gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Zasz am 28. Oktober 2011, 15:08
-
http://www.netzwelt.de/news/81566-urteil-keine-gez-gebuehren-computer.html
Unter Vorsitz von Richter Dr. Rainald Gerster entschied die neunte Kammer des Gerichts, dass die GEZ Gebühren nur dann einziehen darf, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Rechner auch für den Rundfunkempfang bereit gehalten werde.
-
Weil's ein Hohn ist, Arbeitsgeräte mit einer Gebührenpflicht belegen zu wollen.
Scheinbar gibt's noch Richter mit gesundem Menschenverstand.
-
Allein die zahl 43.000€ pro jahr nur dass man geräte besitzt... Möchte nicht wissen wieviel von den jahreseinnahmen das sind.
-
Schon mal aufs Datum der Komentare der Meldung geguckt? ::)