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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen August 2017 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 04. August 2017, 12:02
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Metropol News, 04.08.2017
Änderung des Rundfunkstaatsvertrags
Sozialamt der Stadt Landau bearbeitet keine Anträge auf GEZ-Befreiung mehr
Das Sozialamt der Stadt Landau wird künftig keine Anträge auf GEZ-Befreiung mehr bearbeiten. Hintergrund ist die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages zu Beginn dieses Jahres. Die Stadtverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger um Beachtung. [..]
Weiterlesen auf:
http://www.metropolnews.info/mp273868/landau-aenderung-des-rundfunkstaatsvertrags-sozialamt-der-stadt-landau-bearbeitet-keine-antraege-auf-gez-befreiung-mehr (http://www.metropolnews.info/mp273868/landau-aenderung-des-rundfunkstaatsvertrags-sozialamt-der-stadt-landau-bearbeitet-keine-antraege-auf-gez-befreiung-mehr)
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Und was macht der/die Rentner/in die Wohngeld oder sonstige Leistungen über das Sozialamt zum Überleben bezieht die nicht weis was www.rundfunkbeitrag.de ist, weil sie keinen PC besitzt?
Die hat eben Pech gehabt und der Beitragservice sagt sich, genau dieser Personenkreis ist mit den einfachsten Mitteln willig zu bezahlen, wenn man Ihnen die richtige Werbepost zusendet.
Zweiter Vorteil des abkassierens vom Beitragservice ... ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice?50656 Köln - Service-Telefon: 01806 999 555 10?Service-Fax: 01806 999 555 01
Die Servicenummern sind kostenpflichtig.
Außerdem die Post verzichtet nicht für den einfachen Brief auf Ihre 70 Cent, wobei es nie bei einem Brief an den Beitragservice bleibt
Dazu noch Lebenslang ein Streitthema ist und bleiben wird. Ein Leben lang Ärger und abkassieren für diejenigen die eh nichts dafür können.
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Gut, dass es inzwischen nicht bekannt ist, dass seltsamerweise Befreiunsanträge mit Sozialhilfebescheiden spurlos verschwinden (ohne wieder an den Absender zurückgeleitet zu werden), wenn sie vom einfachen Bürger geschickt werden und nicht vom Amt.
Service-Wüste Deutsche Verwaltung! Da kann der Bürger wieder mal sehen, was mit seinen Steuern passiert!
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Ein formloser Befreiungsantrag an die zuständige Rundfunkanstalt könnte aussehen wie folgt:
Rundfunkanstalt
Musterstraße 230
70190 Musterort
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
gemäß § 4 Abs. 1 oder Abs. 6 RBStV
Hiermit beantrage ich die Befreiung der Rundfunkgebühren
gemäß § 4 Abs.1 oder Abs. 6 RBStV.
Beitragsnummer:
Rückwirkend seit (Monat/Jahr):
Nachname:
Vorname:
Geburtsdatum:
Straße:
Hausnummer:
PLZ:
Ort:
Datum:
Unterschrift:
ausgefüllt und per Einschreiben abgeschickt.
Anträge für die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag siehe:
"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151908.html#msg151908 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151908.html#msg151908)
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@markus ka
Rein fiktiv müßte man dazu nicht die geforderten Unterlagen als Anhang mit einreichen?
Lgruß
Tele
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Der "Beitragsservice" hat die Nummer 01806 999 555 10:
Wer eine 01806-Nummer von einem Festnetzanschluss aus anruft, zahlt dafür einmalig 20 Cent. Dabei ist es egal, wie lang das Gespräch am Ende wirklich ist und wie lange der Kunde in einer Warteschleife warten muss. Denn hier darf es Warteschleifen geben, die beliebig lang sein dürfen.
https://www.teltarif.de/01806-kosten-preis-hotline-nummer/news/51267.html (https://www.teltarif.de/01806-kosten-preis-hotline-nummer/news/51267.html)
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Generell ist es immer von Vorteil Anträge mit oder ohne Unterlagen umfangreich zu begründen.