Seiten)
- ggf. Entscheidung über die Beweisanträge
- Abarbeitung der Anträge (hier gibt es unter Umständen die Möglichkeit Anträge zu ändern, zu ergänzen oder auch zurückzuziehen, leider werden keine bedingten Anträge akzeptiert) --> durch die gestellten oder zurückgezogenen Anträge kann sich der Streitwert ändern.
- Schlussplädoyer --> hier sollte man sich gut vorbereiten und ggf. nochmals auf den Amtsermittlungsgrundsatz hinweisen
- Verhandlungsschließung

Edit "Markus KA":
Hierzu Querverweise zu themenverwandte Beiträge:
Beweisanträge zur Vorbereitung der Verhandlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.msg138138.html#msg138138 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.msg138138.html#msg138138)