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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Zasz am 28. Oktober 2011, 15:08

Titel: Interessantes Urteil
Beitrag von: Zasz am 28. Oktober 2011, 15:08
http://www.netzwelt.de/news/81566-urteil-keine-gez-gebuehren-computer.html

Unter Vorsitz von Richter Dr. Rainald Gerster entschied die neunte Kammer des Gerichts, dass die GEZ Gebühren nur dann einziehen darf, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Rechner auch für den Rundfunkempfang bereit gehalten werde.
Titel: Re: Interessantes Urteil
Beitrag von: moppel am 28. Oktober 2011, 15:15
Weil's ein Hohn ist, Arbeitsgeräte mit einer Gebührenpflicht belegen zu wollen.
Scheinbar gibt's noch Richter mit gesundem Menschenverstand.

Titel: Re: Interessantes Urteil
Beitrag von: Zasz am 28. Oktober 2011, 15:55
Allein die zahl 43.000€ pro jahr nur dass man geräte besitzt... Möchte nicht wissen wieviel von den jahreseinnahmen das sind.
Titel: Re: Veraltetes Urteil
Beitrag von: gebuehren-igel am 02. November 2011, 19:08
Schon mal aufs Datum der Komentare der Meldung geguckt?  ::)