gez-boykott.de::Forum

Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: linkER am 21. Oktober 2018, 07:24

Titel: Die aktenwidrige Entscheidung
Beitrag von: linkER am 21. Oktober 2018, 07:24
(https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/rechtslupe.png)
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/rechtslupe.png

rechtslupe.de        17.10.2018

Verwaltungsrecht
Die aktenwidrige Entscheidung

Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung.
Zitat
Die Grenzen der “Freiheit” des Gerichts sind jedoch überschritten, wenn es entweder seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zu Grunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen.

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. August 2018 – 7 B 5.18
Weiterlesen auf :
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/die-aktenwidrige-entscheidung-3134298 (https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/die-aktenwidrige-entscheidung-3134298)
Titel: Re: Die aktenwidrige Entscheidung
Beitrag von: pinguin am 21. Oktober 2018, 15:01
Hatte es nicht eine Rundfunkentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, wo es selbst aktenwidrig entschied, als es auf den in der Klage vorgebrachten Art. 10 EMRK nicht reagierte?
Titel: Re: Die aktenwidrige Entscheidung
Beitrag von: tokiomotel am 21. Oktober 2018, 19:39
... oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen.
Sorry, habe ich hier was verpasst oder was bitteschön ist unter dem mir "neuartigen" Begriff "Denkgesetze" zu verstehen?
Gibt es dafür einen enger gesteckten Rahmen, eine allgemein gültige Erklärung?

Nach meinem Verständnis sollten Denkgesetze jedweder Art nachvollziehbare Entscheidungen und nicht solch schwachsinnigen Tinnef wie am 18.7. zu Karlsruhe fabrizieren.
Da waren alles andere als Denkgesetze am Wirken.

Ok, halt alles relativ.
Titel: Re: Die aktenwidrige Entscheidung
Beitrag von: seppl am 22. Oktober 2018, 00:30
Sorry, habe ich hier was verpasst oder was bitteschön ist unter dem mir "neuartigen" Begriff "Denkgesetze" zu verstehen?
Gibt es dafür einen enger gesteckten Rahmen, eine allgemein gültige Erklärung?

Wikipedia hat eine Definition
Denkgesetze
https://de.wikipedia.org/wiki/Denkgesetze

Zitat
Die von Menschen in ihrer jeweiligen Lebenswelt erdachten Denkgesetze schreiben vor, wie gedacht werden soll, wenn überhaupt gedacht wird.
(Frei nach Gottlob Frege, Philosoph. Aus o.g. Wikipedia Link)

Wenn es höchste Zeit für neue Denkgesetze wird, können einem Urteile wie am 18.7. zu Karlsruhe eben wirklich als "schwachsinniger Tinnef" erscheinen