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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: Frühlingserwachen am 16. September 2018, 11:06

Titel: Freigrenzen bei Pfändungen von Lohn und Gehalt (ab Juli 2017)
Beitrag von: Frühlingserwachen am 16. September 2018, 11:06
(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/d4/Logo_Finanztip_noclaim.svg/250px-Logo_Finanztip_noclaim.svg.png)

Diese Freigrenzen gelten bei Pfändungen von Lohn und Gehalt
6. April 2018

Für Mitstreiter (einschließlich mich), denen dieses Thema immer näher auf die Pelle rückt.
In dem Artikel sind die wichtigsten Fakten zu dem Thema sehr gut erklärt

Zitat
Pfändungsfreigrenzen seit dem 1. Juli 2017, Anzahl der Personen, Pfändungsfreigrenze keine Unterhaltszahlung bis 1.139,99 €

https://www.finanztip.de/pfaendungstabelle/

Und zum Schluss:

Zitat von Helmut Enz

Zitat
Deshalb kann ich jetzt auch jeden still mitlesenden mehr oder weniger fernsehschauenden Mitbürger nur ermutigen, die Zahlung einzustellen, wenn er erkennen kann, worum es in Wirklichkeit geht:

Freiheit oder Zwang,
Titel: Re: Freigrenzen bei Pfändungen von Lohn und Gehalt (ab Juli 2017)
Beitrag von: pinguin am 16. September 2018, 15:18
Die Seite scheint aber nicht auf dem aktuellen Stand zu sein?

Dieses

Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24164.msg153373.html#msg153373 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24164.msg153373.html#msg153373)

ist u. U. bislang nicht eingearbeitet worden.