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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: Frühlingserwachen am 16. September 2018, 11:06
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(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/d4/Logo_Finanztip_noclaim.svg/250px-Logo_Finanztip_noclaim.svg.png)
Diese Freigrenzen gelten bei Pfändungen von Lohn und Gehalt
6. April 2018
Für Mitstreiter (einschließlich mich), denen dieses Thema immer näher auf die Pelle rückt.
In dem Artikel sind die wichtigsten Fakten zu dem Thema sehr gut erklärt
Pfändungsfreigrenzen seit dem 1. Juli 2017, Anzahl der Personen, Pfändungsfreigrenze keine Unterhaltszahlung bis 1.139,99 €
https://www.finanztip.de/pfaendungstabelle/
Und zum Schluss:
Zitat von Helmut Enz
Deshalb kann ich jetzt auch jeden still mitlesenden mehr oder weniger fernsehschauenden Mitbürger nur ermutigen, die Zahlung einzustellen, wenn er erkennen kann, worum es in Wirklichkeit geht:
Freiheit oder Zwang,
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Die Seite scheint aber nicht auf dem aktuellen Stand zu sein?
Dieses
Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24164.msg153373.html#msg153373 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24164.msg153373.html#msg153373)
ist u. U. bislang nicht eingearbeitet worden.