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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: marxzeo am 23. Mai 2018, 14:53

Titel: Steuerbefreiung für "Rundfunkbeitrag"?
Beitrag von: marxzeo am 23. Mai 2018, 14:53
Wenn ich mich recht erinnere, wurde nach der Einführung der Krankenversicherungspflicht von einer Einzelperson die Steuerbefreiung von Krankenkassenbeiträgen durch alle Instanzen hindurch erstritten.

Die Urteilsbegründung war wohl so:
D die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen nun verpflichtend sind, können auf diese Beiträge nicht auch noch Einkommen- oder Lohnsteuer erhoben werden.

Dies hat zum "Bürgerentlastungsgesetz" zum 1.1.2010 geführt.

Verhält es sich mit dem GEZ-Zwangsbeitrag nicht ähnlich?
Aktuell führe ich persönlich zum GEZ-Beitrag auch noch die Einkommensteuer auf diesen Beitrag in Höhe des Spitzensteuersatzes ab.

Da die Zahlung dieses Beitrags aber nicht auf Freiwilligkeit beruht, könnte daraus doch die Absetzbarkeit dieses Beitrags von der Einkommensteuer folgen.

Ist dieses Thema hier bereits behandelt worden?
Kann jemand eine juristische Einschätzung dieser Frage treffen?


Edit "Bürger":
Ursprünglicher Thread-Betreff "Steuerbefreiung GEZ-Beitrag" musste korrigiert/ präzisiert und als Frage ausgewiesen werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Steuerbefreiung für "Rundfunkbeitrag"?
Beitrag von: Knax am 23. Mai 2018, 15:42
Ist dieses Thema hier bereits behandelt worden? Kann jemand eine juristische Einschätzung dieser Frage treffen?

Zu diesem Thema existiert ein Fachbeitrag in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht (DStR) aus dem Jahr 2015:

Michael Kuhlmey, Die steuerliche Absetzbarkeit von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich, DStR 2015, Seiten 1542 ff.
Titel: Re: Steuerbefreiung für "Rundfunkbeitrag"?
Beitrag von: cecil am 23. Mai 2018, 15:58
Eine forumsferne Person F hat jedenfalls bereits berichtet, kürzlich selbst eine steuerliche Berücksichtigung (Abziehbarkeit / Abzug) des Rundfunkbeitrags (GEZ / Rundfunkgebühr / Rundfunkbeiträge) bei ihrer Einkommenssteuer erreicht zu haben. Soweit zumindest eine Erfahrung  :)  ;)
Titel: Re: Steuerbefreiung für "Rundfunkbeitrag"?
Beitrag von: muuhhhlli am 23. Mai 2018, 16:28
Siehe dazu den Beitrag hier im Forum
Steuerl.Absetzbarkeit d. Rundfunkbeitrags: "Kosten d. privaten Lebensführg."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15308.msg101814.html#msg101814

DStR 2015 Heft 28 Inhaltsverzeichnis
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits%2fDSTR%2f2015%2fcont%2fDSTR%2e2015%2eH28%2eNAMEINHALTSVERZEICHNIS%2ehtm (https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits%2fDSTR%2f2015%2fcont%2fDSTR%2e2015%2eH28%2eNAMEINHALTSVERZEICHNIS%2ehtm)

Sollen Rundfunkbeiträge bei der Steuer anrechnet werden? Kuhlmey regt eine Diskussion an
22.07.2015 Weitere Sonderausgaben
https://www.jurion.de/news/321309/Sollen-Rundfunkbeitraege-bei-der-Steuer-anrechnet-werden-Kuhlmey-regt-eine-Diskussion-an/ (https://www.jurion.de/news/321309/Sollen-Rundfunkbeitraege-bei-der-Steuer-anrechnet-werden-Kuhlmey-regt-eine-Diskussion-an/)
https://www.wkgt.smartbib.de/Record/073675 (https://www.wkgt.smartbib.de/Record/073675)

Kann ich private Rundfunkbeiträge von der Steuer absetzen?
Veröffentlicht am 16. Oktober 2015 von Matthias Trinks   
https://www.nwb-experten-blog.de/kann-ich-private-rundfunkbeitraege-von-der-steuer-absetzen/ (https://www.nwb-experten-blog.de/kann-ich-private-rundfunkbeitraege-von-der-steuer-absetzen/)

Nun bin ich so schlau wie schon im Jahre 2015 - mal so, mal so - nichts genaues weiß man nicht.