gez-boykott.de::Forum

Aktuelles => Pressemeldungen Entscheidung EuGH C-492/17 => Thema gestartet von: DumbTV am 17. Dezember 2018, 12:26

Titel: Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: DumbTV am 17. Dezember 2018, 12:26
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/72/Frankfurter_Allgemeine_logo.svg/350px-Frankfurter_Allgemeine_logo.svg.png)

faz.net, 13.12.2018

EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag
Der Zweck heiligt die Mittel


von Michael Hanfeld

Zitat
Der Europäische Gerichtshof hat den deutschen Rundfunkbeitrag bestätigt. Er verstoße nicht gegen europäisches Recht. Die Grundsatzfragen zu diesem Beitrag bleiben aber weiter ohne Antwort.
[...]
Dass sich dessen Systematik vollkommen geändert hat und es eben nicht mehr darauf ankommt, ob man ein Rundfunkgerät besitzt; dass schon die bloße Möglichkeit, ARD, ZDF und Deutschlandradio zu empfangen, die Pflicht, den Beitrag zu entrichten, begründet – das interessiert den Generalanwalt und das Gericht der EU schlicht nicht.

Sie argumentieren vom Zweck her. Der besteht darin, die Anstalten mit Geld auszustatten, und dieser Zweck hat sich nicht geändert. Deshalb ändere sich auch mit Blick auf den EU-Binnenmarkt nichts. So einfach kann man sich das machen. [...]

weiteresen auf:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/der-europaeische-gerichtshof-bestaetigt-den-rundfunkbeitrag-15940405.html
Titel: Re: Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Frühlingserwachen am 17. Dezember 2018, 12:39
Zitat
Den Rundfunkbeitrag hält in der Tat niemand mehr auf.

Doch, die Masse der Zwangs-Rundfunkbeitragsverweigerer kann es 8)
Titel: Re: Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: art18GG am 21. Dezember 2018, 14:22
Zitat
Jetzt herrsche endlich Rechtssicherheit, frohlocken die Intendanten der Sender.

Wenn an der Rechtssicherheit Zweifel bestanden, dann hätte man den Entwurf des RBStV der Kommission der Europäischen Union zur Prüfung vorlegen müssen. Stattdessen haben die Anhänger des Staatsfunks hier gepokert und darauf gehofft, dass nach einer langjährigen Einführung des Rundfunkbeitrages die Institutionen der Europäischen Union nicht mehr so genau hinschauen würden. Diese Rechnung ist nach der Entscheidung zur Vorlage des Landgerichtes Tübingen wohl voll aufgegangen, wobei es den Anhängern der staatliche geförderten Sender wahrscheinlich egal gewesen wäre, wenn der Gerichtshof entschieden hätte, dass gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten gewesen wäre. Es ist schließlich nie strittig gewesen, dass der Rundfunkbeitrag eine staatliche Beihilfe ist, sondern nur fraglich gewesen, ob die Kommission in der Sache einfach übergangen werden kann. Der Gerichtshof lässt diese Frage letztendlich offen, da er sich mehr mit der Unzulässigkeit von hypothetischen Fragen beschäftigt hat.

Man muss natürlich die Frage stellen, ob das anfragende Gericht nicht daran hätte denken müssen, dass es schon sinnvoll gewesen wäre, wenn etwa bei der Frage zur Diskriminierung von alleinerziehenden Müttern zumindest eine der sechs vom SWR verklagten Personen diese Eigenschaft auch aufgewiesen hätte. Es bleiben in der Sache „Rundfunkbeitrag“ damit viele Fragen weiterhin ungeklärt, was vor allem für die eigentliche Frage vieler Bürger gilt, weshalb das Landgericht Tübingen das einzige Gericht in Deutschland war, das den Mut gehabt hat, eine solche Anfrage überhaupt nach Luxemburg zu senden.     

Auch wenn der Verfahrensweg zu den Verwaltungsgerichten in dem obigen Vollstreckungsverfahren keine Rolle gespielt hat, muss man vielleicht mal darauf hinweisen, dass die durch staatliche Beihilfe finanzierten Rundfunkanstalten durch die Möglichkeit der Entscheidung, wem sie einen Widerspruchsbescheid ausstellen oder nicht, sich die Kläger aussuchen können. Aus eigenen Erfahrung weiß ich, dass es nicht selbstverständlich ist, dass jeder einen solchen Widerspruchsbescheid bekommt. Zum Beleg dieser Form der Manipulation der Rechtsprechung verweise ich nur auf die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Zweitwohnung, in der der Kläger erst durch die Einreichung einer Untätigkeitsklage es geschafft hat, einen Widerspruchsbescheid zu erhalten, der ihm den Weg zu den Gericht ermöglicht hat. Auf so eine Idee kommt nicht jeder Bürger und auch nicht jeder Rechtsanwalt.

Zur saloppen Arbeitsweise des Generalanwaltes im Verfahren verweise ich im Übrigen auf meine Kommentare in einem anderen Thread:   

Generalanwalt hält Vermieter und nicht Mieter für beitragspflichtig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg184398.html#msg184398

Der Generalanwalt hat ganz offensichtlich nicht seine Hausaufgaben gemacht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg181231.html#msg181231

Die Menschenrechtsfragen werden einfach übergangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg181073.html#msg181073
Titel: Re: Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Waldi am 21. Dezember 2018, 14:49
Der EuGH tut der europäischen Idee damit KEINEN Gefallen - im Gegenteil, es erhöht den Frust, weil die ganzen Argumente einfach unkommentiert vom Tisch gefegt wurden - die Menschen sind dem EuGH offenbar vollkommen egal - ein trauriger Tag für Europa.
Titel: Re: Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jedi_ritter am 22. Dezember 2018, 12:41
Die menschenverachtenden Schandurteile vom BVerfG sowie EuGH lehren, dass die Rundfunk-Lobby alles kauft und alles kaufen kann. Solange eine radikale Lobby nach Belieben Millionen von Bürgern erpressen darf, muss sich diese wohl in keiner Weise vor Gerichtsverfahren fürchten. Und somit ist in 2018 die globale Dekadenz der Gerichtsbarkeit erreicht. Allerletzte Chance EGMR: Ob Menschenwürde noch eine minimale Bedeutung auf der Welt besitzt...
Titel: Re: Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: pinguin am 22. Dezember 2018, 13:04
Die menschenverachtenden Schandurteile [...] sowie EuGH lehren,
Stop; es liegt zuallererst einmal am Kläger, seine Klage ordentlich auszuarbeiten, bzw. ausarbeiten zu lassen.

Übrigens erinnere ich gerne an EuGH C-260/89 zur Geltung des Art. 10 EMRK im Bereich Rundfunk, wonach keine Maßnahme rechtens ist, die sich über Art. 10 EMRK hinwegsetzt, und füge auch hier an:

Zitat
Rechtssache C-385/17
2. [...] und das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es die nationalen Gerichte daran hindert, auf der Grundlage des nationalen Rechts das berechtigte Vertrauen der Arbeitgeber*** auf den Fortbestand der nationalen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu schützen, [...]

Rechtssache C-385/17
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=208963&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=3316240 (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=208963&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=3316240)


*** = Statt "Arbeitgeber" läßt sich auch "Unternehmen" lesen.
Titel: Re: Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: drboe am 22. Dezember 2018, 14:30
Der Glaube an die seeligmachenden EU-Institutionen ist irgendwie anrührend. Wenn etwas nicht so läuft, dann sind wahlweise die Behörden und Richter schuld, die EU-Recht missachten. Verfängt das nicht, weil EU-Institutionen involviert sind, ist es halt der blöde EU-Bürger, der einfach keine Ahnung hat, wie man auf brandenburgische Art eine ordentliche Vorlage / Klage macht. Nur die EU, die ist in der Sicht stets OK. Pech nur, dass das EU-Recht und die dieses vertretenden Personen nicht vom Himmel gefallen sind, sondern Recht und Anwendung stets vom gleichen Personal stammt, das sich auch auf nationaler Ebene austobt. Und so demokratisch, wie uns oft vorgegaukelt wird, ist die EU keineswegs. Die Kommision, ein die Demokratie Hohn sprechender Haufen und quasi die personelle Resterampe der EU-Staaten, wird zudem von einem Gauner geführt, dessen Credo in Machtanmaßung besteht.

M. Boettcher
Titel: Re: Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: pinguin am 22. Dezember 2018, 19:19
@drboe

Bitte erkenne doch einfach mal an, daß die EU hinsichtlich der Regeln für den gemeinsamen Binnenmarkt das Sagen hat und es gar nicht darauf ankommt, ob dieses alles demokratisch legitimiert ist, weil die Mitgliedsländer dieser EU, damit auch die Bundesrepublik Deutschland, dieses so entschieden haben und eben zu einem Teil eigene Hoheitsrechte zur Realisierung dieses gemeinsamen Binnenmarktes auf diese EU verlagert haben.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier in den Pressemeldungen keine vertiefenden eigenständigen inhaltlichen Diskussionen, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag
und insbesondere den im Einstiegsbeitrag verlinkten Presse-Artikel und dessen Aussagen zum Gegenstand hat.
Allgemeine und thematisch begrenzte Diskussionen zu EU-Recht werden bereits an anderer Stelle im Forum geführt. Mehrfachdiskussionen sind aus Kapazitätsgründen sowie aus Gründen der Übersicht und zielgerichteten Diskussion im Forum nicht vorgesehen.
Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: beat am 22. Dezember 2018, 23:00
..Nur die EU, die ist in der Sicht stets OK. ..

Das ist das gleiche wie mit dem Sozialismus. Der ist auch die definitive Lösung aller Probleme. Seit den ersten Versuchen 1917 wurde er einzig noch nicht richtig umgesetzt. Aber im nächsten Anlauf schafft er das Paradies auf Erden.  ;)

Wenn eine fixe Idee mal zur Ideologie gerinnt, dann ist sie durch keine Realität mehr zu erschüttern. Ob die fixe Idee EU, Sozialismus oder öffentlich-rechtlicher Rundfunk heißt, ihre Verteidiger sehen sich im Recht, sie gegen Widerstand mit allen Mitteln durchzusetzen.
Titel: Re: Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: pinguin am 23. Dezember 2018, 11:54
@Bürger
Es funktioniert nicht, einen derartigen Titel zu formulieren, ohne in die Hintergründe abzuschweifen.


Der EuGH hat den Rundfunkbeitrag eben nicht geheiligt, sondern lediglich festgestellt, daß er offenbar mit dem aktuellen EU-Beihilferecht übereinstimmt und erkannt, daß die anderen Vorlagefragen nicht mit den für Vorlagen gültigen Vorschriften des EuGH zusammengehen und sie nur deswegen nicht zur Entscheidung angenommen.

Hört bitte auf, da etwas hineinzuinterpretieren, was nicht geschrieben steht.


Edit "Bürger":
Diese kurze - und wohl auch zutreffende - Erklärung hätte auch oben bereits ausgereicht ;)
Es funktioniert aber nicht, einfach nur auf Wortfetzen aus dem Betreff oder dem Vorgänger-Beitrag anzuspringen und dann mit weiteren Nebenbemerkungen abschweifende und/oder Mehrfachdiskussionen loszutreten.
Ein - kurzer(!) - Quer-Verweis auf bereits bestehende Diskussionen wäre stattdessen das Mittel der Wahl.
Daraufhin erfolgte obiger Moderatoren-Hinweis, mit dem Ansinnen, weitere Abschweifungen/ Vertiefungen zu vermeiden.
Wir können nicht in jedem Thread, wo das Wort "EU" auftaucht, das EU-Thema durchdeklinieren und immer wieder das gleiche, schon mehrfach gepostete nochmals und immer wieder posten einschl. Urteilsverweise usw.
Der Titel lautet auch nicht, dass der "EuGH den Rundfunkbeitrag geheiligt" hätte, sondern "Der Zweck heiligt die Mittel". Dies sagt etwas anderes aus.
Der Betreff bei den Pressemeldungen ist zudem den Schlagzeilen geschuldet, auf welche wir (noch?) keinen Einfluss haben ;)
Das Kern-Thema bestimmt sich zudem nicht nur aus dem Betreff, sondern immer auch im Zusammenhang mit dem Einstiegsbeitrag - und das Pressemeldungsboard ist ein Pressemeldungsboard - und eben nicht für vertiefende inhaltliche Diskussionen vorgesehen, schon weil die Pressemeldungen nach ein paar Wochen/ Monaten ins schreibgeschützte Archiv wandern.
Auch war der Hinweis als Hinweis/ Ermahnung gedacht, jedenfalls nicht noch weiter abzuschweifen und zu vertiefen.
Dieser etwas längere Moderatoren-Hinweis bleibt hier vorerst stehen, damit die Hintergründe erklärt sind.
Mit der eindringlichen Bitte um Verständnis und konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Der Zweck heiligt die Mittel - EU-Gericht zu Rundfunkbeitrag
Beitrag von: jedi_ritter am 26. Dezember 2018, 22:13
Die menschenverachtenden Schandurteile [...] sowie EuGH lehren,
Stop; es liegt zuallererst einmal am Kläger, seine Klage ordentlich auszuarbeiten, bzw. ausarbeiten zu lassen.

Formalismus, Formalismus und erneut Formalismus!
Formalismus als billige Waffe der Gerichtsbarkeit, um berechtigte Klagen der Bürger gegen die radikale, gierige Rundfunk-Lobby unbekümmert abzuschmettern (mit meinen Klagen ist es nicht geschehen, aber mit vielen anderen war es wohl der Fall). Formalismus, der gegen die Rundfunkanstalten natürlich nie Anwendung findet: Diese können sich ja erlauben, Widerspruchsbescheide erst nach mehreren Monaten, wenn nicht sogar nach Jahren, zu erlassen.
Es ist nun sicherlich richtig Druck auf Politiker und Parteien auszuüben, denn sie sind schließlich nicht nur für die zu hohe Steuerbelastung (samt überholte Steuern wie der "Soli"), sondern auch für Zwangsabgaben verantwortlich.