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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 04. Oktober 2017, 12:11

Titel: Bundesrichter durchlöchern den Rundfunkbeitrag
Beitrag von: ChrisLPZ am 04. Oktober 2017, 12:11
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Bildquelle: http://up.picr.de/27041787ma.png

Welt, 04.10.2017

Bundesrichter durchlöchern den Rundfunkbeitrag

Für Hoteliers gilt künftig in bestimmten Fällen eine Ausnahme. Ob die Zahlungspflicht für alle bleiben darf, prüft das Verfassungsgericht

Von Michael Gassmann

Zitat
Bisher galt es als eherner Grundsatz: Rundfunkgebühren müssen gezahlt werden - unabhängig davon, ob der Zahler die öffentlich-rechtlichen Sender nutzt oder nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Prinzip nun erstmals durchlöchert, wenn auch ausschließlich mit Bezug auf einen Zusatzbeitrag für Hotel- und Gästezimmer. Dieser sei nur dann verfassungsgemäß, wenn in den Zimmern auch eine tatsächliche Empfangsmöglichkeit vorhanden sei, entschieden die Leipziger Bundesrichter unter dem Aktenzeichen BVerwG 6C 32.16. [..]

So stellt das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag nach Informationen der angesehenen „Neuen Juristischen Wochenschrift“ (NJW) derzeit auf den Prüfstand. Die Verfassungsrichter haben danach einen Fragenkatalog zum Thema an alle Landesregierungen verschickt. Auch Bundestag, Bundesrat und die Landtage sollen Stellung beziehen, ebenso die Rundfunkanstalten. Grundlage der Eintreibung des Beitrags ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Bundesländer. „Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf“, heißt es laut NJW aus einer der Staatskanzleien. Dem Verfassungsgericht lägen mehrere Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen vo [..]

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll sich mit der deutschen Gebührenpraxis befassen. Ein Richter des Landgerichts Tübingen hat ihn angerufen, um klären zu lassen, ob Landesrundfunkanstalten selbst Zwangsvollstreckungsbescheide erlassen dürfen oder ob sie wie jedes andere Unternehmen vorgehen müssen, um Außenstände einzutreiben. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article169293281/Bundesrichter-durchloechern-den-Rundfunkbeitrag.html (https://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article169293281/Bundesrichter-durchloechern-den-Rundfunkbeitrag.html)

Hinweis: Der Artikel scheint im Wesentlichen inhaltsgleich zu sein zu
Das bedeutet das neue Urteil zum Rundfunkbeitrag (WELT, 03.10.2017)
https://www.welt.de/wirtschaft/article169250557/Das-bedeutet-das-neue-Urteil-zum-Rundfunkbeitrag.html
im Forum verlinkt unter
Das bedeutet das neue Urteil zum Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24724.msg156639.html#msg156639



Anmerkung/Frage:
Wurde eigentlich schon im öffentlich rechtlichen Rundfunk darüber berichtet?


Inhaltliche Diskussion zum BVerwG-Urteil bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851

Zum Fragenkatalog des BVerfG siehe und diskutiere bitte unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207

Zur Vorlage des LG Tübingen an den EuGH siehe bitte unter
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.msg153607.html#msg153607

Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.