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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: DumbTV am 10. April 2018, 00:12
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Termin am Verwaltungsgericht Stuttgart
09.05.2018
10 bis 11 Uhr
Kurzhistorie:
Kläger klagt hier an seinem Zweitwohnsitz gegen den SWR. Das Verfahren wurde 2014 ruhend gestellt. (Nur) Durch ein vom Kläger angestossenes Wiederaufnahmeverfahren findet nun (endlich) die Verhandlung statt.
Der Kläger hat bereits ein Klageverfahren gegen den NDR am Erstwohnsitz bis zum OVG Lüneburg betrieben. Das OVG hat jedoch gegen den Wunsch des Kläger das Verfahren ausgesetzt. Der Kläger befüchtet, das Ihm auf diese Weise das rechtliche Gehör verweigert wird.
Es wird bestimmt eine interessante Verhandlung. Der Kläger freut sich über eine rege Teilnahme von Besuchern!
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Was könnte man gegen ein gerichtlich angeordnetes Aussetzen haben als Kläger?
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@ samson-braun: Die Frage wird in einem offenen Brief an das Justizministerium beantwortet, der im Forum unter Aktionen - Alternativen - Erlebnisse veröffentlicht ist.
Edit DumbTV:
Siehe: Offener Brief zum Zustand der Verwaltungsgerichtsbarkeit an den Justizminister
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24187.msg153511.html#msg153511
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Es finden am 09.05. offensichtlich mehrere Verhandlungen zum "Rundfunkbeitrag" statt:
7 Verhandlungen beim VG Stuttgart
09:00 Uhr - Rundfunkbeitrag
10:00 Uhr - Rundfunkbeitrag
11:00 Uhr - Rundfunkbeitrag
12:30 Uhr - Rundfunkbeitrag
13:15 Uhr - Rundfunkgebühren+Rundfunkbeitrag
14:00 Uhr - Vollstreckung
14:15 Uhr - Rundfunkbeitrag
VG Stuttgart
Augustentr. 5
70178 Stuttgart
www.vgstuttgart.de
Danke an "Stuttgarter" für den Hinweis