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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: cecil am 19. Januar 2018, 13:41
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Hallo,
es ist einem fiktiven Leser des Forums folgende dringliche Frage gestellt worden:
Wenn man gepfändet wird wegen Rundfunkbeiträgen, und man legt Beschwerde/Widerspruch/Erinnerung... oder sonst was zum (Amts-/Vollstreckungs-)Gericht ein oder beim Gerichtsvollzieher (als Rechtsbehelf), könnte es dann schon vorgekommen sein, dass der BR auch in solchen fiktiven Verfahren externe Anwälte (z.B. irgendeine Kanzlei aus Traunstein ;) ) einschaltet ? Hat jemand Erfahrungen oder ideen dazu, ob das vorkommen kann und dadurch zusätzliche Kosten entstehen, die man dann tragen muss?
Oder/und gibt es hierzu evtl. Erfahrungen aus anderen Bundesländern?
Bitte vergleichen den Thread:
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg146409.html#msg146409
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Erste Meinung zu obiger Frage (Eröffnungsbeitrag/Threadthema) siehe nunmehr:
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg163968.html#msg163968
Weitere Beiträge/Diskussion ggfs. erbeten.