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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: seppl am 04. Januar 2019, 13:39

Titel: Ermittlungsmöglichkeit der Beitragsnummer aus Adressdaten.Datensammelwut der GEZ
Beitrag von: seppl am 04. Januar 2019, 13:39
Der Beitragsservice kann ihm zugetragene Schreiben irgendwelcher Art mit Hilfe der Adressdaten den Beitragsnummern zuordnen. Dies teilte mir der Beitragsservice bereits im September 2015 mit:

Zitat
"Die Postbank leitete Ihr Schreiben aus Januar 2015 dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio am 21.01.2015 weiter. Aufgrund Ihrer im Schreiben angegebenen Anschrift, konnte die Mitteilung Ihrem Beitragskonto xxx xxx xxx zugeordnet werden."

Das von mir an die Postbank gerichtete Schreiben bezog sich nicht auf mein Beitragskonto oder auf eine Einzugsermächtigung über ein Konto der Postbank zur Überweisung der Zwangsabgabe. Ich informierte die Postbank allgemein darüber, dass über die Postbank-Verbindung für Zwangszahler vermutlich seitens des Beitragsservice Lastschriftreiterei betrieben wird. Mein Brief an die Postbank stand in keinem Zusammenhang mit meiner Beitragsnummer. Interessant in dem Zusammenhang ist, dass ich damals ALLE Banken mit den Überweisungskonten für den Zwangsbeitrag auf diese Sache hin angeschrieben hatte, aber die Postbank wohl ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Beitragsservice hat: Sie war die einzige Stelle, die diese doch harte Verdächtigung nicht selber, sondern vom mutmaßlichen Täter beantworten ließ...

Der Beitragsservice teilte mir auf eine Löschungsaufforderung mit, dass eine Löschung dieses Dokuments aus meinem Beitragskonto nicht erfolgen wird. Somit kann man davon ausgehen, dass in einer Schattendatenbank viel mehr Informationen über Personen gespeichert werden, als es für die Abwicklung des Rundfunkbeitrags nötig ist. Diese Daten werden im Zuge einer Datenabfrage nach den Datenschutzgesetzen nicht automatisch mitübermittelt. Ob sie überhaupt dem Betroffenen zur Kenntnis gegeben werden können/ dürfen/ sollen, bleibt im Dunkeln. Ich befürchte sehr stark, der skrupellose Beitragsservice hat bereits - besonders über die Personen, die sich gegen die widerrechtliche Zwangsabgabe wehren - auf diese Weise schon Informationen zusammengestellt, die weit über das hinausgehen, was "verwaltungsvereinfachend" notwendig ist.

Die Sachakte des NDR bei Gericht enthielt auch meine allgemeinen Anfragen über "fragdenstaat" zum Thema "Nazivergangenheit des Druckdienstleisters des Beitragsservice PAV Card", sowie den Schriftverkehr zwischen Druckdienstleister und NDR. Ein Thema, dass nur zur Diskreditierung meiner Person beitragen könnte (er fährt die Nazikeule aus), jedoch zur Klagesache selbst nichts hergibt und daher auch nicht an die Beitragsnummer gebunden ist.
Titel: Re: Ermittlungsmöglichkeit der Beitragsnummer aus Adressdaten.Datensammelwut der GEZ
Beitrag von: tokiomotel am 04. Januar 2019, 20:15
Ob sie überhaupt dem Betroffenen zur Kenntnis gegeben werden können/ dürfen/ sollen, bleibt im Dunkeln.
Dieser ganze gequirlte Datenschutz ist m.E. eh nur billige Makulatur zur Besänftigung eines eh schon perfekt überwachten gemeinen Volkes. Bei Abfragen erfährt man sowieso nicht alles und gelöscht wird schon gar nichts vollständig. Und wenn, dann nur das, was eh keinen Schwanz mehr interessiert. Die heiklen, weiterhin verwertbaren Sachen bleiben stehen bzw. werden woanders hin sicher umgelagert. Wer will da wem irgend etwas handfest beweisen wollen/ können. Und wenn - oje, da ist beim Löschen halt versehentlich was stehen geblieben. Nö, relevante Daten sollen stehen bleiben.

Ich befürchte sehr stark, der skrupellose Beitragsservice hat bereits - besonders über die Personen, die sich gegen die widerrechtliche Zwangsabgabe wehren - auf diese Weise schon Informationen zusammengestellt, die weit über das hinausgehen, was "verwaltungsvereinfachend" notwendig ist.
Nana, diese Befürchtung ist doch ganz sicher längst bittere Realität, es existieren gewiss schon längst schwarze Listen/geheime Akten widerspenstig böser Schafe... Das alles erinnert mich an die Erstürmung einer gewissen Zentrale mit ähnlich brisanten Unterlagen. Schredder sind da urplötzlich heiß gelaufen und haben Berge von Konfetti produziert.  
Titel: Re: Ermittlungsmöglichkeit der Beitragsnummer aus Adressdaten.Datensammelwut der GEZ
Beitrag von: drboe am 05. Januar 2019, 14:45
Ich bezweifle, dass Schriftverkehr eines Kunden mit einer Bank beitragszahlungsrelevant ist. Der BS hat m. E. kein Recht diese Unterlagen zu speichern. Es ist bereits fraglich, ob die Bank berechtigt ist Briefe, die an sie gerichtet sind, an Dritte weiter zu geben. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass bei der Weitergabe diese offenbar nicht anonymisiert wurden. Wurde der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hamburg informiert bzw. zu denkbaren rechtlichen Konsequenzen befragt?

M. Boettcher
Titel: Re: Ermittlungsmöglichkeit der Beitragsnummer aus Adressdaten.Datensammelwut der GEZ
Beitrag von: seppl am 06. Januar 2019, 20:28
@drboe: Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hamburg wurde informiert und verwies mich nur an den Datenschutzbeauftragten des NDR. Also keine Wertung, keine Stellungnahme, nichts.
siehe Anhang.
Titel: Re: Ermittlungsmöglichkeit der Beitragsnummer aus Adressdaten.Datensammelwut der GEZ
Beitrag von: tigga am 06. Januar 2019, 23:57
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hamburg wurde informiert und verwies mich nur an den Datenschutzbeauftragten des NDR. Also keine Wertung, keine Stellungnahme, nichts.
siehe Anhang.

Vielleicht sollte man die BaFin einschalten? Dieser Datenschutzverstoß ist schon schwerwiegend. Somit ist das Vertrauen in die genannte Bank als Institution, die besonderes Vertrauen genießt, zer-/gestört. Und womöglich sollte man den Datenschutzbeauftragten nochmals darauf hinweisen, dass es in erster Linie nicht um den Beitragsservice geht, sondern um die Handlungen der Bank. Wenn der werte hamburgische Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit im Fall Beitragsservice nicht tätig werden möchte, dann möchte er es womöglich, wenn es gegen die Bank geht?
Titel: Re: Ermittlungsmöglichkeit der Beitragsnummer aus Adressdaten.Datensammelwut der GEZ
Beitrag von: drboe am 07. Januar 2019, 18:29
@seppl: ich dachte eher daran das Verhalten der Postbank anzugreifen, die m. E. durch die nicht genehmigte, nicht anonymisierte Weitergabe eines Briefes einen Verstoß gegen den Datenschutz begangen hat. M. E. muss die Bank dafür mit einem Bussgeld bluten.

Den NDR müsste man wohl per Klage zwingen den BS zu veranlassen das Schreiben und sämtliche elektronischen Kopien zu löschen. Sofern das nur vor dem VG geht, kann man sich natürlich ungefähr ausmalen, wie das ausgehen wird.

M. Boettcher
Titel: Re: Ermittlungsmöglichkeit der Beitragsnummer aus Adressdaten.Datensammelwut der GEZ
Beitrag von: pinguin am 07. Januar 2019, 20:57
@seppl

Hast Du es von der Bank schriftlich, (hilfsweise vom BS oder LRA), daß die Bank Daten ohne Deine Zustimmung an den BS, hilfsweise LRA, weitergeleitet hat?
Titel: Re: Ermittlungsmöglichkeit der Beitragsnummer aus Adressdaten.Datensammelwut der GEZ
Beitrag von: seppl am 07. Januar 2019, 21:08
@pinguin: Ich habe den unter

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=29736.0;attach=22543

gespeicherten Brief bekommen. Mich hatte vorher keiner gefragt.

@drboe: Ich bin mir ziemlich unsicher, ob ich in Sachen Postbank noch ein Fass aufmachen möchte. Mir stellt sich der Vorgang nur so dar, als wenn "alte vertraute Kumpaneien" zwischen Post und Beitragsservice" bestehen, die ein Hin- und Herschicken von Daten als problemlos ansehen.
Titel: Re: Ermittlungsmöglichkeit der Beitragsnummer aus Adressdaten.Datensammelwut der GEZ
Beitrag von: pinguin am 07. Januar 2019, 23:28
Mich hatte vorher keiner gefragt.
Es würde mich wundern, wenn das nicht mit dem Datenschutz und den Bankbestimmungen zum Umgang mit Kundendaten, (ok, auch Datenschutz), kollidieren würde.

Übrigens gehört die Postbank seit Mitte 2018 zur Deutschen Bank AG.

Hier schon einmal durchgelesen?

Datenschutz bei der Postbank
https://www.postbank.de/postbank/wu_datenschutz.html (https://www.postbank.de/postbank/wu_datenschutz.html)
und hier:
Datenschutz bei der Postbank
https://www.postbank.de/postbank/datenschutzhinweise-nach-dsgvo.html (https://www.postbank.de/postbank/datenschutzhinweise-nach-dsgvo.html)

Aus Wiki:
Zitat
Missbrauch von KundendatenIm Mai 2010 wurde die Postbank zu einer Strafe in Höhe von 120.000 € verurteilt, weil sie freiberuflichen Mitarbeitern ihrer Vertriebstochter bis Herbst 2009 Zugriff auf die Kontobewegungen ihrer Kunden gegeben hatte. Die freiberuflichen Mitarbeiter sollten die Kontodaten auswerten, um damit den Kunden maßgeschneiderte Produkte anbieten zu können. Nachdem die Stiftung Warentest (https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung_Warentest) dies im Oktober 2009 bemängelt hatte, sperrte die Postbank den Zugriff für die rund 4.000 Außendienstmitarbeiter.[39] (https://de.wikipedia.org/wiki/Postbank#cite_note-39)
https://de.wikipedia.org/wiki/Postbank (https://de.wikipedia.org/wiki/Postbank)

Und weiterführend:

[39]
https://www.test.de/Postbank-Systematische-Verstoesse-gegen-den-Datenschutz-1819632-0/


Edit "Bürger" @alle:
Bitte das Thema "Postbank" und mglw. unerlaubte Herausgabe deren Schriftverkehrs hier nicht weiter vertiefen, sondern bitte (wieder) dem eigentlichen Kern-Thema dieses Threads zuwenden, welches da lautet
Ermittlungsmöglichkeit der Beitragsnummer aus Adressdaten.Datensammelwut der GEZ
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Ermittlungsmöglichkeit der Beitragsnummer aus Adressdaten.Datensammelwut der GEZ
Beitrag von: GesamtSchuldner am 08. Januar 2019, 05:00
Wenn @seppl gegenüber der Postbank nur als "besorgter Bürger" aufgetreten ist und entweder in keiner Geschäftsbeziehung zur Postbank stand oder wenn das Schreiben mit einer solchen Beziehung rein gar nichts zu tun hatte, liegt ein Verstoß der Postbank gegen Datenschutzbestimmungen vermutlich nicht vor: es wurden ja nur Namen und Anschrift weitergeleitet.

Nahm das Schreiben Bezug auf die Anfang 2013 trotz vorherigen Widerrufs der Einzugsermächtigung durch den BS ausgeführte Lastschrift, so könnte eine Weiterleitung an den BS zur Stellungnahme vertretbar sein. 
Dass der BS diesen Brief dann aber - trotz der angeblichen Beitragsrelevanz - nicht zum Anlass genommen hat, die im Festsetzungsbescheid gegen @seppl  geltend gemachte Rücklastschriftgebühr zu stornieren, verwundert schon sehr. >:(
Aber das der Beitragsservice etwas mit Service zu tun hat, ist wohl genauso naiv wie die Vorstellung, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

Nun denn: Beitragsrelevanz hat der Antwortbrief seit Dezember 2018 jedenfalls insofern, als sich damit ersthafte Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen VG-Entscheidung im Fall von @seppl begründen lassen.
Wenn dieser Brief sogar Teil der dem VG vorgelegten Akte war, könnte man dem VG sogar einen Verfahrensfehler insofern vorwerfen, als das VG diesen Brief und die darin dokumentierte Möglichkeit, Beitragsnummern auch anhand der Anschrift zu ermitteln, nicht zur Kenntnis genommen hat und stattdessen das Gegenteil angenommen hat.