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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen August 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 15. August 2018, 14:00

Titel: Formular für Befreiung von Rundfunkgebühr für Zweitwohnung fehlt
Beitrag von: ChrisLPZ am 15. August 2018, 14:00
Macwelt, 14.08.2018

Formular für Befreiung von Rundfunkgebühr für Zweitwohnung fehlt


Zitat
[…]
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice hat bis dato noch nicht das seit dem 18. Juli angekündigte Formular bereitgestellt, mit dem Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Zweitwohnung befreien lassen können. Auf der entsprechenden Webseite heißt es nur: „Einen Online-Antrag für die Freistellung von Zweitwohnungen (gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018) stellen wir zeitnah zur Verfügung. Sofern die Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt sind, entstehen Ihnen auch durch eine spätere Antragsstellung keine Nachteile“. […]

Weiterlesen auf:
https://www.macwelt.de/a/bverfg-urteil-rundfunkbeitrag-im-wesentlichen-mit-grundgesetz-vereinbar,3451607 (https://www.macwelt.de/a/bverfg-urteil-rundfunkbeitrag-im-wesentlichen-mit-grundgesetz-vereinbar,3451607)
Titel: Re: Formular für Befreiung von Rundfunkgebühr für Zweitwohnung fehlt
Beitrag von: drboe am 15. August 2018, 14:36
Online-Formular? Wozu braucht man dieses Teufelszeug? Das ist Ballast und so einfach muss man es den Anstalten ja auch nicht machen. Man stelle den Auftrag (!) die Zweitwohnung von der Belastung freizustellen mit einem gewöhnlichen Brief, den man allerdings per Einschreiben versendet; natürlich an die zuständige Landesrundfunkanstalt.

M. Boettcher
Titel: Re: Formular für Befreiung von Rundfunkgebühr für Zweitwohnung fehlt
Beitrag von: Markus KA am 15. August 2018, 14:52
Wir wissen ja schon aus der mündlichen Verhandlung von Herrn Eicher persönlich, dass der BS schon jetzt sehr überlastet ist.
Darum wollen wir mal nicht so sein und den Befreiungsantrag vom Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungsinhaber zur Verfügung stellen:

Antrag Befreiung Zweitwohnung Nebenwohnung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31107.msg178943.html#msg178943 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31107.msg178943.html#msg178943)

Einfach ausfüllen und kostensparend faxen (s.u.)  8)
Titel: Re: Formular für Befreiung von Rundfunkgebühr für Zweitwohnung fehlt
Beitrag von: seppl am 15. August 2018, 16:22
Man stelle den Auftrag (!) die Zweitwohnung von der Belastung freizustellen mit einem gewöhnlichen Brief, den man allerdings per Einschreiben versendet; natürlich an die zuständige Landesrundfunkanstalt.

Das Einschreiben sollte man sich erfahrungsgemäß sparen. Daran verdient nur die mit im Beitragsboot sitzende Deutsche Post AG - siehe u.a. unter
Verdient die Post AG am "Rundfunkbeitragsdesaster" kräftig mit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28378.0.html

Per Fax vorab mit Sendenachweis reicht. Vielleicht sogar über das Fax eines Freundes, der dann auch noch als Zeuge die Absendung bestätigen kann. Natürlich an die zuständige Landesrundfunkanstalt. Wer auf Nummer allzusicher gehen will, übergibt das Schreiben dann persönlich oder per Boten.

Was soll denn schon passieren? Wenn der Beitragsservice sagt, für die Zweitwohnung muss bezahlt werden, weil kein Antrag auffindbar ist, zeigt man - notfalls dem Gericht - das Fax-Sendeprotokoll vor.
Titel: Re: Formular für Befreiung von Rundfunkgebühr für Zweitwohnung fehlt
Beitrag von: drboe am 15. August 2018, 22:00
Per Fax vorab mit Sendenachweis reicht. Vielleicht sogar über das Fax eines Freundes, der dann auch noch als Zeuge die Absendung bestätigen kann.

Faxgeräte waren in Privatwohnungen nie weit verbreitet. Es ist auch im Geschäftsleben eine langsam aussterbende Technik. Mein letztes Faxmodem, dass für Fax2Mail eingesetzt wurde, habe ich vor gut 5 Jahren eingemottet, weil für den Empfang von 1-2 Faxen im Jahr lohnte das einfach nicht. Gesendet habe ich seit mehr als 10 Jahren keine Faxe mehr. Mail ist schnell, einfach, ohne Medienbruch und bei Bedarf auch mobil.

M. Boettcher
Titel: Re: Formular für Befreiung von Rundfunkgebühr für Zweitwohnung fehlt
Beitrag von: seppl am 15. August 2018, 22:17
Ich nutze das kostenlose Fax von E-Post vom PC aus. Briefe werden ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt, gefaxt und per Post verschickt. Völlig altmodisch aber rechtssicher. Faxgeräte braucht wirklich kein Mensch mehr. Mit einer "aussterbenden Technik" kann man die auf Internet und Mailverkehr getrimmten Beitragsservices auch etwas ausbremsen. Es nervt auch schön, weil sie das Schreiben so 2x bekommen. Soll jeder aber machen, wie er meint. Ich fühle mich bisher sicher bei der Methode.

Das Thema wurde im Forum schon öfter behandelt. Auch die Rechtsunsicherheiten bei Absenden als Einschreiben. Bitte recherchieren. Auch Anwälte raten von Einschreiben oft ab, wenn etwas absolut rechtssicher ankommen soll.

Das ist hier leider nicht der Platz, dieses Thema auszudikutieren. Nur mangelhafte Aussagen sollten nicht so stehen gelassen werden, weil sich andere daran orientieren und auf die Nase fallen könnten.
Titel: Re: Formular für Befreiung von Rundfunkgebühr für Zweitwohnung fehlt
Beitrag von: drboe am 16. August 2018, 12:50
Das Online Formular für die Zweitwohnungsbefreiung findet sich hier:

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5814/Antrag_auf_Befreiung_von_der_Rundfunkbeitragspflicht_fuer_Ihre_Nebenwohnung_0121.pdf

M. Boettcher
Titel: Re: Formular für Befreiung von Rundfunkgebühr für Zweitwohnung fehlt
Beitrag von: seppl am 16. August 2018, 13:25
Nun denn, mal sehen wie folgendes Problem gelöst werden soll:

Der Bewohner der Zweitwohnung ist nicht der Beitragszahler der Erstwohnung. Es wird daher eine neue Teilnehmernummer angelegt und für diesen Zweitwohnler ein Beitrag von 17,50 Euro fällig.
Nun hat er aber auch noch einen Gesamtschuldanteil (RBStV §2 (3)) von 5,83 Euro der Erstwohnung zu zahlen. Insgesamt soll er also 23,33 Euro zahlen.

Das BVerfG hat aber im selben Urteil bestimmt, dass
Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018- 1 BvR 1675/16 -- 1 BvR 745/17 -- 1 BvR 836/17 -- 1 BvR 981/17 -
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat
Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden.
Nach RBStV § 3 (3) haften mehrere Beitragsschuldner (Inhaber der Wohnung)  entsprechend § 44 der Abgabenordnung als Gesamtschuldner.
Die AO enthält keine Regelung zur Frage des Ausgleichs unter den Gesamtschuldnern. Dennoch kann nicht der Umkehrschluss zu § 426 BGB gezogen werden, dass das Gesetz einen Ausgleich nicht will. Da die rechtlichen Beziehungen im Innenverhältnis zwischen den Gesamtschuldnern zivilrechtlicher Art sind, kann die Regelung dem § 426 BGB entnommen werden. Danach sind die Gesamtschuldner im Verhältnis zueinander zu gleichen oder zu den Anteilen verpflichtet, die in diesem Fall das  Gesetz - § 4 RBStV - vorgibt.

Soll man also einen vollen Beitrag für die Zweitwohnung zahlen, so muss widersprochen werden. Als Nachweis der Überzahlung wird eine Empfangsquittung des Beitragszahlers der Erstwohnung über den Empfang des Gesamtschuldanteils der Erstwohnung dem Widerspruch beigelegt.

Viel Spaß!

PS.: Gilt natürlich nur für den Personenkreis, der sich (noch) nicht traut, die Zahlung zu verweigern, aber mithelfen will, das verfassungswidrige Gebilde abzuschaffen.

Ich sehe desweiteren schon förmlich die Statistiken der Zweitwohnungen in Deutschland explodieren  :laugh: :laugh:

Beispiel: Eltern nicht Bafög bevorzugter Zöglinge können sich von diesen seelisch einfach nicht trennen und mieten für sich eine Zweitwohnung im Studienort des Kindes.
Gute Freunde sollten einfach zusammenziehen und für den "Notfall" für jeden eine Zweitwohnung bereithalten. Kann ja mal passieren, dass man sich "eine Zeit lang" aus dem Weg gehen will...

Der Rundfunkbeitrag zerlegt sich selber. Amüsant.