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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 18. Februar 2018, 16:30

Titel: wohnungsabgabe.de zur juristischen Abhandlung von Dr. Sprißler (MMR 02/2018)
Beitrag von: ChrisLPZ am 18. Februar 2018, 16:30
(http://up.picr.de/30435535nv.png)
Bildquelle: http://up.picr.de/30435535nv.png

Wohnungsabgabe.de (blog), 17.02.2018

wohnungsabgabe.de zur jur. Abhandlung von Dr. Sprißler in MMR Heft 02/2018


Zitat
[Der Artikel von Herrn Sprißler] reiht sich damit in eine lange Liste von Publikationen ein, die die Rechtswidrigkeit des Rundfunkbeitrages aufzeigen [...]

beleuchtet die Widersprüche zu dem Grundgesetzartikel 2, 3, 5, 20, 70 sowie der fehlenden Zustimmung der EU Kommission [...]

Was [ARD und ZDF] nicht passt, wird ignoriert, unter anderem auch der Umstand, dass die EU selbst den Rundfunkbeitrag schon im Dezember 2015 als Steuer klassifiziert hat

Weiterlesen auf:
https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20180217.html (https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20180217.html)

Danke an User Leo für den Hinweis unter
Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.msg166261.html#msg166261

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