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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Sachsen => Thema gestartet von: Nummerncode am 15. Januar 2018, 10:48
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Eine fiktive Person A fordert im Zuständigkeitsbereich des MDR Sachsen die Nachsendung von nicht
erhaltenen Beitragsbescheiden ein. Angenommen, der Beitragsservice antwortete u.a.:
Dieser Brief gilt nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz und der ständigen Rechtssprechung am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugegeangen.
Es wäre kein Zustellungsnachweis erforderlich. Hat jemand damit schon Erfahrungen?
Zudem steht bei A eine Zwangsvollstreckung kurz bevor.
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Es wäre kein Zustellungsnachweis erforderlich. Hat jemand damit schon Erfahrungen?
Ich habe eine fiktive Person im Bekanntenkreis, die sogar vor gericht die ungeheuerliche Antwort erhalten haben könnte, dass es ausreichend sei, die Briefe abzuschicken.
Selbst der fiktive Hinweis, dass einer der angeblich fiktiv verschicketen Bescheide, welche bei einem fiktiven Beweisantrag durch die ÖR vorglegt worden sein könnten, dass es diesen dem Kalander nach gar nicht geben könnte (Beispiel 32.Juli 2015 auf dem Bescheid)
Der Richter bzw. die Kammer könnte geantwortet haben, dass dieses unereblich sei, und von einem Prozessbetrug nicht ausgegangen werden könnte.
Die fiktiven Bescheide seien ordentlich bekanntgegeben, und rechtskräftig.
Ich habe inzwischen bei den willfährigen und teilweise strafvereitelnden Richtern keinerlei Hoffnung mehr, überhaupt noch Recht zu bekommen.
Ficktief sprach der Vetter, und eröffnete das Brauhaus zur Vetternwirtschaft !
Adonis
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Hallo Nummerncode,
bitte hier mal nachlesen unter
OVG: bestrittene Mahnung nicht in Postabgang > vorl. Unterlassg. d. Vollstreckg.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18548.msg123494.html#msg123494