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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen März 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 08. März 2018, 08:22

Titel: Es geht ohne Zwangsbeatmung
Beitrag von: ChrisLPZ am 08. März 2018, 08:22
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FAZ (Printausgabe, S.1), 08.03.2018

Es geht ohne Zwangsbeatmung

Von Reinhard Müller

Zitat
[…]
Die eigentliche Frage lautet: Brauchen wir diese „Diener der Gesellschaft“ in dieser Form? Ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk dieses Ausmaßes wirklich für die Demokratie „wie Sauerstoff“? Das hieße ja: Es geht nicht ohne ihn. Denn ohne Sauerstoff sterben wir. Man dürfte ihn gar nicht in Frage stellen. Hinterfragt werden müssen aber mehr denn je seine Finanzierung und seine Auswüchse. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ergibt sich schließlich keineswegs unmittelbar aus dem Grundgesetz.

Aber ja, gut dass es ihn gibt: Für eine Grundversorgung; für Sendungen, die allein mit Blick auf eine Quote gar nicht entstünden. Aber nicht für Spiel und teuren Spaß, die schon im Übermaß vorhanden sind. Die deutsche Demokratie braucht einen mit acht Milliarden Euro im Jahr gebührenfinanzierten Rundfunk nicht wie Sauerstoff zum Leben. Was wäre das für eine Demokratie? Medien sollen den Staat unter die Lupe nehmen und kritisieren – und zwar Medien, die nicht mit dem Staat verbunden sind. […]

Gern kritisiert wird auch der Begriff „Zwangsgebühren“. […] Allen Haushalten wird eine Zwangsabgabe auferlegt, unabhängig von Gerät und Nutzung. Das ist die Verkehrung eines Grundrechts – und für viele ein Affront: für Bürger, die über eine „Bevormundung“ durch das Fernsehen klagen; für private Medien, die sich auf einem schrumpfenden Markt selbst finanzieren müssen; und nicht zuletzt für die zahllosen freien Journalisten, die unter weit schlechteren Bedingungen arbeiten müssen.

Nimmt man die vom strukturverliebten Bundesverfassungsgericht ausgesprochene Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hinzu, wird es absurd: […]

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FAZ (Printausgabe vom 08.03.2018, S.1)
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Titel: Re: Es geht ohne Zwangsbeatmung
Beitrag von: DumbTV am 08. März 2018, 14:21
Hierzu auch den sehr lesenswerten, zum Thema passenden, Thread / Artikel beachten:

Öff.-rechtl. Rundfunk vs. Meinungsfreiheit - Verstoß gg. Art. 10 EMRK (EGMR)
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