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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen März 2019 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 10. März 2019, 08:07

Titel: Indexierung und Budgetierung werden beim örR immer wahrscheinlicher
Beitrag von: ChrisLPZ am 10. März 2019, 08:07
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medienpolitik.net, 08.03.2019

Pragmatismus siegt?

Indexierung und Budgetierung werden beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer wahrscheinlicher

Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net

Zitat
Nach einer monatelangen Pattsituation hat sich die Rundfunkkommission, so ist aus einigen Staatskanzleien zu hören, darauf verständigt, zur nächsten Sitzung der Regierungscheffinnen und -chefs am 21. März 2019 einen Vorschlag für Veränderungen bei der Festsetzung des Rundfunkbeitrages und des Auftrages vorzulegen. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren soll das Indexmodell ab 2023 greifen und die Sender sollen mehr Spielraum bei ihren Angeboten erhalten. Hauptstreitpunkt ist aber nach wie vor der Ausgangswert für die Indexierung, die sich an der Inflationsrate orientieren soll. Angepeilt wird eine geringe Erhöhung des Beitrages für zwei Jahre von maximal 17,98 Euro, wie er bis April 2015 erhoben worden ist. Was danach kommt ist noch völlig offen. Die Rundfunkkommission hofft, von den Regierungscheffinnen und -chefs, den Auftrag zu erhalten, bis zur nächsten Sitzung im Juni einen entsprechenden Gesetzestext vorzulegen.
[…]

82 Prozent des Beitrages fließen beim ZDF ins Programm
[…]

Der durchschnittliche Streamer in den USA hat drei Abonnements
[…]

Grundversorgung ist keine Mindestversorgung
Zweimal wurde 2018 der Rundfunkbeitrag von obersten Gerichten bestätigt: Im Juli vom Bundesverfassungsgericht und im Dezember von Europäischen Gerichtshof. Damit ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundsätzlich nach deutschem und europäischem Recht rechtmäßig und rechtlich nicht mehr angreifbar. Gesellschaftspolitisch wird er allerdings weiter in der Diskussion bleiben, weil das Urteil keine Aussagen über die Beitragshöhe fällt. Diese ist vom Auftrag abhängig und das ist eine politische Entscheidung. 17.50 Euro monatlich für jeden Haushalt, insgesamt mehr als 8 Milliarden Mark sind viel Geld, mit dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Verfassungsauftrag erfüllen soll und kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Auftrag zur Grundversorgung nicht mit einer Art Mindestversorgung zu verwechseln sei. […]

Akzeptanz hängt von der Beitragshöhe und der Qualität der Inhalte ab.
Ungeachtet des klaren Verfassungsauftrages und der Pflicht, sich auch technologisch auf eine veränderte Mediennutzung einzustellen, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk noch stärker nach Synergien suchen[…]

Debatte um Auftrag und Bestimmung des Rundfunkbeitrages
[…]
Indexierung und Budgetierung mit Nachteilen und Vorteilen für die Sender
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/03/pragmatismus-siegt/ (https://www.medienpolitik.net/2019/03/pragmatismus-siegt/)
Titel: Re: Indexierung und Budgetierung werden beim örR immer wahrscheinlicher
Beitrag von: bruckiano am 10. März 2019, 19:07
Von Helmut Hartung, Chefredakteur medienpolitik.net
Zitat
[…] 17.50 Euro monatlich für jeden Haushalt, insgesamt mehr als 8 Milliarden Mark sind viel Geld, mit dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Verfassungsauftrag erfüllen soll und kann. […]
Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/03/pragmatismus-siegt/ (https://www.medienpolitik.net/2019/03/pragmatismus-siegt/)

Auch wenn das in dem Artikel wirklich so steht, sind 8 Milliarden Mark immer noch zu viel!!!
Titel: Re: Indexierung und Budgetierung werden beim örR immer wahrscheinlicher
Beitrag von: pinguin am 10. März 2019, 20:44
Gerne zur Wiederholung; der EuGH entschied nur zur beihilferechtlichen Seite.

Der Rundfunkbeitrag ist eine staatliche Beihilfe, die sich nun stetig automatisch erhöhen soll?
Titel: Re: Indexierung und Budgetierung werden beim örR immer wahrscheinlicher
Beitrag von: Nevrion am 11. März 2019, 10:43
Zitat
Damit ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundsätzlich nach deutschem und europäischem Recht rechtmäßig und rechtlich nicht mehr angreifbar.
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel

Das ist eigentlich nicht ganz richtig. Nach meinem Kenntnisstand wurden nur 4 Klagepunkte zugelassen. Es ist immer eine, Frage was Anlass und Inhalt der Klage ist, die das Bundesverfassungsgericht bearbeiten müsste.