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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Nelinchen am 29. September 2018, 14:24

Titel: Vollstreckung > Vergleichsangebot abgelehnt durch Beitragsservice
Beitrag von: Nelinchen am 29. September 2018, 14:24
Hallo Leute,

Herr A hat sich seit 2013 gewehrt, den Beitrag zu zahlen.

Da er seit 2015 zu seiner Freundin umgezogen ist und ihr der Beitrag berechnet wird, wurde sein Konto vom BS aufgelöst.

Allerdings sind Kosten von ca. 800€ incl. Vollstreckungkosten offen.
Die reinen Beitragskosten belaufen sich auf ca. 500€.

Herr A wird nächstes Jahr das MFH von seiner Eltern übernehmen und befürchtet, dass das Mieterkonto gepfändet wird. Das kann er sich nicht leisten - deshalb das Vergleichsangebot an den BS.

Herr A hat also dem BS vor Monaten das Angebot von 500€ (geteilt in 2 Raten) angeboten.

Nach paar Wochen bekam A eine Vollstreckung von der Stadt zugeschickt.

Herr A schrieb eine Zurückweisung mit Begründung, dass er dem BS ein Vergleichs-Angebot geschickt hätte.

Der GV von der Stadt nahm trotz Zurückweisung und Begründung den Außentermin wahr.

Hier die Aussage des GV
Zitat
Ich muss den Hausbesuch wahrnehmen, ist eine Anordnung!

Es sollen Kosten produziert werden!

Die Stadtverwaltung hat die Zurückweisung und die Kopie des Vergleichs-Angebots dem BS zukommen lassen.

Heute hat Herr A eine Antwort vom BS erhalten. Sie lehnen das Angebot ab:
Zitat
Ihren Vorschlag stimmen wir nicht zu. Die Vollstreckunsmaßnahmen werden fortgesetzt. Bitte treffen Sie direkt mit der Vollstreckungsbehörde eine Zahlungsvereinbahrung.

Man muss dabei sagen, dass Herr A damals 3x mit der Zurückweisung vor das Verwaltungsgericht gegangen ist. Die Sache wurde IMMER von Seite des BS zurück genommen!

Ob er durch die EV (einstweilige Verfügung?) beim Verwaltungsgericht Erfolg haben wird, ist so ne Sache, da er Zahlungswilligkeit signalisiert.

Die Stadt wird mit Sicherheit alles umsetzen, um den Beitrag zu vollstrecken, wie immer durch den GV.
Es werden wieder weitere Kosten produziert!

Hat jemand einen guten Rat für Herrn A?

Lieben Dank


Edit "Bürger":
Der Erfassbarkeit und Verständlichkeit wegen mussten umfangreiche Anpassungen an diesem Beitrag vorgenommen werden. Dies erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Bei etwaigen Sinnentstellungen bitte PM an mich.
Bitte zukünftig vor dem Posten ausgiebig die Rechtschreibung und Grammatik prüfen - ggf. in einem Textprogramm mit entsprechenden Prüffunktionen, da es nicht Aufgabe der Moderatoren ist und deren Kapazitäten sprengt, Erfassbarkeit und Verständnis aber grundlegend sind für eine sinnvolle, zielgerichtete Diskussion und ggf. fiktive Hilfestellungen.
Bitte auch auf indiviuelle, insbesondere nicht allgemein übliche Abkürzungen verzichten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Vollstreckung > Vergleichsangebot abgelehnt durch Beitragsservice
Beitrag von: Markus KA am 29. September 2018, 22:47
Möglicherweise werden im Anfangsbeitrag unbekannte Abkürzungen und nicht zutreffende Begriffe verwendet, die den Sachverhalt für den Leser etwas verwirrend darstellt.

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