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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: m1santhrop am 02. August 2017, 13:29

Titel: Zwangsvollstreckung zu hoher Forderungen, WG Mitbewohner hat Beiträge gezahlt
Beitrag von: m1santhrop am 02. August 2017, 13:29
Hallo Zusammen,

folgender fiktiver Fall:

Person A hat ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher erhalten und soll eine Forderung vom Beitragsservice über ~380 € begleichen, andernfalls drohen die üblichen Vollstreckungsmaßnahmen. Auf der Rückseite des Schreibens sind die besagten Forderungen aufgelistet; da A im besagten Zeitraum umgezogen ist und in einer WG gewohnt hat (der Mitbewohner hat Beiträge gezahlt), stimmen die Forderungen natürlich nicht. Der BS will aber dennoch doppelt abkassieren.

A hat es leider versäumt, sich für den entsprechenden Zeitraum vom BS abzumelden oder anderweitig auf Schreiben des BS reagiert. Erschwerend für A kommt hinzu, dass letzte Woche die Geburt ihres Kindes war und sich Schulden im kleinen 5-stelligen Bereich angehäuft haben.

Wie sollte sich Person A hier im besten Fall verhalten?

LG
Titel: Re: Zwangsvollstreckung zu hoher Forderungen, WG Mitbewohner hat Beiträge gezahlt
Beitrag von: Lutz123 am 25. März 2018, 16:03
Wie bist du weiter vorgegangen und was ist passiert?

In meinem Fall geht es auch um eine Doppelzahlung und versäumte Abmeldung. Die Abmeldung ist zwar erfolgt, aber angeblich kann rückwirkend nicht abgemeldet werden, man wäre aber kulant und würde auf die Forderung verzichten, wenn  man mit einer erweiterten Meldebescheinung nachweisen kann, das für die Wohnung tatsächlich gezahlt wurde.

Bei dir müsste es doch kein Problem sein!?