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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: sinclairspectrum am 22. Juli 2017, 07:42

Titel: Stadt Mönchengladbach Vorgehensweise Zwangsvollstreckung
Beitrag von: sinclairspectrum am 22. Juli 2017, 07:42
Hallo,
Person S wollte kurz mitteilen, wie sie kurz vor Vollstreckung die Akte zur GEZ zurückgebracht hat, S hat der GEZ einen Monatsbeitrag überwiesen (von einem Drittkonto) und habe dabei geschrieben "Hautforderung beglichen", anschließend der Vollkstreckungstelle geschrieben, das S die Hauptforderung schon an die GEZ überwiesen wurde. Darauf kam die Antwort der Stadt (Person S hatte noch nach der Gläubigeridentifkation gefragt)

Zitat
Bei der Forderung handelt es sich um den Westdeutscher Rundfunk Köln (WDR) , gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts , Appellhofplatz 1 50667 Köln, vertreten durch den ARD-ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln. Aufgrund Ihrer Mail habe ich den Vorgang dorthin zurückgegeben mit dem Vermerk, dass die Zahlung direkt dorthin erfolgt ist.

Ab sofort wird Person S behaupten das die Hauptforderung beglichen worden ist, mal sehen wieviel Zeit das ganze bringt (Person S gehts nur darum Zeit zu schinden und das GEZ Regime zu stürzen, bis jetzt war das seit 2013 die erste Zahlung)

Grüße an den Widerstand!

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen.
Titel: Re: Stadt Mönchengladbach Vorgehensweise Zwangsvollstreckung
Beitrag von: noGez99 am 22. Juli 2017, 11:23
Person S kann versuchen Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Jedes mal wenn man vom einem Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchsbescheid; die Vollstreckung müsste auch dazugehören) kann S innerhalb von einem Monat Verfassungsbeschwerde einlegen, da der Rechtsweg erschöpft ist:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Aufgrund der Siegesserie der LRA gibt es eine "gefestigte Rechstsprechung" und Person AS kann schon jetzt die Verfassungsbeschwerde einlegen, ohne den Rechtsweg zu erschöpfen.

Vorlage gibts im Forum, dem Profäten sei Dank!