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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: observer am 21. Juli 2018, 19:15

Titel: Gericht rät Kläger nach BVerfG-Urteil zur Verfahrensrücknahme > Wie weiter?
Beitrag von: observer am 21. Juli 2018, 19:15
Es beginnt, nun werden also andere Geschütze aufgefahren.

PersonX hat heute vom Verwaltungsgericht Stuttgart ein Schreiben erhalten, in welchem das Verwaltungsgericht direkten Bezug auf das Urteil vom Bundesverfassungsgericht nimmt. In dem Schreiben wird PersonX angeraten, mit Hinweis auf Reduzierung der Gerichtskosten, seine Klage gegen den Beklagten (SWR) zurückzunehmen. Sollte PersonX seine Klage auf­recht­er­hal­ten, erwägt das Verwaltungsgericht über die Klage mittels Gerichtsbescheid zu entscheiden.

PersonX hat beim Verwaltungsgericht zu dieser Klage noch eine Streitwertbeschwerde anhängig, da das Verwaltungsgericht den Streitwert willkürlich auf > 5000 € angesetzt hat.

PersonX hat nun zwei Wochen Zeit, um sich zu äußern.
Titel: Re: Gericht rät Kläger nach BVerfG-Urteil zur Verfahrensrücknahme > Wie weiter?
Beitrag von: Nichtgucker am 21. Juli 2018, 21:40
Sollte ein negativer Gerichtsbescheid gegen Person X ergehen, kann diese danach immernoch einen Antrag auf Hauptverhandlung stellen und das Verfahren weiter betreiben.

Ich würde in der Situation von Person X aber selbst die Initiative ergreifen bevor ein Gerichtsbescheid ergeht und auf das anhängige Verfahren beim EuGH (Vorlage des LG Tübingen) hinweisen und anregen, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH auszusetzen.

Sollte dies abgelehnt werden, würde ich erklären, mich mit dem Urteil des BVerfG auseinandzusetzen, da ggf. meine Klagebegründung unter Berücksichtigung des Urteils neu ausgearbeitet werden muss. Dies bedarf eines angemessenen Zeitraumes aufgrund des Umfanges der Ausführungen des BVerfG. Danach werde ich abschließend mitteilen, ob ich die Klage zurücknehme oder - mit überarbeiteter Begründung - aufrecht erhalte.
Titel: Re: Verwaltungsgericht rät Kläger zur Verfahrensrücknahme
Beitrag von: observer am 21. Juli 2018, 22:16
Person X wird sich so oder ähnlich dem Verwaltungsgericht stellen.
Eine Rücknahme der Klage kommt für Person X noch lange nicht in Frage.