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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen April 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 01. April 2018, 17:17

Titel: Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag verfassungswidrig
Beitrag von: ChrisLPZ am 01. April 2018, 17:17
1 Punkt A Nachrichtenagentur, 01.04.2018

Bundesverfassungsgericht:
Rundfunkbeitrag verfassungswidrig


Zitat
Nach einer Ausserordentlichen Sitzung am 31.3.2018 erklärte die 3. Kammer des Bundesverfassungsgerichts den Rundfunkbeitrag, auch Wohnungszwangsabgabe genannt, für verfassungswidrig.
Eine mündliche Verhandlung ging dem Urteil nicht voraus. „Die Verfassungswidrigkeit sei derart offensichtlich und die Antworten auf unseren Fragenkatalog derart unzufriedenstellend, dass wir das Urteil über ein gerade eingeführtes Schnellverfahren fällen konnten“, so der berichterstattende Bundesverfassungsrichter J. Massing.

Ferdinand Kirchhöf, ebenfalls der dritten Kammer zugehöriger Verfassungsrichter und eingefleischter Verfechter des öffentlich rechtlichern Rundfunks „hatte der Argumentation der zahlreichen Verfassungsbeschwerdeführer nichts entgegenzusetzen“, so Massing weiter.

Ferdinand Kirchhöfs Bruder und ehemaliger Bundesverfassungsrichter Paul hatte der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag im Januar 2013 vorausgehend ein von ARD und ZDF beauftragtes Gutachten verfasst, welches dem Rundfunkbeitrag die Verfassungskonformität attestiere. So wurde es zumindest von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Politik und den Bürgern kommuniziert.
Außer Acht gelassen wurden dabei allem Anschein nach drei maßgebliche Forderungen Kirchhöfs, die im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag letztendlich keine Umsetzung fanden: Die Möglichkeit der Widerlegbarkeit der Regelvermutung, aus dem Juristendeutsch übersetzt eine Abmeldemöglichkeit für Nichtnutzer, die Abschaffung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen, sowie absolute Werbe- und Sponsoringfreiheit der öffentlich rechtlichen Sender.
Der ehemalige Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz Kurt Black meinte auf Anfrage, dass das ihm ausgehändigten Gutachtenexemplar Kaffeeflecken aufgewiesen hätte und nicht vollständig lesbar gewesen wäre.

Der bei Entwurf und Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen im Rundfunkbeitragsrecht federführende Justizzar des SWR und Richter auf Lebenslänglich Dr. Hermann Eichelhäher, Fachanwalt für Demokratieabgabensteuern- und Solidaritätsrecht, der seit 1998 „als Zugeständnis an die FDP“ [1] für den SWR tätig ist, äußerte sich in einem Interview im Dfunk erbost über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
„Es kann nicht sein, dass trotz des überaus teuren Kirchhöf-Gutachtens und den übermenschlichen Bemühungen meiner Kollegen der örR-Rechtsabteilungen, die in zahlreichen juristischen Abhandlungen und Kommentaren der rechtswissenschaftlichen Fachliteratur die von mir mißachteten Klippen der Rechtsstaatlichkeit zu vernebeln vermochten, mein Lebenswerk derart verunglimpft wird. Haben die Herren Bundesverfassungsrichter unsere Texte nicht gelesen?“, so Dr. Eichelhäher erzürnt.

Die Sendung wurde wenig darauf auf Geheiß des hinzugezogenen Manschaftsarztes des FCB, der sich zusammen mit Uli H. und einiger Fußball-Funktionäre zufällig im Funkhaus befunden habe, aufgrund der Diagnose einer hypertensiven Krise abgebrochen. 
Laut einer dem Dfunk internen Quelle, die aus Angst vor Repressalien nicht näher benannt werden möchte, seien gesundheitliche Folgeschäden trotz verspätetem Behandlungsbeginn aufgrund einer Verwechslung des Notarztkoffers und einem mit Euroscheinen bestückten, zum Verwechseln ähnlichen Gepäckstück, nicht zu befürchten. 

Fragen und Antworten des Interviews seien laut selbigem Informanten durch die Intendanten der Rundfunkanstalten und der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Maria Luise Anna Stephanie Vicky „Malu“ Dreier, zugleich Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder und beste trimediale Freundin Dr. Eichelhähers, kurz nach Verkündung des Urteils entworfen bzw. abgesegnet worden. Das Interview soll trotz des Abbruchs in überarbeiteter Form auf sämtlichen, dem örR zu Verfügung stehenden Verbreitungswegen, tri- oder gar polyplurimultimedial erscheinen.

Auch der Fachverband Onithologie meldete sich kurz nach Abbruch der Sendung zu Wort: „es könne nicht angehen, dass ein federführender Justizzar derart Federn lassen müsse“, so deren Vorsitzender Hans Kanarie.

Der ARD-Vorsitzende Willem unterbrach den BR-Oster-Launch im Promi-Restaurant Käfers-Schänke und äusserte sich laut einiger Gäste gegenüber dem Magazin ARD-Büffet leicht angetrunken: „Die Folgen des Urteils seien noch nicht abzusehen. Sollte es mit der MoSi (Recherchen ergaben, er meine damit "monetäre Solidarität") gegenüber den öffentlich-Rechtlichen in Deutschland tatsächlich vorbei sein? Sollte sich die MoSi nun gar den effizient und möglichst objektiv berichtenden freien Medien zuwenden? Ich ahne nichts Gutes“.

Zustimmend und enttäuscht nickte auch der anwesende BR-Verwaltungsrat und Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Steffen Karsten. Karsten verkündete, dass in der kommenden Woche mehrere nicht öffentliche außergwöhnliche Sitzungen der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit anberaumt werden und deshalb  die bayerischen Verwaltungsgerichte vorerst geschlossen bleiben. Er legte der Verwaltungsgerichtsbarkeit der übrigen Bundesländer und dem Bundesverwaltungsgericht nahe, es ihnen gleich zu tun, um das weitere Vorgehen zu beraten.

Nach Angaben von ARD-Büffet- und früherem Arte-Chefredakteuer Pierre Oeuf de cailles wird das Interview voraussichtlich nicht publiziert werden. Es gäbe zurzeit mit dem Institut für Rundfunktechnik (IRT) einige ungeklärte lizenzrechtliche Probleme und einen ordentlichen Disput hinsichtlich des auf dem Aufnahmegerät verwendeten Codecs und einiger bilanztechnischer Fragestellungen.

Die vormalige ARD-Vorsitzende Willle erwiderte auf telefonische Anfrage (die Redaktion ist sich nicht sicher, ob es sich um einen Anrufbeantworter handelte):
"Die ARD ist nah bei den Menschen, auch bei ihren Sorgen und Ängsten. Die ARD gehört uns allen gemeinsam und ist das freie mediale Forum für alle Menschen und die Vielfalt der Meinungen in unserer Gesellschaft. Die ARD fördert den Zusammenhalt der Gesellschaft, baut Brücken der Verständigung, sichert das gemeinsame Wertefundament. Die ARD dient der Gesellschaft, ihr Auftrag ist darauf ausgerichtet, den für eine Demokratie unverzichtbaren gesellschaftlichen Diskurs zu befördern und die freie Meinungsbildung zu sichern und Angebotsvielfalt in verlässlich hoher Qualität herzustellen. Die solidarische Finanzierung der ARD durch die Gemeinschaft schafft die Grundlage dafür, dass er frei ist von kommerziellen und politischen Abhängigkeiten und allein dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind für alle Bürger gleichermaßen zugänglich, bieten Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung für jeden, bilden unsere Kultur und unseren Alltag ab. Unsere gemeinsame ARD dient dem einen großen Ziel: einer freien, aufgeklärten, selbstbewussten und dialogfähigen demokratischen Gemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger [2]. Wir brauchen einen starken öffentlich rechtlichen Rundfunk, Wir brauchen einen starken öffentlich rechtlichen Rundfunk, Wir brauchen einen starken öffentlich rechtlichen Rundfunk, ... (es war anscheinend doch vom Band, was das Nichteingehen auf unsere Frage bezüglich einer Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklären könnte).

Quelle:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26986.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26986.0.html)

[1] https://mmm.verdi.de/beruf/es-waere-gut-wenn-sie-in-den-vorruhestand-gingen-23693
[2] https://www.welt.de/debatte/kommentare/article169213287/Die-ARD-ist-nah-bei-den-Menschen.html
[3] https://www.frohe-Festtage.ohneardundco (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26986.0.html)
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag verfassungswidrig
Beitrag von: Frühlingserwachen am 01. April 2018, 17:27
April, April,.................................................. ;)

Chris, Du solltest Dich als Komiker bewerben, möglichst bei ARD, ZDF, Deutschlandradio
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag verfassungswidrig
Beitrag von: drboe am 01. April 2018, 18:17
Das war aber haarscharf; ich dachte schon, ich hätte meine Wette verloren, dass das BVerfG nicht vor 2030 entscheiden würde. Verraten hat er sich aber letztlich durch den Namen Willle. Die anderen Knallchargen Kirchhöf, Black, Eichelhäher, Dreier, Kanarie, Willem und Oeuf de cailles sind ja gut bekannt, aber bei "Willle" war dann völlig klar, dass es sich um eine Fälschung handeln musste.  8)

M. Boettcher
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag verfassungswidrig
Beitrag von: faust am 01. April 2018, 18:45
... nein, es braucht nicht noch mehr Komiker - ich finde, in den verantwortlichen Positionen beim Rundfunk sitzen schon genug davon (ich erinnere nur an die Kompa - Posse).

Ich würde es vorziehen, hierüber - bis zur Entscheidung - keine Witze (mehr) zu machen.
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag verfassungswidrig
Beitrag von: Frühlingserwachen am 01. April 2018, 19:35
@faust, Dein Wille geschehe. Ab jetzt :)
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag verfassungswidrig
Beitrag von: Knax am 01. April 2018, 21:31
Immer diese Fake News! Dagegen muss endlich mal jemand was tun...!  ;D
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag verfassungswidrig
Beitrag von: Blitzbirne am 01. April 2018, 21:36
DAMIT macht man keine Scherze!  ;)
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag verfassungswidrig
Beitrag von: Hailender am 02. April 2018, 11:37
Humor ist, wenn man trotzdem lacht.   >:D
Titel: Re: Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag verfassungswidrig
Beitrag von: ChrisLPZ am 02. April 2018, 14:28
Der erste April ist vorbei  :(
Der Thread bleibt für weitere Kommentare bis mindestens 01.04.2019 geschlossen.  ;)