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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thüringen => Thema gestartet von: GuyA am 04. Juli 2017, 18:38

Titel: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: GuyA am 04. Juli 2017, 18:38
Hi,

Person A hatte heute den 3. Besuch des Vollzugsbeamten. Dieser hatte sich angekündigt und wollte dann pfänden. Da Person A keinen Hehl aus seiner Einstellung macht und sich seiner Einschätzung nach im Recht befindet, dachte er es wäre ne gute Idee heute von zuhause zu arbeiten und vielleicht kurz mit dem VB zu reden.
Das fiktive "Gespräch" war nicht erwähenswert, denn nachdem klar war das es weder in die Wohnung geht, noch Geld gibt, war es quasi vorbei.

Woran Person A natürlich nicht gedacht hat (der Depp!) dass sein Auto vor der Tür steht und als er heute nachmittag noch mal wegfahren wollte, stellte er erstaunt fest - there is no car anymore. Wegen 768 € GEZ wurde Person A das Auto gepfändet (Wert ca. 20k €).
Besonders interessant ist, dass dies auch vollkommen unabhängig von Fahrzeugschein und Brief erfolgte. Diese sind noch in seinem Besitz und wurden im Protokoll als "nicht gefunden" vermerkt. Passend dazu musste Person A auch nichts weiter unterschreiben, da er angeblich "nicht angetroffen" wurde (obwohl den ganzen Tag zuhause). Sieht für mich irgendwie aus wie Erpressung...

Naja das wollte Person A nur mal als Warnung los werden, vielleicht gibts ja jetzt Knast für Autos  |-

Beste Grüße und der Kampf geht weiter  (#)

GuyA
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: muuhhhlli am 18. Juli 2017, 20:02
Heute Di. 18.07.2017, 11:35 in den Bild News
http://www.bild.de/news/startseite/news/telegramm-15479348.bild.html

8-Euro-Strafzettel nicht bezahlt – Festnahme

Zitat
Hamburg – Wegen eines nicht ganz bezahlten Falschparker-Knöllchens hat die Bundespolizei einen Türkeiurlauber bei seiner Rückkehr am Hamburger Flughafen festgenommen.
2015 hatte er in der Halteverbotszone geparkt und ein Knöllchen von 15 Euro erhalten, aber nur einen Teilbetrag gezahlt, so dass 8,07 Euro übrig blieben, wie die Bundespolizei am Dienstag mitteilte. Da sein Aufenthalt unbekannt war, suchte ihn die Staatsanwaltschaft Stade mit Erzwingungshaftbefehl. Bei seiner Einreise nach Deutschland aus der Türkei nahm ihn die Polizei am Montag fest und stellte ihn vor die Wahl, entweder einen Tag im Gefängnis zu verbringen oder die 8,07 Euro plus Kosten von 53,60 Euro zu zahlen. Der 28 Jahre alte Deutsche entschied sich, die Geldstrafe zu zahlen und konnte dann einreisen.

So erpresst der Staat mit unserem Datenschutz und der eingesetzten Datentechnik, so wie der allgegenwärtigen Polizeipräsenz wegen der angeblichen Terrorgefahr in Zukunft jedem seine angebliche demokratische Freiheit und lässt sich das noch zusätzlich auf den Cent bezahlen. Jetzt wird jemand sagen richtig so, der Bürger muss geschützt werden. Ja wohl das stimmt, aber der Staat hält sich nur an seine eigenen Gesetze oder er erlässt solche, wie den RF-Zwangsbeitrag. Für seine Rechte darf der Bürger alle 5 Jahre ein Kreuzchen machen und dann ist Ruhe im Gebüsch. Was man mit einer großen Koalition in diesem Staate alles anstellen kann.

Tja und dann kann niemand mehr ins Ausland flüchten und den RF-Beitrag nicht bezahlen. Spätestens wenn er zurück kommt, legt Ihm der Schäuble und die Hutzel-Gefolgschaft des Innenministers die Rechnung auf den Tisch. Zahlen oder die schwarzen ***truppen besuchen*** die Wohnung.

Und noch einen schönen Gruß an den Profäten


***Edit "Bürger":
Wortwahl entfernt/ geändert. Bitte auf die Wortwahl achten und keine unbelegten Anschuldigungen vorbringen.
Das Forum ist auch auf seine Außenwirkung bedacht.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Passt auf die Autos auf wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: Kurt am 18. Juli 2017, 20:09
@GuyA: nachdem immer wieder solche "Meldungen" durch die Foren/facebook etc. geistern und sich viele von denen als haltlos - neudeutsch: "fake-News" herausstellten - bitte (ohne Dir zu nahe treten zu wollen) belege diesen Vorgang glaubhaft.

Dank & Gruß
Kurt
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: befreie_dich am 18. Juli 2017, 23:42
In diesem Fall dürfte es einfach sein, ein Dokument, in dem die Pfändung beschrieben ist, zum Beweis nachzureichen. @author: Bitte Anonymisieren / Hochladen  :)

Viele Grüße
rundfunkbeitrag_a_de
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: cecil am 19. Juli 2017, 00:37
Wie könnte das sein, dass der GV bereits Kenntnis vom Auto hatte? Die betreffenden Daten dürfte er doch erst nach verweigerter Vermögensauskunft ermitteln?

Ist es also sicher, dass das Auto tatsächlich vom GV entfernt wurde, oder könnte es sich vielleicht um einen Zufall handeln. Wo ist das Auto jetzt? Woher kam so schnell, am gleichen Tag noch, das genannte Protokoll?
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: samson_braun am 19. Juli 2017, 09:36
Naja in Hamburg machen se Ventilwächter dran. Hat einen ähnlichen Effekt. Und glaubt man bloß nicht dass man bei einer Abfrage nicht alle Kreuzchen macht - auch wenn man das eigentlich gar nicht dürfte zu dem Zeitpunkt  :-[
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: cecil am 19. Juli 2017, 11:46
... Und glaubt man bloß nicht dass man bei einer Abfrage nicht alle Kreuzchen macht - auch wenn man das eigentlich gar nicht dürfte zu dem Zeitpunkt  :-[

Könnte man so eine Vorgehensweise hinterfragen und gerichtlich überprüfen lassen? (§ 802 l ZPO erlaubt doch Abfragen erst nach z.B. verweigertem Vermögensverzeichnis)
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: samson_braun am 19. Juli 2017, 12:27
Welches Gericht wird solche Lappalien in Zusammenhang mit ÖRR in Frage stellen, wenn doch das große Ganze schon nicht interessiert???


Edit "Bürger":
Vollzitat des Vorkommentars entfernt. Bitte keine ungekürzten Vollzitate direkter Vorkommentare.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: cecil am 19. Juli 2017, 13:36
@ samson...

Wenn formal nicht richtig vorgegangen wurde, bietet das zumindest Ansatzpunkte.
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: samson_braun am 19. Juli 2017, 14:45
ja aber @cecil die hats doch jetzt schon zu Hauf - und welche Auswirkungen vor Gericht hat das?
Da ist so ein KFZ Klau eher irrelevant.
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: cecil am 19. Juli 2017, 15:20
@samson...

mag sein. Es handelt sich um theoretische Reaktionsmöglichkeiten (evtl. käme im oben beschriebenen fiktiven Fall noch so etwas wie "Protokollfälschung" dazu, die man vollstreckungsgerichtlich anfechten könnte). Ob du oder irgendwer das praktisch umsetzt, ist eine andere Frage. Je nach Interessen- und Stimmungslage...  ;)
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: motte am 19. Juli 2017, 15:24
Da nach mehr als 2 Wochen keine Dokumente von GuyA hochgeladen wurden,
dürfte es sich um Fake-News handeln.

Weiterhin verstehe ich nicht, wie der fällige Betrag von 768 € zustanden kommt.
Wer seit Anfang 2013 nicht gezahlt hat, dürfte "Beitragsschulden" in Höhe von ca. 945 € haben, Stand Juni, gerechnet mit 17,50 € / Monat.

Edit "Bürger" - Hinweis:
Die gesamten ausstehenden Beträge seit Anfang 2013 mögen sich leicht addieren lassen - allerdings lässt dies keine Aussage im Einzelfall zu. Es ist u.a. abhängig davon, wieviele Bescheide erlassen und somit wieviele Säumniszuschläge zustande gekommen sind. Die Zeiträume der einzelnen Bescheide können 3 Monate bis zu über einem Jahr betragen - so die langjährigen Erkenntnisse hier aus dem Forum und von den Runden Tischen. Außerdem betrifft die Vollstreckung i.d.R. Zeiträume, die bereits einige Monate zurückliegen und erfasst somit die aktuellen Beträge nicht. Insofern können 768€ durchaus richtig sein. Dies hier aber bitte nicht weiter vertiefen, da vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads abschweifend, welches da lautet
Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
und für welches noch auf die anonymisierten Belege gewartet wird.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: GuyA am 23. Juli 2017, 21:46
Hallo Leute,

sorry das ich mich jetzt erst wieder melde, aber nachdem ich mein Thread schon nicht ins richtige Bundesland einstellen konnte (für Thüringen konnte ich einfach keinen Beitrag eröffnen) und dieser dann tagelang nicht freigeschaltet wurde, hatte ich dann den Kopf wieder mit anderen Dingen vollgehabt und das ganze hier ehrlich gesagt etwas vergessen. Eure Skepsis kann ich allerdings nachvollziehen und deswegen hier schon mal die Scans von den Unterlagen.

Gruß
GuyA


Anhänge:

1. Seite Pfandanzeige
2. Seite Pfandanzeige
Terminsetzung Vollstreckung
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: GuyA am 23. Juli 2017, 21:54
Woher der VB vom Auto wusste kann ich mir nur so erklären dass eine Halterabfrage gemacht wurde. Ich dachte dass ich im Verwaltungsvollstreckungsgesetz auch dahingehend etwas gelesen hab. War mir auf jeden Fall bisher auch so nicht bekannt.

Die 758 € kommen zustande da die Stadt bereits seit einem Jahr versucht die Beiträge einzufordern. Mein Kontostand ist also der von August 2016.

Hab das Auto zwar wieder (musste bezahlen >:() aber find diese ganze Art einfach nur noch krass... Auch wenn der Beitrag bereits bezahlt wurde (inkl. 185 € Abschleppkosten) werde ich noch Widerspruch einreichen, denn die Vollstreckung war meiner Meinung nach überzogen. Klage etc. Prüf ich noch.

Gruß
GuyA


Anhang:
Forderungsaufstellung
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: Philosoph am 23. Juli 2017, 22:32
Zumindest lässt die Stadtkasse keinen Zweifel daran, wen sie für den Gläubiger hält: ARD ZDF Beitragsservice.
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: Kurt am 23. Juli 2017, 22:40
Hallo zusammen,

Danke @GuyA!

Musste doch - ob des unangenehmen Themas - etwas schmunzeln:
Der Hellste scheint der "Stadtsekretär" ja nicht zu sein!?

Pfandanzeige Seite 1: die Uhrzeit lässt er mal weg - aber immerhin ist er nicht farbenblind  8)

allein: was ist ein Madzda?  ;D ;D ;D

Gruß
Kurt
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: muuhhhlli am 24. Juli 2017, 14:05
@ GuyA,

die Forderungsaufstellung gibt mir zu denken.

1.)
01.08.2015 ---> 502,96 €  RF-Gebühr
                   --->   12,50 €  Mahngebühr
                   --->     8,00 €  Säumniszuschlag
Wie sich der Bezug von 12,50 € Mahngebühr und die 8 € Säumniszuschlag in dem Betrag von 502,96 € errechnen
ist mir im Vergleich zu den nachgelisteten Aufstellungen bezogen auf den Quartalbeitrag etwas Rätselhaft.
Müsste man vielleicht Wissen, wenn die Bescheide per Datum zugestellt wurden.

2.)
01.09.2015 --->   52,50 €  RF-Gebühr
                   --->     6,00 €  Mahngebühr
                   --->     8,00 €  Säumniszuschlag
Hier werden für einen Quartalsbeitrag von 52,50 € dann 6 € Mahngebühr und 8 € Säumniszuschlag berechnet.
Zeitlich liegen zwischen dem 01.08.2015 und 01.09.2015 31 Tage dazwischen.

3.)
03.01.2016 --->   52,50 €  RF-Gebühr
                   --->     6,00 €  Mahngebühr
                   --->     8,00 €  Säumniszuschlag
Jetzt wird für den nächsten Quartalsbeitrag von 52,50 € dann 6 € Mahngebühr und 8 € Säumniszuschlag berechnet.
Zeitlich liegen zwischen dem 01.08.2015 und 01.09.2015 124 Tage dazwischen.

4.)
01.02.2016 --->   52,50 €  RF-Gebühr
                   --->     8,00 €  Säumniszuschlag
Jetzt wird für den nächsten Quartalsbeitrag von 52,50 € und 8 € Säumniszuschlag jedoch keine Mahngebühr berechnet.
Zeitlich liegen zwischen dem 03.01.2016 und 01.02.2016 29 Tage dazwischen. Warum hier keine Mahngebühr.
Im Jahre 2015 wurden doch auch im Abstand von 31 Tagen 6 € berechnet. Das könnte nur mit der 30 Tage Regel begründet sein.

Aber das passt dann zwischen 2.) und 3.) nicht, denn hier liegen 124 Tage dazwischen. Oder es ist so, dass wenn die 30 Tage voll sind 6 € Mahngebühr berechnet werden. Nur 1 mal pro Rückstandsforderung und dann nicht mehr? Aber wieso werden dann jetzt pro Quartal die Rückstände gefordert und mit Gebühren berechnet.
Heißt das also doch, dass der BS sprich die LRA mit Gebühren und Mahnzuschlägen bewusst Mehreinnahmen generieren.

Zur Pfändungsgebühr mit 21,50 € kann man nichts sagen, müsste aus einer Tabelle kommen. Aber bei mir wurden einmal 25 € und dann 27 € berechnet.
Dazu habe ich dann das JM-Stuttgart angeschrieben und auf diesen Misstand hingewiesen. Erklärung vom JM nicht begreiflich. So ist das eben bei einem Erpressungstatbestand.

Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: Philosoph am 24. Juli 2017, 14:16
Müßte eine "Mahngebühr" nicht auch auf einer Mahnung stehen?
Darf sie überhaupt angesetzt werden, wenn sie auf der Mahnung nicht aufgeführt ist?
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: muuhhhlli am 24. Juli 2017, 14:23
@ Philosoph
da kenne ich andere Urteile, die eine solche Berechnung, wie ich Sie in meinem obigen Beitrag http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23615.msg151432.html#msg151432 zusammen gestellt habe, von höchsten Gerichten gegen die berechneten Banken entschieden haben.
Aber weder der BS noch die LRA müssen sich an geltendes Recht halten, die haben Ihre eigenes Recht. Unbegreiflich alles.
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: GuyA am 24. Juli 2017, 19:47
Aber weder der BS noch die LRA müssen sich an geltendes Recht halten, die haben Ihre eigenes Recht. Unbegreiflich alles.
Leider wahr, aber ich lass mich trotzdem nicht unterkriegen. Die Jungs sind dieses mal zu weit gegangen und selbst wenn ich mich hier nur im Kreis drehe, es gibt nur eine Möglichkeit zu gewinnen und das ist, für mehr und mehr Widerstand und Aufmerksamkeit zu sorgen.
Die erste Runde habe ich jetzt verloren. Dafür gibts aber bald einen Widerspruchsbescheid vom MDR (abgelehnter Antrag, auf Befreiung durch Gewissensgründe) und einen von der Stadt und schon ist unser schönes Land um 2 Klagen reicher.
Es ist kafkaesk, aber was soll man machen - das hier geht nur noch, bis einer weint... und da wir schon seit geraume Zeit kämpfen, glaube ich nicht, dass wir hier noch etwas verlieren können. Also auf weitere (hoffentlich kurze) Jahre  (#)

@muuhhhlli
Danke dir für die Hinweise. Werde mir die Bescheide am WE noch mal anschauen und nachrechnen.


Beste Grüße
GuyA
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: noGez99 am 24. Juli 2017, 22:48
Und denk auch daran, eine Verfassungsbescherde einzureichen. Wir wollen die 100+ sehen !!!
Jedes mal, wenn Du einen Bescheid bekommst!

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html

Aufgrund der Siegesserie der LRA gibt es eine "gefestigte Rechstsprechung" und Person A-Z kann gleich eine Verfassungsbeschwerde einlegen, ohne den Rechtsweg zu erschöpfen.
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: Nevrion am 04. August 2017, 13:55
Ich frage mich, ob man als Fahrzeughalter nicht Anspruch darauf gehabt hätte, alle im Fahrzeug befindlichen Güter auszuräumen. Die Pfändung gilt ja nur für das Fahrzeug, nicht für das was im Kofferraum etc. ist. Darf man ein Auto, dass gefändet wurde, eigentlich noch verkaufen? Man ist ja immer noch Eigentümer und dann müsste halt der Käufer die Schuldbetrag zahlen ... ^^

Das eigentliche Problem ist aber der Zwangsvollstrecker an sich. Dem ist es nämlich nur allzu oft egal, ob die Forderung rechtmäßig ist und pfändet dann munter drauf los.
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: cecil am 04. August 2017, 17:40
@nevrion
Ich frage mich, ob man als Fahrzeughalter nicht Anspruch darauf gehabt hätte, alle im Fahrzeug befindlichen Güter auszuräumen. Die Pfändung gilt ja nur für das Fahrzeug, nicht für das was im Kofferraum etc. ist.

Das stimmt so nicht. Ein/e GV pfändet, was zu kriegen ist, Verkaufswert hat und nicht zum Lebensnotwendigen gehört.

Zitat
Darf man ein Auto, dass gefändet wurde, eigentlich noch verkaufen?

Fragt sich, wer so ein Auto kaufen will...  ;)

Zitat
Das eigentliche Problem ist aber der Zwangsvollstrecker an sich. Dem ist es nämlich nur allzu oft egal, ob die Forderung rechtmäßig ist und pfändet dann munter drauf los.

Es ist schlicht nicht die Aufgabe eines/r Zwangsvollstreckenden, die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu überprüfen. Wenn ein sog. "vollstreckbarer Titel" vorliegt (Urteil o.ä.), braucht und darf er/sie gar nicht mehr viel überprüfen.
Die Wut sollte sich also besser gegen den/die Gläubiger/in der Forderung richten - oder gegen Gesetzgeber, welche Gesetze wie den RBStV o.ä. durchwinken - oder gegen den/die Schuldner/in selbst, wenn er/sie Verbindlichkeiten verschlampt hat (das soll vorkommen).
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: wei am 04. August 2017, 18:05
Hallo GyA,
ist mir auch schon passiert. Hauptsache du hast unter Vorbehalt bezahlt. Damit das nicht wieder passiert, machste deinen Vater oder Mutter, Bruder oder Schwester, Freund oder Freundin zum Mitbesitzer der Karre, dann kann er nix pfänden.

Bei mir wars damals so, dass die Bank noch drei Mark zu bekommen hatte. Der hat die Karre abtransportiert und ich habe bei der Bank angerufen, die haben bei der Stadt angerufen und ihre Sicherungsübereignung zurückgefordert.
Ne Stunde später rief der Heini mich an und meinte, ich könne die Karre wieder holen. Ich sagte, das war die falsche Antwort, ich verspreche dir jetzt hoch und heilig, sobald sich der Wind dreht 10 Jahre Zuchthaus und das ist was anderes wie Gefängnis. Und glaube mir, eher gebe ich keine Ruhe denn ich habe deine Unterschrift mit der du mir ans Bein ge*** hast. Ja, sagte er, ich habe im Auftrag gehandelt. Und ich sagte, deswegen hätteste zunächst die Richtigkeit der Forderung, die Rechtmäßigkeit deiner Handlung überprüfen müssen - das haste unterlassen und damit habe ich dich am Haken

Na ja, und jetzt warte ich auf den Tag.


Edit "Bürger":
Beitrag musste umfangreich angepasst werden. Bitte auf gesittete Wortwahl achten, da das Forum auch auf seine Außenwirkung bedacht ist.
Bitte außerdem auch auf normale deutsche Recht-/Groß-/Kleinschreibung und Zeichensetzung achten, da eine Missachtung üblicher Schreibweisen die Lesbarkeit erheblich erschwert, das Auffinden per Suche unmöglich macht und der Übersicht des Forums schadet.
@alle > Zudem mussten weitere Beiträge entfernt und einige Beiträge angepasst werden, da diese vom eigentlichen Kern-Thema abschweiften, welches hier lautet
Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
und auf welches sich bittesehr wie überall im Forum zu beschränken ist.
Und zum Schluss noch mal der letzte Hinweis, dass bei der nach dem (durchaus zu kritisierenden) Willen des Gesetzgebers hier stattfindenden VERWALTUNGsvollstreckung die "(Un-)Rechtmäßigkeit" der Forderung NICHT mehr Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens ist. Fragen der (Un-)Rechtmäßigkeit lassen sich hier nur rechtzeitig/ frühzeitig über den regulären Rechtsweg angreifen.
Wer das verpasst, hat seine Chance vertan - siehe u.a. unter
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html
Im Vollstreckungsverfahren können allenfalls noch Unregelmäßigkeiten der Vollstreckung selbst angegriffen werden.
Auch da gibt es einige Ungereimtheiten. Aber auch dies ist hier nicht Kern-Thema und daher hier auch bitte nicht zu vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: Kurt am 05. August 2017, 10:33
Diese Threads gehören zusammen:

Rundfunkgebühr verweigert – da war das Auto plötzlich weg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23900.msg152016.html

@GuyA: können wir uns bitte mal per PN/email in Verbindung setzen?
PN - klar > hier im Forum
email: bs_unterschrift@web.de


Gruß
Kurt
Titel: Re: Passt auf die Autos auf, wenn der Vollstrecker kommt :/
Beitrag von: Kurt am 10. Mai 2018, 14:57
Hallo zusammen,

der Erfurter Daniel T. dessen Mazda gepfändet wurde macht weiter!

Abmelden TV: Stoppt den GEZ-Datenwahnsinn
[Video ~7min, veröffentlicht 08.05.2018]
https://youtu.be/-8WBkHWGruY

homepage:
https://abmelden.tv

Gruß
Kurt



Edit DumbTV:
Dies bitte im folgenden Thread diskutieren
neue homepage (und Video): "Abmelden TV: Stoppt den GEZ-Datenwahnsinn"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27375.msg172014.html#msg172014