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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 10. Oktober 2017, 08:39

Titel: Analyse - Gebührenfinanzierte Konkurrenz
Beitrag von: ChrisLPZ am 10. Oktober 2017, 08:39
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Nordwest Zeitung, 10.10.2017

Analyse
Gebührenfinanzierte Konkurrenz


Von Denis Krick

Zitat
Früher war alles klar aufgeteilt: Fernsehen machte Fernsehen, Radio machte Radio, und Zeitung machte Zeitung. Während sich die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten jahrzehntelang um die ersten beiden Posten kümmerten, übernahmen die Verlage das geschriebene Wort. Die Zuständigkeiten waren eindeutig – bis das Internet kam. [..]

Während die zahlreichen Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandfunk kostenlos sind und dank Rundfunkgebühren die Sender relativ sorglos ihre Digitalisierung vorantreiben, müssen sich bei den Verlagen die Aktivitäten im Internet auch rechnen. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.nwzonline.de/kommentare-der-redaktion/oldenburg-analyse-gebuehrenfinanzierte-konkurrenz_a_32,1,205245431.html (https://www.nwzonline.de/kommentare-der-redaktion/oldenburg-analyse-gebuehrenfinanzierte-konkurrenz_a_32,1,205245431.html)

Siehe u.a. auch:
Spiegel 41/2017: Die unheimliche Macht - Wie ARD und ZDF Politik betreiben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24758.0.html

ARD-Stellungnahme zum Spiegel-Artikel 41/2017 "Die unheimliche Macht"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24779.0.html

Verleger gegen ARD - Was Döpfner wirklich gesagt hat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24499.msg155452.html#msg155452
Titel: Re: Analyse - Gebührenfinanzierte Konkurrenz
Beitrag von: volkuhl am 10. Oktober 2017, 10:06
Wenn man für die Seite Javascript aktiviert hat, erscheint unter dem Artikel ein Button "Schreiben Sie mir". Dieser Einladung bin ich mal gefolgt:

Zitat
Sehr geehrter Herr Krick,

mit Interesse habe ich Ihren Artikel "Gebührenfinanzierte Konkurrenz" gelesen. Dabei bin ich über eine Aussage von Ihnen gestolpert, die das eigentliche Kernproblem geschickt umschifft. Sie schreiben:

"Während die zahlreichen Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandfunk kostenlos sind und dank Rundfunkgebühren die Sender relativ sorglos ihre Digitalisierung vorantreiben, müssen sich bei den Verlagen die Aktivitäten im Internet auch rechnen."

Ja was denn nun? Sind die zahlreichen Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandfunk" nun kostenlos, oder werden sie über Zwangsbeiträge finanziert? Warum nennen Sie die Dinge nicht beim Namen? Wenn die genannten Angebote kostenlos wären, wofür wird dann der Rundfunkbeitrag gezahlt? (Die ehemalige "Gebühr" wurde bereits 2013 in einen "Beitrag" geändert. Dieser marginale Unterschied hat erhebliche rechtliche Auswirkungen, die zur Verfassungswidrigkeit des Zwangsbeitrags führen.)

Das Kernproblem ist eigentlich ein ganz einfaches: wenn ich gezwungen werde, monatlich 17.50 € für etwas zu zahlen, was ich nicht will, so fehlen mir diese 17,50 € für von mir frei gewählte Informationsquellen - z.B. ein Zeitungsabo. Wer diesen Zusammenhang nicht anerkennen will, sollte sich nicht über schwindende (zahlende!) Leser beklagen.

Ich kann mir vorstellen, dass die Zeiten für umfangreiche Recherchen immer knapper werden. Sollten Sie sich aber doch mal intensiver mit der Materie "Rundfunkbeitrag" auseinandersetzen wollen, so empfehle ich Ihnen einen Blick in das Forum "https://gez-boykott.de/Forum/index.php". Dort sind umfangreiche Informationen für jeden frei zugänglich (und tatsächlich kostenlos!) zusammen getragen.

Mit freundlichem Gruß
Titel: Re: Analyse - Gebührenfinanzierte Konkurrenz
Beitrag von: Adeline am 10. Oktober 2017, 11:28
Immer wieder dieses „kostenlos“! Sind Gebühren kostenlos? Telefoniert jemand, der eine Flatrate hat, kostenlos?
„All-you-can-eat“ heißt auch nicht kostenlos. Nur was ARD, ZDF und Deutschlandfunk betrifft, muss jeder eine Zwangsflatrate für „All-you-can-eat“ bezahlen, auch wenn er sich gar nichts davon herunterwürgen will.
Titel: Re: Analyse - Gebührenfinanzierte Konkurrenz
Beitrag von: PersonX am 11. Oktober 2017, 02:59
Das ist halt so, wenn Personen schreiben, welche wahrscheinlich kein Empfinden gegenüber allen Ausgaben haben, welche sie selbst vielleicht nicht mehr bemerken. Möglicherweise Lastschrift vorhanden. Der Kostenfaktor bleibt ihnen wahrscheinlich verbogen, weil vieleicht keine sichtbare Korrelation zum Gehalt vorhanden ist. Und es hängt vielleicht die Vergangenheit nach, in welcher immerzu von kostenlos gesprochen wurde, ohne dass das jemals hinterfragt wurde.

Aber es stimmt nicht, "alle" zahlen es auch wieder nicht. Zahlen würden nur die Inhaber einer Wohnung, und davon nur der, der von der Inhaberschaft selbst ausgesucht wird. Die anderen zahlen nur, wenn sie sich darauf einigen. Wird von der Inhaberschaft keiner zum Zahlen durch die Inhaber ausgesucht, zahlt auch keiner. In dem Fall versucht die LRA/BS einen oder "alle" Inhaber -soweit bekannt- getrennt zur Zahlung zu bewegen. Das dabei verwendete Auswahlverfahren ist jedenfalls unbekannt und wird im Gesetz nicht beschrieben und stellt damit wohl einen Regelungsfehler da. Ist keiner zur Auswahl bekannt, zahlt zunächst keiner. Zudem zahlen Nichtinhaber von Wohnungen nicht, insbesondere dann nicht, wenn keine Inhaberschaft über eine Wohnung nach der Definition vorliegt. Abgesehen davon, dass es möglich ist, eine Wohnung zwangsweise zu erhalten, weil Wohnungslosigkeit in Deutschland zumeist ein Ordnungswidrigkeitentatbestand und damit verfolgbar ist. Ebenso davon abgesehen, dass über Steuern -z.B. Abgabe der Betriebsstätten der öffentliche Hand- und den Erwerb von Gütern - Steuern und Umlage der Abgabe der Betriebsstätten auf den Preis- mittelbar gezahlt wird. Wer in Deutschland lebt, aber keine Steuern zahlt, wegen Freigrenze und auch sonst keine Güter in Deutschland erwirbt, zahlt nicht, wenn er kein Inhaber einer Wohnung ist oder wenn er nicht von der Inhaberschaft ausgesucht wurde oder freiwillig an den Inhaber zahlt, der ausgesucht wurde. Beispiel: Eine Person, welche in Grenznähe wohnt, in Deutschland arbeitet, dabei so wenig verdient, dass keine Steuer anfällt, die Person nur im Ausland einkauft, die Wohnung nicht unter die Beitragspflicht fällt oder bereits ein Inhaber zahlt, ohne dass die Person an den Inhaber zahlt. Es ist zwar schwer vorstellbar, dass es so einen Fall gibt, aber möglich wäre es wohl. Der zweite Fall ist ein Insasse vom Gefängnis: Sofern dieser dort nicht arbeitet und Geld ausgibt, zahlt er nicht selbst, nicht einmal über Steuern, sondern es wird für Ihn bereits über Steuern bezahlt. Ein dritter Fall, ist der nicht durch Ordnungsbehörden verfolgte Wohnungslose, welcher selbst kein Einkommen hat und ausschließlich von Gaben anderer lebt. Es lassen sich somit wahrscheinlich Personen finden, welche nicht zahlen müssten, aber die Anzahl dürfte wahrscheinlich vernachlässigbar klein sein und dennoch könnte die Abgrenzung zu "alle" aufrecht erhalten werden. Merke: Wer nicht bekannt ist und nicht bekannt wird, gehört zwar vielleicht zu "alle", zahlt aber nicht direkt, es sei denn, er zahlt freiwillig und das auch ohne bekannt zu werden, sondern maximal indirekt -Steuern oder auch an bekannten Inhaber, welcher zahlt-. Daraus folgt "alle" sollen zahlen, eine Untermenge von "alle" zahlt. Es gibt Möglichkeiten, gar nicht zu zahlen und Möglichkeiten indirekt zu zahlen. Die Höhe der Zahlung variiert dabei und ist dabei auch nicht unmittelbar an die Leistungsfähigkeit gekoppelt. Hinzu kommen die Befreiten, welche im Prinzip nur indirekt zahlen über Steuern, wenn aber die Befreiten z.B. selbst nur von staatlichen Leistungen leben, zahlen sie selbst so gesehen auch nicht, sondern die indirekte Zahlung von Ihnen erfolgt durch die Steuerzahler. Das gilt zumindest so lange, wie es die Betriebsstättenabgabe gibt oder die öffentliche Hand Inhaber von Wohnungen selbst ist.