Person A zieht September 2014 vom Elternhaus (gemeinsamer Haushalt) in BaWü zwecks Ausbildung in eine 1-Zimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einer Vielzahl von Studentenzimmern im Dachgeschoss - sehr anonym, man kennt sich nicht näher. Es befinden sich weder TV, Radio noch ein funktionierender Festnetzanschluss (Dose defekt) in der Wohnung. Der Defekt stellt sich erst beim Versuch heraus, einen DSL-Anschluss einrichten zu lassen - Leitung gekappt. Die Vermieterin behauptet davon nichts gewusst zu haben. Ein jahrelanger Kampf um die Mängelbehebung wird dadurch angeregt, auch unter Einbeziehung der Hausverwaltung - erfolglos. Aus Frust leistet Person A keinerlei Zwangsbeitrag, reagiert nicht, meldet sich auch nie selbst an. Nach Abschluss der Ausbildung im Juli 2017 zieht A wieder zurück ins Elternhaus (gemeinsamer Haushalt). Person A erhält bis zu diesem Zeitpunkt wie üblich Festsetzungsbescheide, Mahnungen, 1 GV-Schreiben, danach nur noch Zahlungserinnerungen und Festsetzungsbescheide. Im Dezember 2017 erhält A dann eine Mahnung über den Gesamtbeitrag bis September 2017, im Januar einen Festsetzungsbescheid (Zahlungserinnerung hierzu nie erhalten) über Forderungen von Okt. - Dez. 2017. |
im Januar einen Festsetzungsbescheid (Zahlungserinnerung hierzu nie erhalten) über Forderungen von Okt. - Dez. 2017.
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